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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 16757-2019 (ID: 2019011418241371445)
Veröffentlicht: 14.01.2019
*
DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
2019/S 9/2019 16757
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Invalidenstr. 44
Berlin
10115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
Projektträger Jülich
E-Mail: [1]c.niebergall@fz-juelich.de
Fax: +49 30 / 20199-3334
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E53433285
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E53433285
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations, Codes and Standards
(RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit
Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI
und MoST soll eine Kooperation zu Regulations, Codes and Standards
(RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China vorbereitet werden. Im
Zeitraum von vsl. Anfang/Mitte Mai 2019 bis vsl. Ende April/Mitte Mai
2021 soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu
Normung und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in
der Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und
Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken
schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und
Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll
gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität
mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
China ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands und
wichtigster Einzelmarkt für deutsche Autos. So haben beispielsweise die
deutschen Automobilhersteller am chinesischen Fahrzeugmarkt einen
Anteil von 19,6 % (Stand 2017), welches rund 4,8 Millionen verkauften
Fahrzeugen entspricht. China verfolgt zudem große Ziele bezüglich der
Produktion und Absatz von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben im
Inland: Der Gesamtabsatz 2018 wird voraussichtlich 1 Million Fahrzeuge
übersteigen. Für 2020 sind 2 Millionen Fahrzeuge avisiert, und der
Jahresabsatz 2025 wird voraussichtlich bei über 5 Millionen Fahrzeugen
liegen. Gleichzeitig verfügt China über eine eigene starke
Exportwirtschaft.
China ist bestrebt, für elektrische Antriebe und die sie versorgende
Kraftstoffinfrastruktur (Strom und Wasserstoff) vereinheitlichte und
sichere Auslegungsanforderungen zu definieren. Dafür entwickelt China
bisher in erster Linie ihre nationalen Normen und Regelwerke
(GB-Normen), die unmittelbar Rechtskraft innerhalb Chinas erlangen.
Durch einen Dialog zur Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations,
Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China
soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu Normung
und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in der
Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und
Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken
schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und
Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll
gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität
mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht
werden.
Die Aktivitäten des gegenständlichen Auftrags sollen als Bestandteil
der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie-
und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST
im Rahmen des Sino-German Electro Mobility Innovation and Support
Center (SGEC) laufen.
Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
1) Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses des Charakters, der
Relevanz und der Entwicklungsprozesse von internationalen und
nationalen Normen und Regelwerken für Europa und Deutschland in Bezug
auf Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität (AP 1);
2) Erfassung der aktuellen Situation und Entwicklungen bei
entsprechenden chinesischen GB- und GB/T-Normen (AP 2);
3) Status-Analyse der entsprechenden Regelwerks- und Normungssituation
in Europa in Bezug auf chinesische Entsprechungen, um etwaige
Regelungslücken in China sowie in Deutschland und Europa zu
identifizieren (AP 3);
4) 1) Erfassung des Bedarfs zur Ergänzung des Normen-Regelwerks sowohl
für China als auch für Deutschland und Europa (AP 4.1);
2) Beobachtung und Berichterstattung zu aktuellen internationalen
Entwicklungen bezüglich der für die
Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität relevanten RCS (AP 4.2).
5) Unterstützung des chinesischen Projektpartners bei der
Weiterentwicklung der chinesischen EV Technical Roadmap (AP 5);
6) Punkt III.I.6 der LB Option Übersetzungsleistungen (siehe
II.2.11).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.I.6
beschriebenen optionalen Leistungen Übersetzungsleistungen bei Bedarf
zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung:
Beschreibung des Bieters und der Partner,
im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit
dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem
Angebot vorzulegen,
es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen
Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines
Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers
bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von
jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte
Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG),
gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19
Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die
Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll,
vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der
Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/notwendige Unterauftragnehmer das
den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt Datenabfragebogen
für GZR-Auskunft ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des
Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern
aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar
sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan
mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt
werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
Arbeiten/Referenzaufträge des
Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers
(bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre
sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmer
durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die
Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist
endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams
und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und
Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und
Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des
Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende
Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen
als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Kenntnisse der Arbeits- und Kommunikationsprozesse im Rahmen
nationaler und internationaler Standardentwicklung;
2) Kenntnisse der nationalen und internationalen Regulierungen, Normen
und Standards für Wasserstoff;
3) Technische Fachkenntnis im Bereich der
Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie für Mobilitätsanwendungen
(bspw. für Fahrzeuge im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr);
4) Erfahrung in der deutsch-chinesischen Projektzusammenarbeit.
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens eine Referenz
(entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters
oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des
Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu
beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien (1.
bis 4.) zuzuordnen. Eine Referenz darf dabei mehr als ein
Eignungskriterium abdecken. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
ist nicht ausreichend):
Projektbezeichnung,
Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
Projektlaufzeit,
erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
Angabe des Auftraggebers.
Darüber hinaus sind durch den Projektleiter folgende
Qualifikationsanforderungen zu erfüllen:
1) Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement es
ist hierzu mindestens eine Referenz (entweder durch den Projektleiter
durchgeführte Projekte oder im Rahmen der Qualifikation des
Projektleiters) auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu
beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht
ausreichend):
Projektbezeichnung,
Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
Projektlaufzeit,
erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
Angabe des Auftraggebers.
2) Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1) nachzuweisen durch
eine Eigenerklärung des Bieters, dass der Projektleiter über englische
Sprachkenntnisse in Wort und Schrift des Niveaus C1 verfügt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten
bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum
Ausschluss des Angebotes.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf
die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das
Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt soweit zutreffend die
Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
Vergabeunterlagen festgelegt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/02/2019
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/02/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von
Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten
Vergabeunterlagen werden unter der Plattform subreport unter
[5]http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E53433285
([6]http://www.subreport.de/E53433285) kostenlos zur Verfügung
gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1
genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160,
161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des
Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der
unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor
sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135
Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich
vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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1. mailto:c.niebergall@fz-juelich.de?subject=TED
2. https://www.bmvi.de/
3. https://www.subreport.de/E53433285
4. https://www.subreport.de/E53433285
5. http://www.subreport.de/
6. http://www.subreport.de/E53433285
7. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
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