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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Hannover
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 18249-2019 (ID: 2019011509081373171)
Veröffentlicht: 15.01.2019
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  DE-Hannover: Softwarepaket und Informationssysteme
   2019/S 10/2019 18249
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kaufmännische Krankenkasse KKH
   Karl-Wiechert-Allee 61
   Hannover
   30625
   Deutschland
   Telefon: +49 511 / 2802-5102
   E-Mail: [1]Vergabestelle@KKH.de
   NUTS-Code: DE92
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E36771231
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E36771231
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE92
   Hauptort der Ausführung:
   Kaufmännische Krankenkasse
   KKH Hauptverwaltung Karl-Wiechert-Allee 61
   30625 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung, Implementierung und Betrieb von Firewalls
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Dienstleistungsvertrag Wartung (LK2) sowie die Rahmenvereinbarung
   Dienstleistungen (LK3) sollen vom 1.7.2019 bis 30.6.2022 gelten. Für
   die Leistungskomponenten 2 und 3 muss eine einseitige Option für die
   KKH zur Vertragsverlängerung um 12 Monate bis 30.6.2023 gelten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A: Ausschluss-Kriterium: Die Nichterfüllung eines mit A
   gekennzeichneten Merkmals führt zum Ausschluss des Angebots aus der
   Ausschreibung.
   B: Bewertung: Die mit B gekennzeichneten Leistungsmerkmale dienen der
   Verbesserung des Verständnisses und unterliegen der Bewertung.
   I: Information:
   Die mit I gekennzeichneten Leistungsmerkmale dienen der Verbesserung
   des Verständnisses und unterliegen nicht der Bewertung.
   Firmenname und Anschrift,
   Verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail,
   Telefon-Nr. und Telefax-Nr. (I) Der Bieter muss einen Nachweis über die
   Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handels- oder
   Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
   nicht älter als 6 Monate) erbringen. (I) Das Angebot und die
   Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten
   Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
   erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? (A) Die als Anlage beigefügte
   Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist vom Bieter zu
   unterschreiben und mit dem Angebot im Original einzureichen. Liegt
   diese dem Angebot bei? (A) Die als Anlage beigefügte
   Firmendatenschutzerklärung (Anlage 9a) ist vom Bieter zu unterschreiben
   und muss mit dem Angebot eingereicht werden. Des Weiteren erklärt sich
   der Bieter mit der Unterzeichnung des Dokuments An-lage 8 und 8a seiner
   eingesetzten Mitarbeiter*Innen einverstanden. (A) Der als Anlage
   beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO wird
   vom Bieter akzeptiert und im Zuschlagsfall unterschrieben. (A)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/02/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
   Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
   Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   §134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach den Sätzen 1 und2geschlossenwerden. Wird die
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. []
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat []
   §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
   Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   [].
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/01/2019
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   1. mailto:Vergabestelle@KKH.de?subject=TED
   2. http://www.kkh.de/
   3. https://www.subreport.de/E36771231
   4. https://www.subreport.de/E36771231
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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