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Ausschreibung: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit - DE-Köln
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Dokument Nr...: 17351-2019 (ID: 2019011418400872133)
Veröffentlicht: 14.01.2019
*
DE-Köln: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
2019/S 9/2019 17351
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Neufelder Straße 34
Köln
51067
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibung@kliniken-koeln.de
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kliniken-koeln.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung Monitoring der Sanierung und operative Unterstützung
Standort Merheim
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317210
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH benötigen Unterstützungsleistungen
für ihre Sanierung, in den nachfolgenden Handlungsfeldern:
Monitoring des Sanierungsfortschritts und Unterstützung bei operativer
Steuerung des Standortes Merheim
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 382 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützungsleistungen in den nachfolgenden Handlungsfeldern für die
Sanierung der Kliniken der Stadt Köln, aufgrund der vorliegenden
Erfolgs- und Liquiditätskrise und Betriebsinstabilität.
Monitoring des Sanierungsfortschritts Unterstützung bei operativer
Steuerung des Standortes Merheim
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Leistung kann nur von der Firma EY erbracht erden, da eine
regelmäßige Überprüfung der Umsetzung, der in Zusammenarbeit mit EY,
eingeleiteten Maßnahmenpakete notwendig ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Köln
Deutschland
NUTS-Code: DEA23
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 345 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3116
Fax: +49 221 / 147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
(elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§
134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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References
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2. http://www.kliniken-koeln.de/
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