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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dortmund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 18908-2019 (ID: 2019011509214573856)
Veröffentlicht: 15.01.2019
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  DE-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 10/2019 18908
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK NORDWEST  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DEF
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYGXV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYGXV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung technischer Komponenten im Rahmen des
   Innovationsfondsprojektes [5]M@dita ([6]Mutterschaftsvorsorge@digital
   im Team von Anfang an)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01-11-NW-DAH
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Projekt [7]M@dita  Mutterschaftsvorsorge @ digital im Team von
   Anfang an ist ein Projekt zur Evaluierung eines Modells zur
   Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen auf der
   Grundlage der Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V.
   Das mit dem Projekt angestrebte Versorgungsziel wird wie folgt
   beschrieben:
   Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate
   an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll
   gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich
   der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um
   differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken
   zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen
   Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich
   zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert,
   aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich
   selbst und ihr Kind zu verbessern.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für das [8]M@dita-Projekt geht es konkret um folgende Leistungspakete:
    Entwicklung, Erstellung und Weiterentwicklung einer
   [9]M@dita-WebPortal- Anwendung /Software für die Leistungserbringer (PC
   und tabletfähig) und,
    Entwicklung, Erstellung und Weiterentwicklung einer zughörigen
   [10]M@dita-APP für Schwangere,
    Betrieb des [11]M@dita-WebPortals und der [12]M@dita-APP, sowie die
   Pflege beider Anwendungen,
    Beschaffung und Konfiguration der für die Hebammen benötigten
   Tablets.
   (beide vorgenannten Entwicklungen werden im weiteren Text als
   technische Komponenten bezeichnet)
   Zu den technischen Komponenten soll der Auftragnehmer zunächst ein
   Pflichtenheft (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) entwerfen, das die
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung umsetzt und als Vorlage für die
   Entwicklung der technischen Komponenten dient. Nach Freigabe des
   Pflichtenhefts (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) durch die
   Auftraggeberin sollen die technischen Komponenten entwickelt und
   erstellt werden.
   Zudem sollen die technischen Komponenten vom Auftragnehmer nach Maßgabe
   der Regelungen in diesem Vertrag betrieben und gepflegt werden (insb.
   Störungsbeseitigung, Anpassung an Stand der Technik und Anpassung an
   geänderte Gesetzliche Bestimmungen).
   Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Vertrag, der sich in Teil
   1 (Grundlegende Bestimmungen), Teil 2 (Allgemeine Bestimmungen), Teil 3
   (Planungsleistungen des Auftragnehmers), Teil 4 (Entwicklung der
   technischen Komponenten), Teil 5 (Pflege der technischen Komponenten,
   insb. Störungsbeseitigung, Anpassung an Gesetzesänderungen) und in Teil
   6 (Weitere Allgemeine Regelungen) gliedert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ab offiziellem [13]M@dita-Projektstart-Datum (1.7.2019) treten die
   nachstehenden Konsortialpartner des [14]M@dita-Projektes zu
   1) Techniker Krankenkasse;
   2) Berufsverband der Frauenärzte e. V, Landesverband Schleswig-Holstein
   (BVF);
   3) Hebammenverband Schleswig-Holstein e. V. (DHV);
   4) OptiMedis AG.
   Gemeinsam mit AOK NORDWEST (als Konsortialführerin) in die Rechte und
   Pflichten der Auftraggeberin ein.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- und/oder
   Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung(EEE).
   (2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes
   Nordrhein-Westfalen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYGXV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/01/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYGXV/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYGXV
   5. mailto:M@dita?subject=TED
   6. mailto:Mutterschaftsvorsorge@digital?subject=TED
   7. mailto:M@dita?subject=TED
   8. mailto:M@dita-Projekt?subject=TED
   9. mailto:M@dita-WebPortal?subject=TED
  10. mailto:M@dita-APP?subject=TED
  11. mailto:M@dita-WebPortals?subject=TED
  12. mailto:M@dita-APP?subject=TED
  13. mailto:M@dita-Projektstart-Datum?subject=TED
  14. mailto:M@dita-Projektes?subject=TED
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