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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Rheinmünster
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 510622-2018 (ID: 2018112009240383222)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Rheinmünster: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 223/2018 510622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Rheinmünster
Lindenbrunnenstr. 1
Rheinmünster
77836
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH
Telefon: +49 711 / 18744-20
E-Mail: [1]hesslinger@klotzundpartner.de
Fax: +49 711 / 18744-33
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rheinmuenster.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E12564867
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E12564867
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Rheinmünster
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gebäudeplanung, LPH 5-9.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen
besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben
und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und
vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Ein reger Wettbewerb ist ausdrücklich erwünscht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124
Hauptort der Ausführung:
Rheinmünster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Umnutzung des Rathauses und den Umbau des Klosterhofes
(ehemalige Klosterhofgaststätte) im Ortsteil Schwarzach wurde die
Baugenehmigung am 16.2.2002 erteilt. Die Planung wurde nicht umgesetzt,
da die Finanzierung des Bauvorhabens bisher nicht möglich war. Die
Architektenleistungen wurden bis zur Leistungsphase 4 erbracht, die
Leistungen ab der Leistungsphase 5 waren folglich zurückgestellt.
Nachdem die Gemeinde Rheinmünster in das Landessanierungsprogramm
Historische Ortsmitte aufgenommen wurde, rückte die geplante
Erweiterung und der Umbau des Verwaltungsgebäudes erneut in das
Blickfeld. Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde Rheinmünster ein
unmittelbar an das Verwaltungsgebäude angrenzendes Anwesen erwerben.
Für die Erweiterung und den Umbau des Verwaltungsgebäudes wurde am
13.7.2017 die Baugenehmigung durch die Untere Baurechtsbehörde erteilt.
Die weiteren Planungsaufgaben sind auf der Grundlage der Baugenehmigung
im Einvernehmen mit Gemeinderat, Ausschuss für Bauwesen, Technik und
Umwelt und der Verwaltung auszuarbeiten.
Eine ausführliche Projektbeschreibung liegt den Bewerbungsunterlagen
bei.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 85
Preis - Gewichtung: 15
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB Anzahl Mitarbeiter gesamt:
60 Punkte Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB Referenzen
Unternehmen Gebäudeplanung: 600 Punkte
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber
oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß §
75 Abs. 1 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung
zur Führungs der Berufsbezeichnung Architekt, Fachrichtung Hochbau
gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer
Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen
Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
(Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
(Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000
EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme
für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf
mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des
Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im
Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende
Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der
Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des
Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2
Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Planungsanforderungen, Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 mit Angabe
des Auftraggebers, der Leistungszeit, den beauftragten Leistungsphasen
gemäß HOAI 2013, § 35 sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen
Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu G) Einzureichen sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden
Mindestestbedingungen:
das Jahr der Inbetriebnahme je Referenzprojekt muss nach dem
31.12.2012 (ohne LPH 9) liegen,
es müssen je Referenzprojekt >= 70 Leistungspunkte gemäß HOAI 2013
bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrags erbracht worden sein! Als
erbracht gilt eine Leistungsphase, wenn mind. 85 % der Grundleistungen
der Leistungsphase gemäß HOAI 2013 erbracht worden sind,
die im Teilnahmeantrag genannten Projektdaten und angekreuzten
Projektmerkmale müssen aus der Projektdarstellung hervorgehen,
ansonsten werden die entsprechenden Angaben nicht gewertet,
beide Referenzprojekte müssen (in Teilen) unter Denkmalschutz stehen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsbezeichnung Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß § 75 Abs. 1
VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind
grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der
Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im
Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischen Haftungtätig. Im Teilnahmeantrag sind alle
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als
bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der
freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen j) Der für die Bewerbung erarbeitete Bewerbungsbogen
ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben
an den gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien h) j) sind Ausschlusskriterien.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/01/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies
bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in
Druckbuchstaben im Tabellenblatt Bewerber angegeben sein muss. Dies
muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei
ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der
Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie
alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS
einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in
einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung
aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft
schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen
Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [5]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [6]http://www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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3. https://www.subreport.de/E12564867
4. https://www.subreport.de/E12564867
5. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp-karlsruhe.de/
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