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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 16757-2019 (ID: 2019011418241371445)
Veröffentlicht: 14.01.2019
*
  DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
   2019/S 9/2019 16757
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
   Invalidenstr. 44
   Berlin
   10115
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
   Projektträger Jülich
   E-Mail: [1]c.niebergall@fz-juelich.de
   Fax: +49 30 / 20199-3334
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E53433285
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E53433285
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations, Codes and Standards
   (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79410000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit
   Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI
   und MoST soll eine Kooperation zu Regulations, Codes and Standards
   (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China vorbereitet werden. Im
   Zeitraum von vsl. Anfang/Mitte Mai 2019 bis vsl. Ende April/Mitte Mai
   2021 soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu
   Normung und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in
   der Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und
   Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken
   schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und
   Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll
   gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität
   mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   73200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   China ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands und
   wichtigster Einzelmarkt für deutsche Autos. So haben beispielsweise die
   deutschen Automobilhersteller am chinesischen Fahrzeugmarkt einen
   Anteil von 19,6 % (Stand 2017), welches rund 4,8 Millionen verkauften
   Fahrzeugen entspricht. China verfolgt zudem große Ziele bezüglich der
   Produktion und Absatz von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben im
   Inland: Der Gesamtabsatz 2018 wird voraussichtlich 1 Million Fahrzeuge
   übersteigen. Für 2020 sind 2 Millionen Fahrzeuge avisiert, und der
   Jahresabsatz 2025 wird voraussichtlich bei über 5 Millionen Fahrzeugen
   liegen. Gleichzeitig verfügt China über eine eigene starke
   Exportwirtschaft.
   China ist bestrebt, für elektrische Antriebe und die sie versorgende
   Kraftstoffinfrastruktur (Strom und Wasserstoff) vereinheitlichte und
   sichere Auslegungsanforderungen zu definieren. Dafür entwickelt China
   bisher in erster Linie ihre nationalen Normen und Regelwerke
   (GB-Normen), die unmittelbar Rechtskraft innerhalb Chinas erlangen.
   Durch einen Dialog zur Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations,
   Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China
   soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu Normung
   und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in der
   Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und
   Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken
   schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und
   Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll
   gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität
   mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht
   werden.
   Die Aktivitäten des gegenständlichen Auftrags sollen als Bestandteil
   der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie-
   und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST
   im Rahmen des Sino-German Electro Mobility Innovation and Support
   Center (SGEC) laufen.
   Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
   1) Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses des Charakters, der
   Relevanz und der Entwicklungsprozesse von internationalen und
   nationalen Normen und Regelwerken für Europa und Deutschland in Bezug
   auf Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität (AP 1);
   2) Erfassung der aktuellen Situation und Entwicklungen bei
   entsprechenden chinesischen GB- und GB/T-Normen (AP 2);
   3) Status-Analyse der entsprechenden Regelwerks- und Normungssituation
   in Europa in Bezug auf chinesische Entsprechungen, um etwaige
   Regelungslücken in China sowie in Deutschland und Europa zu
   identifizieren (AP 3);
   4) 1) Erfassung des Bedarfs zur Ergänzung des Normen-Regelwerks sowohl
   für China als auch für Deutschland und Europa (AP 4.1);
   2) Beobachtung und Berichterstattung zu aktuellen internationalen
   Entwicklungen bezüglich der für die
   Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität relevanten RCS (AP 4.2).
   5) Unterstützung des chinesischen Projektpartners bei der
   Weiterentwicklung der chinesischen EV Technical Roadmap (AP 5);
   6) Punkt III.I.6 der LB Option Übersetzungsleistungen (siehe
   II.2.11).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.I.6
   beschriebenen optionalen Leistungen Übersetzungsleistungen bei Bedarf
   zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Befähigung zur Berufsausübung:
    Beschreibung des Bieters und der Partner,
    im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
   Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit
   dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem
   Angebot vorzulegen,
    es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen
   Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines
   Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers
   bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
    im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
   Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
   geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
    vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von
   jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte
   Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen
    Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG),
    gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19
   Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die
   Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll,
   vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
   nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der
   Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/notwendige Unterauftragnehmer das
   den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt Datenabfragebogen
   für GZR-Auskunft ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen
   zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Gesamtumsatz des
   Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern
   aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar
   sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan
   mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt
   werden.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
   Arbeiten/Referenzaufträge des
   Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers
   (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
   Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
   sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
   Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmer
   durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die
   Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist
   endet.
   Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
    abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
   und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
    Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
   Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und
   Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des
   Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
   Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
   als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
   1) Kenntnisse der Arbeits- und Kommunikationsprozesse im Rahmen
   nationaler und internationaler Standardentwicklung;
   2) Kenntnisse der nationalen und internationalen Regulierungen, Normen
   und Standards für Wasserstoff;
   3) Technische Fachkenntnis im Bereich der
   Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie für Mobilitätsanwendungen
   (bspw. für Fahrzeuge im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr);
   4) Erfahrung in der deutsch-chinesischen Projektzusammenarbeit.
   Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens eine Referenz
   (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters
   oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des
   Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu
   beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien (1.
   bis 4.) zuzuordnen. Eine Referenz darf dabei mehr als ein
   Eignungskriterium abdecken. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
   folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
   ist nicht ausreichend):
    Projektbezeichnung,
    Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
    Projektlaufzeit,
    erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
    Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
   hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
   Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
    Angabe des Auftraggebers.
   Darüber hinaus sind durch den Projektleiter folgende
   Qualifikationsanforderungen zu erfüllen:
   1) Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement  es
   ist hierzu mindestens eine Referenz (entweder durch den Projektleiter
   durchgeführte Projekte oder im Rahmen der Qualifikation des
   Projektleiters) auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu
   beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben
   erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht
   ausreichend):
    Projektbezeichnung,
    Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
    Projektlaufzeit,
    erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
    Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
   hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
   Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
    Angabe des Auftraggebers.
   2) Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)  nachzuweisen durch
   eine Eigenerklärung des Bieters, dass der Projektleiter über englische
   Sprachkenntnisse in Wort und Schrift des Niveaus C1 verfügt.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
   bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
   Ausschluss des Angebotes.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf
   die maßgeblichen Vorschriften:
   Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
   Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
   insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen
   Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das
   Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt  soweit zutreffend  die
   Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen
   des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
   Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
   abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
   Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
   Vergabeunterlagen festgelegt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/02/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/02/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
   Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
   Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
   Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
   Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
   [5]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E53433285
   ([6]http://www.subreport.de/E53433285) kostenlos zur Verfügung
   gestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
   genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
   161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
   Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
   Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der
   unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor
   sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB.
   Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
   Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat
   der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
   vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/01/2019
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   2. https://www.bmvi.de/
   3. https://www.subreport.de/E53433285
   4. https://www.subreport.de/E53433285
   5. http://www.subreport.de/
   6. http://www.subreport.de/E53433285
   7. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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