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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Hannover
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 510358-2018 (ID: 2018112009185382961)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Hannover: Schlammentsorgung
2018/S 223/2018 510358
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Stadtentwässerung
Hannover
Brüderstraße 5
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission,
Brüderstr. 5, 30159 Hannover
Telefon: +49 511-168-42870
E-Mail: [1]submission@hannover-stadt.de
Fax: +49 511-168-42087
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Thermische Klärschlammverwertung in einer
Monoklärschlammverbrennungsanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: 68-1068-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die thermische Verwertung des bei der
Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms in einer
Monoklärschlammverbrennungsanlage. Die Ausschreibungsmenge beträgt ca.
56 000 Mg maschinell entwässerter Klärschlamm; dieses entspricht ca. 13
000 Mg Trockenmasse. Die Menge des Klärschlammes kann sich während der
Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Der Auftragnehmer hat die
thermische Verwertung der Klärschlämme spätestens ab dem 1.1.2023 zu
garantieren. Der Vertrag hat ab Leistungsbeginn eine Laufzeit von 25
Jahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallenden
Klärschlammaschen auf eigene Kosten falls erforderlich zu deponieren
und spätestens innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums der
Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 70 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtentwässerung Hannover ist ein Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Hannover und ist für die Abwasserbeseitigung
zuständig. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover
anfallenden Klärschlamms. Der Transport zur Behandlungsanlage ist nicht
Gegenstand des Auftrags.
Die Stadtentwässerung Hannover betreibt 2 Großkläranlagen in einer
Größenordnung von rund 1,25 Mio. Einwohnerwerten (EW), in denen das
Abwasser der Landeshauptstadt und aus 6 Umlandstädten der Region
Hannover gereinigt wird. Durch den Reinigungsprozess auf den Klärwerken
Hannover Herrenhausen und Gümmerwald fallen im Klärwerksverbund
jährlich ca. 56 000 t maschinell entwässerter Klärschlamm an, der
entsorgt werden muss. Der Klärschlamm der Stadtentwässerung Hannover
weist seit Jahren eine sehr gute Qualität auf. Dieses wird ihr jährlich
als Teilnehmer an dem Qualitätssicherungssystem Landbauliche
Abfallverwertung der VDLUFA-QLA GmbH bescheinigt. Der Klärschlamm hält
nicht nur die geltenden Grenzwerte der Klärschlammverordnung und
Düngemittelverordnung ein, sondern er schöpft diese Grenzwerte bei
weitem nicht aus. Der Klärschlamm ist grundsätzlich für die Verwendung
als Düngemittel in der Landwirtschaft geeignet. Demzufolge wird der
Klärschlamm gemäß den bestehenden Verträgen immer noch zu einem Teil
landwirtschaftlich verwertet. Ein weiterer Teil wird thermisch durch
Mitverbrennung z. B. in Kohlekraftwerken verwertet.
Die Entsorgungssicherheit steht für die Stadtentwässerung Hannover an
erster Stelle. Es ist sowohl der Klärprozess aufrecht zu erhalten, als
auch die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes zu gewährleisten.
Die stetige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die
Klärschlammverwertung in Verbindung mit den Änderungen der gesetzlichen
Vorgaben zwingt die Stadtentwässerung Hannover, ihre bisherige
Entsorgungsstrategie zu ändern. Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten
für den Klärschlamm in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie
durch Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken o. ä. stehen
kurz- bzw. mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Infolgedessen kann
die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und die
rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, indem sich die Stadtentwässerung
Hannover frühzeitig entsprechende Kapazitäten in einer bestehenden oder
noch zu errichtenden
Monoklärschlammverbrennungsanlage sichert. Die Stadtentwässerung
Hannover kann nicht abwarten, bis sich der Markt gefunden hat und
allein darauf vertrauen, ausreichende Kapazitäten für ihren Klärschlamm
zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner
Monoklärschlammverbrennungsanlage zu finden. Diese Handlungsoption wäre
grob fahrlässig und würde die Entsorgungssicherheit gefährden, weil die
regelmäßig anfallende Klärschlammmenge dafür zu groß ist. Die
Stadtentwässerung Hannover muss ihre bisherige Entsorgungsstrategie für
den Klärschlamm aufgeben und diese an die geänderten Rahmenbedingungen
anpassen. Sie muss die thermische Verwertung von Klärschlamm und das
Recycling von Phosphor ausschreiben, um die anfallende Klärschlammmenge
sicher unterzubringen, um die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu
gewährleisten und um eine langfristige Gebührenstabilität zu erreichen.
Zudem soll ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt
Hannover geleistet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 300
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und
Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift,
Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht;
1.3) Nachweis des Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
1.4) Angabe, im Falle der Bewerbung als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift,
Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.5) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern
unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung
zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der
Teilleistungen vorzulegen;
1.7) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber
im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung
zu stellen;
1.8) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB;
1.9) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
124 GWB;
1.10) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die
Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig
gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind
die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden
Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden
Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende
Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von
Referenzprojekten über die Planung, Bau und Betrieb von
Kraftwerken/Feststoffverbrennungsanlagen insbesondere
Monoklärschlammverbrennungsanlagen.
Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende
Angaben notwendig:
a) Betreiber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail);
b) Art der Anlage;
c) Standort der Anlage;
d) Beschreibung der Anlage;
e) Angaben über Baubeginn und Betriebsaufnahme;
f) Genehmigte Kapazität t/a;
g) Jahresdurchsatz (2015, 2016, 2017);
h) Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus der hervorgeht, dass die
vorgesehene Anlage zur Behandlung von Klärschlämmen zugelassen ist.
Sofern eine Anlage sich noch in Planung befindet oder noch nicht
betriebsbereit oder ihre Nutzung für die Behandlung von Klärschlämmen
noch einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist der aktuelle
Planungsstand sowie Genehmigungsstand darzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/01/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen Ihnen zur
Einsichtnahme und zum kostenlosen Download auf folgender Internetseite
zur Verfügung:
[6]https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations
Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer
Internetseite [7]www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik:
Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich
bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig zu registrieren, damit wir Sie
über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren
informieren können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte
Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie
die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten
Zeitpunkt über das Bietertool ava-sign elektronisch ein. Kosten für
die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landeshauptstadt Hannover, Stadtentwässerung Hannover
Sorststraße 16
Hannover
30165
Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.hannover.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2018
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4. http://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
5. http://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
6. https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations
7. http://www.ausschreibungen-hannover.de/
8. http://www.hannover.de/
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