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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Potsdam
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 511160-2018 (ID: 2018112009333983793)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
  DE-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 223/2018 511160
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und
   Landwirtschaft
   Henning-von-Treskow-Straße 2-8
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Herr Thomas
   Dill
   Telefon: +49 3025414230
   E-Mail: [1]Thomas.Dill@vbb.de
   Fax: +49 3025414415
   NUTS-Code: DED
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://vbb.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd  Asttausch
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das von den Auftraggebern angestrebte Zielnetz 2030 erfordert einen
   veränderten Linienzuschnitt und die Einbindung von Teilen der mit dem
   Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd (VV NOS) gebundenen Verkehre in das
   separate Netz Elbe Spree. Vor diesem Hintergrund sollen auf dem Südast
   der Linie RE5 (Abschnitt Berlin Elsterwerda) ab dem Fahrplanwechsel im
   Dezember 2022 Leistungen aus dem VV NOS herausgelöst und bis zum
   Vertragsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 durch
   Verkehrsleistungen gleicher Art und Qualität auf der Linie RE4 (Stendal
    Rathenow  Berlin  Jüterbog) ersetzt werden. Die zu erbringende
   Zugkilometerleistung bleibt dabei nahezu gleich. Die Änderung erfolgt
   als räumliche Umbestellung eines Teils der Verkehrsleistungen auf der
   Grundlage des unveränderten VV NOS. Sie führt nicht zu einer Änderung
   des Fahrzeugbedarfs des EVU.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40
   Hauptort der Ausführung:
   Land Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es handelt sich nicht um eine Beschaffung, sondern um eine
   Vertragsanpassung durch räumliche Umbestellung von Leistungen. Der
   Auftragnehmer erbringt ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum
   Vertragsende des VV NOS zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 statt der
   Leistungen auf der Linie RE5 auf dem Abschnitt Berlin  Elsterwerda
   Leistungen der Linie RE4 Stendal  Rathenow  Berlin  Jüterbog. Der
   Leistungsumfang des VV NOS ändert sich durch die räumliche Umbestellung
   von derzeit insgesamt 9 414 992,208 Zugkm je Normjahr auf 9 429 861,368
   Zugkm je Normjahr. Die vertraglichen Bestimmungen bleiben gleich. Die
   Auftraggeber bekunden hiermit die Absicht, mit dem Auftragnehmer der
   Leistung eine Ergänzungsvereinbarung zu dem bestehenden VV NOS mit dem
   aus dieser Bekanntmachung ersichtlichen Inhalt zu schließen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Auftraggeber haben im Jahr 2012 als Ergebnis eines wettbewerblichen
   Vergabeverfahrens in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem
   Teilnahmewettbewerb mit der DB Regio AG den VV NOS mit einer Laufzeit
   vom 14.12.2014 bis zum 12.12.2026 geschlossen. Sie planen hierzu auf
   der Grundlage der vertraglichen Regelungen zu räumlichen Umbestellungen
   eine Ergänzungsvereinbarung zu einem Asttausch, wie in Ziffer II.1.4)
   und II.2.4) beschrieben. Der Leistungsumfang erhöht sich dabei um
   weniger als 0,16 % der bisherigen jährlichen Leistung; bezogen auf die
   Gesamtleistung des Verkehrsvertrags während seiner Laufzeit liegt die
   Erhöhung des Umfangs noch deutlich darunter. Die eingesetzten Fahrzeuge
   und die vertraglichen Regelungen einschließlich der Vergütungshöhe je
   Zugkilometer bleiben gleich. Die Anpassung führt damit nicht zu einer
   wesentlichen Änderung des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 132 Abs.
   1 GWB. Daher erfordert die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung zum VV
   NOS  Asttausch, mit der die Anpassung vereinbart werden soll, kein
   neues Vergabeverfahren und auch keine vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2010/S 250-384188
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag NOS  Asttausch
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   09/11/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG, Region Nordost
   Babelsberger Straße 18
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   NUTS-Code: DE404
   Internet-Adresse:
   [4]https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen
   ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe
   erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135
   Abs. 3 Satz 2 GWB. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind
   Auftraggeber:
   1) Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
   Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
   Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH,
   Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230, E-Mail:
   [5]Thomas.Dill@vbb.de Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
   Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [6]http://vbb.de/,
   2) Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für
   Landesentwicklung und Verkehr, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg,
   dieses vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH,
   Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH,
   Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230, E-Mail:
   [7]Thomas.Dill@vbb.de, Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
   Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://vbb.de/,
   3) Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für
   Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Schloßstraße 6-8, 19053
   Schwerin, Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund
   Berlin-Brandenburg GmbH, Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230,
   E-Mail: [9]Thomas.Dill@vbb.de, Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
   Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]http://vbb.de/.
   Zu V.2.1): Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung
   über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum VV NOS  Asttausch.
   Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte
   Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt
   gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661719
   Fax: +49 3318661652
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfah
   ren/bb1.c.482109.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
   Mittelstr. 5
   Schönefeld
   12529
   Deutschland
   Telefon: +49 303744607-0
   E-Mail: [12]info@abst-brandenburg.de
   Fax: +49 303744607-21
   Internet-Adresse: [13]https://www.abst-brandenburg.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2018
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  11. https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.482109.de
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