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Ausschreibung: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör - DE-Hann. Münden
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Dokument Nr...: 18160-2019 (ID: 2019011509065573112)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Hann. Münden: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2019/S 10/2019 18160
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Logistik Zentrum Niedersachsen
Gimter Str. 26
Hann. Münden
34346
Deutschland
Kontaktstelle(n): Brigitte Dunkel
Telefon: +49 5541-702742
E-Mail: [1]brigitte.dunkel@lzn.de
Fax: +49 5541-702749
NUTS-Code: DE91C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYNMZ/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYNMZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung Einsatzkombi, paris-blue
Referenznummer der Bekanntmachung: 02.43.-1/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 400 Einsatzkombi, paris-blue gem. TL-B 50 Ausgabe
11/2018 und 2 000 Schilderset Polizei und 400 Schilderset Justiz
gem. TL-A 22 Ausgabe 02/2017
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C
Hauptort der Ausführung:
Logistik Zentreum Niedersachsen Gimter Str. 26 34346 Hann. Münden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
2.400 Einsatzkombi, paris-blue für die Ausstattung der Polizei und
Justiz
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Lieferbedingungen / Gewichtung:
55 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferkontinuität / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/09/2019
Ende: 19/09/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der Verlängerung zu jeweils weiteren 2 x 12
Monaten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt,
den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgelisteten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche
hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw.
dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Außerdem hat der Bieter die Eigenerklärung Erklärung der
Bietergemeinschaft mit Angaben zu den Rechtsverhältnissen der
Bietergemeinschaft beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Außerdem hat der Bieter diese Eigenerklärungen jeweils auch von diesen
benannten Dritten dem Angebot beizubringen.
Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur
Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen
(Verpflichtungserklärung).
im Falle einer Bietergemeinschaft: Erklärung der Bietergemeinschaft
und Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern: Eigenerklärung
über die Inanspruchnahme von Subunternehmen und Angaben zur Firma und
zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Vordruck zu entnehmen),
im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten:
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
Dritten und Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in
dem Vordruck Angaben zur Firma und Firmenprofil auch Angaben
hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des
Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum
Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der
Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der
wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit
der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind,
unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem
beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von
gesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen
Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur
Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen
Schutzrechten zu machen.
Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen
Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie
er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von
Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur
Verfügung gestellt werden, garantiert (i. S. v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
Angebotsmuster:
Eine EInsatzkombi, paris-blue in der Größe 50 gem. TL-B 50 Ausgabe
11/2018
Je ein Schilderset Polizei und Justiz gem. TL-A 22 Ausgabe 02/2017
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil),
Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil),
Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) ab einem geschätzten
Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der
Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3
des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der
Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck ?Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil?.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in
einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs.
5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: Angebotsunterlagen im
Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! von außen
sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Gimter Str. 26, 34346
Hann. Münden
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
[5]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYNMZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit
und Verkehr
Postfach
Lüneburg
21310
Deutschland
Fax: +49 41315-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber []
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2019
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References
1. mailto:brigitte.dunkel@lzn.de?subject=TED
2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
3. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYNMZ/documents
4. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYNMZ
5. http://vergabe.niedersachsen.de/
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