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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Hannover
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 510358-2018 (ID: 2018112009185382961)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
  DE-Hannover: Schlammentsorgung
   2018/S 223/2018 510358
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Stadtentwässerung
   Hannover
   Brüderstraße 5
   Hannover
   30159
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission,
   Brüderstr. 5, 30159 Hannover
   Telefon: +49 511-168-42870
   E-Mail: [1]submission@hannover-stadt.de
   Fax: +49 511-168-42087
   NUTS-Code: DE929
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hannover.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Thermische Klärschlammverwertung in einer
   Monoklärschlammverbrennungsanlage
   Referenznummer der Bekanntmachung: 68-1068-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513900
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrags ist die thermische Verwertung des bei der
   Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms in einer
   Monoklärschlammverbrennungsanlage. Die Ausschreibungsmenge beträgt ca.
   56 000 Mg maschinell entwässerter Klärschlamm; dieses entspricht ca. 13
   000 Mg Trockenmasse. Die Menge des Klärschlammes kann sich während der
   Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Der Auftragnehmer hat die
   thermische Verwertung der Klärschlämme spätestens ab dem 1.1.2023 zu
   garantieren. Der Vertrag hat ab Leistungsbeginn eine Laufzeit von 25
   Jahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallenden
   Klärschlammaschen auf eigene Kosten falls erforderlich zu deponieren
   und spätestens innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums der
   Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 70 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE92
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadtentwässerung Hannover ist ein Eigenbetrieb der
   Landeshauptstadt Hannover und ist für die Abwasserbeseitigung
   zuständig. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
   thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover
   anfallenden Klärschlamms. Der Transport zur Behandlungsanlage ist nicht
   Gegenstand des Auftrags.
   Die Stadtentwässerung Hannover betreibt 2 Großkläranlagen in einer
   Größenordnung von rund 1,25 Mio. Einwohnerwerten (EW), in denen das
   Abwasser der Landeshauptstadt und aus 6 Umlandstädten der Region
   Hannover gereinigt wird. Durch den Reinigungsprozess auf den Klärwerken
   Hannover Herrenhausen und Gümmerwald fallen im Klärwerksverbund
   jährlich ca. 56 000 t maschinell entwässerter Klärschlamm an, der
   entsorgt werden muss. Der Klärschlamm der Stadtentwässerung Hannover
   weist seit Jahren eine sehr gute Qualität auf. Dieses wird ihr jährlich
   als Teilnehmer an dem Qualitätssicherungssystem Landbauliche
   Abfallverwertung der VDLUFA-QLA GmbH bescheinigt. Der Klärschlamm hält
   nicht nur die geltenden Grenzwerte der Klärschlammverordnung und
   Düngemittelverordnung ein, sondern er schöpft diese Grenzwerte bei
   weitem nicht aus. Der Klärschlamm ist grundsätzlich für die Verwendung
   als Düngemittel in der Landwirtschaft geeignet. Demzufolge wird der
   Klärschlamm gemäß den bestehenden Verträgen immer noch zu einem Teil
   landwirtschaftlich verwertet. Ein weiterer Teil wird thermisch durch
   Mitverbrennung z. B. in Kohlekraftwerken verwertet.
   Die Entsorgungssicherheit steht für die Stadtentwässerung Hannover an
   erster Stelle. Es ist sowohl der Klärprozess aufrecht zu erhalten, als
   auch die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes zu gewährleisten.
   Die stetige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die
   Klärschlammverwertung in Verbindung mit den Änderungen der gesetzlichen
   Vorgaben zwingt die Stadtentwässerung Hannover, ihre bisherige
   Entsorgungsstrategie zu ändern. Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten
   für den Klärschlamm in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie
   durch Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken o. ä. stehen
   kurz- bzw. mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Infolgedessen kann
   die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und die
   rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, indem sich die Stadtentwässerung
   Hannover frühzeitig entsprechende Kapazitäten in einer bestehenden oder
   noch zu errichtenden
   Monoklärschlammverbrennungsanlage sichert. Die Stadtentwässerung
   Hannover kann nicht abwarten, bis sich der Markt gefunden hat und
   allein darauf vertrauen, ausreichende Kapazitäten für ihren Klärschlamm
   zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner
   Monoklärschlammverbrennungsanlage zu finden. Diese Handlungsoption wäre
   grob fahrlässig und würde die Entsorgungssicherheit gefährden, weil die
   regelmäßig anfallende Klärschlammmenge dafür zu groß ist. Die
   Stadtentwässerung Hannover muss ihre bisherige Entsorgungsstrategie für
   den Klärschlamm aufgeben und diese an die geänderten Rahmenbedingungen
   anpassen. Sie muss die thermische Verwertung von Klärschlamm und das
   Recycling von Phosphor ausschreiben, um die anfallende Klärschlammmenge
   sicher unterzubringen, um die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu
   gewährleisten und um eine langfristige Gebührenstabilität zu erreichen.
   Zudem soll ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt
   Hannover geleistet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 300
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und
   Nachweise abzugeben:
   1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift,
   Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
   1.2) Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
   sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht;
   1.3) Nachweis des Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
   1.4) Angabe, im Falle der Bewerbung als
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift,
   Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
   1.5) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
   ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern
   unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
   a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   wird;
   b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
   Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
   c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber
   dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
   d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   1.6) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung
   zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der
   Teilleistungen vorzulegen;
   1.7) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber
   im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung
   zu stellen;
   1.8) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   123 GWB;
   1.9) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   124 GWB;
   1.10) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
   Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die
   Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig
   gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind
   die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei
   Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden
   Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
   Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden
   Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende
   Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
   2.1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
   Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
   Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
   Folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
   3.1) Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von
   Referenzprojekten über die Planung, Bau und Betrieb von
   Kraftwerken/Feststoffverbrennungsanlagen insbesondere
   Monoklärschlammverbrennungsanlagen.
   Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende
   Angaben notwendig:
   a) Betreiber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail);
   b) Art der Anlage;
   c) Standort der Anlage;
   d) Beschreibung der Anlage;
   e) Angaben über Baubeginn und Betriebsaufnahme;
   f) Genehmigte Kapazität t/a;
   g) Jahresdurchsatz (2015, 2016, 2017);
   h) Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus der hervorgeht, dass die
   vorgesehene Anlage zur Behandlung von Klärschlämmen zugelassen ist.
   Sofern eine Anlage sich noch in Planung befindet oder noch nicht
   betriebsbereit oder ihre Nutzung für die Behandlung von Klärschlämmen
   noch einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist der aktuelle
   Planungsstand sowie Genehmigungsstand darzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/01/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen Ihnen zur
   Einsichtnahme und zum kostenlosen Download auf folgender Internetseite
   zur Verfügung:
   [6]https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations
   Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer
   Internetseite [7]www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik:
   Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich
   bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
   Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig zu registrieren, damit wir Sie
   über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren
   informieren können.
   Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
   Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte
   Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie
   die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten
   Zeitpunkt über das Bietertool ava-sign elektronisch ein. Kosten für
   die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
   Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
   nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landeshauptstadt Hannover, Stadtentwässerung Hannover
   Sorststraße 16
   Hannover
   30165
   Deutschland
   Internet-Adresse: [8]www.hannover.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/11/2018
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   1. mailto:submission@hannover-stadt.de?subject=TED
   2. http://www.hannover.de/
   3. http://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   4. http://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   5. http://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   6. https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations
   7. http://www.ausschreibungen-hannover.de/
   8. http://www.hannover.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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