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Ausschreibung: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit - DE-Köln
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Dokument Nr...: 17351-2019 (ID: 2019011418400872133)
Veröffentlicht: 14.01.2019
*
  DE-Köln: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
   2019/S 9/2019 17351
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kliniken der Stadt Köln gGmbH
   Neufelder Straße 34
   Köln
   51067
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibung@kliniken-koeln.de
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kliniken-koeln.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterstützung Monitoring der Sanierung und operative Unterstützung
   Standort Merheim
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71317210
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH benötigen Unterstützungsleistungen
   für ihre Sanierung, in den nachfolgenden Handlungsfeldern:
   Monitoring des Sanierungsfortschritts und Unterstützung bei operativer
   Steuerung des Standortes Merheim
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 382 200.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützungsleistungen in den nachfolgenden Handlungsfeldern für die
   Sanierung der Kliniken der Stadt Köln, aufgrund der vorliegenden
   Erfolgs- und Liquiditätskrise und Betriebsinstabilität.
   Monitoring des Sanierungsfortschritts Unterstützung bei operativer
   Steuerung des Standortes Merheim
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Die Leistung kann nur von der Firma EY erbracht erden, da eine
   regelmäßige Überprüfung der Umsetzung, der in Zusammenarbeit mit EY,
   eingeleiteten Maßnahmenpakete notwendig ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   20/12/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
   Köln
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA23
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 345 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
   Zeughausstr. 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 221 / 147-3116
   Fax: +49 221 / 147-2889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
   (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§
   134 GWB).
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
   der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
   der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/01/2019
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   2. http://www.kliniken-koeln.de/
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