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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Hannover
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 18249-2019 (ID: 2019011509081373171)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Hannover: Softwarepaket und Informationssysteme
2019/S 10/2019 18249
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kaufmännische Krankenkasse KKH
Karl-Wiechert-Allee 61
Hannover
30625
Deutschland
Telefon: +49 511 / 2802-5102
E-Mail: [1]Vergabestelle@KKH.de
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E36771231
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E36771231
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92
Hauptort der Ausführung:
Kaufmännische Krankenkasse
KKH Hauptverwaltung Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Dienstleistungsvertrag Wartung (LK2) sowie die Rahmenvereinbarung
Dienstleistungen (LK3) sollen vom 1.7.2019 bis 30.6.2022 gelten. Für
die Leistungskomponenten 2 und 3 muss eine einseitige Option für die
KKH zur Vertragsverlängerung um 12 Monate bis 30.6.2023 gelten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A: Ausschluss-Kriterium: Die Nichterfüllung eines mit A
gekennzeichneten Merkmals führt zum Ausschluss des Angebots aus der
Ausschreibung.
B: Bewertung: Die mit B gekennzeichneten Leistungsmerkmale dienen der
Verbesserung des Verständnisses und unterliegen der Bewertung.
I: Information:
Die mit I gekennzeichneten Leistungsmerkmale dienen der Verbesserung
des Verständnisses und unterliegen nicht der Bewertung.
Firmenname und Anschrift,
Verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail,
Telefon-Nr. und Telefax-Nr. (I) Der Bieter muss einen Nachweis über die
Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handels- oder
Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als 6 Monate) erbringen. (I) Das Angebot und die
Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten
Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? (A) Die als Anlage beigefügte
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist vom Bieter zu
unterschreiben und mit dem Angebot im Original einzureichen. Liegt
diese dem Angebot bei? (A) Die als Anlage beigefügte
Firmendatenschutzerklärung (Anlage 9a) ist vom Bieter zu unterschreiben
und muss mit dem Angebot eingereicht werden. Des Weiteren erklärt sich
der Bieter mit der Unterzeichnung des Dokuments An-lage 8 und 8a seiner
eingesetzten Mitarbeiter*Innen einverstanden. (A) Der als Anlage
beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO wird
vom Bieter akzeptiert und im Zuschlagsfall unterschrieben. (A)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/02/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach den Sätzen 1 und2geschlossenwerden. Wird die
Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. []
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat []
§160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
[].
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Bonn
53123
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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2. http://www.kkh.de/
3. https://www.subreport.de/E36771231
4. https://www.subreport.de/E36771231
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