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Ausschreibung: Mikrofone und Lautsprecher - DE-Stuttgart
Mikrofone und Lautsprecher
Ohrhörer
Mikrofone und Sprechgeräte
Kopfhörer
Dokument Nr...: 15948-2019 (ID: 2019011418074470700)
Veröffentlicht: 14.01.2019
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DE-Stuttgart: Mikrofone und Lautsprecher
2019/S 9/2019 15948
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Nauheimer Straße 99-100
Stuttgart
70372
Deutschland
E-Mail: [1]polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Fax: +49 7112302-1099
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://pptls.polizei-bw.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYGVH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYGVH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
HSG mit Kapselgehörschutz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-11V-126-4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32340000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Hörsprechgarnituren
mit Kapselgehörschützern sowie ggfls. Softwarepflege und Wartung
geschlossen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32342200
32342300
32342100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1
Hauptort der Ausführung:
Baden-Württemberg
Die Lieferung soll an eine Dienststelle der Polizei in
Baden-Württemberg erfolgen. Die Softwarepflege und Wartung erfolgt
voraussichtlich an vier Standorten der Polizei Baden-Würt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Hörsprechgarnituren
mit Kapselgehörschützern sowie ggfls. Softwarepflege und Wartung
geschlossen. Es ist eine Hör-/Sprecheinrichtung mit einem
drahtgebundenen Bediengerät für die halboffene Trageweise (Mithören von
Funkdurchsagen durch Dritte nicht möglich) anzubieten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: B-Kriterien/Teststellung / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, den Rahmenvertrag mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 2 Jahre bzw. des jeweiligen
Verlängerungsjahres zu kündigen. Er läuft längstens 4 Jahre. Im Übrigen
siehe Anlage 2 ergänzende Vertragsbedingungen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Pos. 2.2 des LV (Wechsel des Headsetgerätetyps Kapselgehörschutz);
2) Pos. 3.4 des LV (Wechsel des Headsetgerätetyps
In-Ear-Gehörschutz).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
mit Angebotsabgabe sind sechs (6) funktionstüchtige Muster
einzureichen; im Übrigen siehe Angebotsaufforderung Ziffer 2.4,
mögliche Verschwiegenheitserklärung, siehe Ziffer 2.3 der
Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung
vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem
Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen
ansässig ist/sind,
Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung
vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss
alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung,
dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden
(Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung zum Nichtvortliegen von Ausschlussgründen im Sinne des
§ 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot)
begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die
meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung
im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße
wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen
mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im
Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde
(Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen
das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des
Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des
Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer
Freiiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen
wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in
einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen
in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage
1),
Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner
oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.
2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr.
2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im
Angebotsschreiben Anlage 1),
Eigenerklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) (Eigenerklärung
im Angebotsschreiben Anlage 1).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
mindestens eine Referenzen aus den letzten 3 Jahren, welche mit dem
hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar mit Angabe zu Auftraggeber,
Ansprechpartner mit Telefonnummer, Liefermenge, und Lieferzeitraum. Die
Lieferung muss abgeschlossen sein. Vergleichbar ist die Referenz, wenn
sie die Lieferung von mindestens 100 Gerätesystemen (HSG-Bediengerät
mit Kapselgehörschutz) an eine BOS/ein Unter-nehmen mit Sitz innerhalb
der EU, des EFTA oder in einem NATO-Staat. Das ausgelieferte
Bediengerät muss dem hier angebotenen Gerät entsprechen (Identität der
Technik). Der Kapselgehörschutz muss nicht identisch sein, jedoch
ähnliche Anforderungen aufweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYGVH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-0
E-Mail: [5]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[6]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein Bieter durch Form und/oder Ablauf dieses
Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er
Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass
der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer
einzureichen.
Für die Rüge gelten folgende Fristen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen
bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines
Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen 10 Kalendertagen ab
Kenntnis zu rügen.
Im Übrigen wird insbesondere auch auf § 160 GWB verwiesen.
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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1. mailto:polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de?subject=TED
2. https://pptls.polizei-bw.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYGVH/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5YYGVH
5. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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