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Ausschreibung: Betriebssysteme - DE-Wiesbaden
Betriebssysteme
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 509811-2018 (ID: 2018112009101682400)
Veröffentlicht: 20.11.2018
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DE-Wiesbaden: Betriebssysteme
2018/S 223/2018 509811
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Kämmerei,
Informationsmanagement IT-M
Hasengartenstraße 21
Wiesbaden
65189
Deutschland
E-Mail: [1]informationsmanagement@wiesbaden.de
NUTS-Code: DE714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.wiesbaden.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
ails&TenderOID=54321-Tender-1671bcb1f03-28719b038d7d7148
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Microsoft-Lizenzen Handelspartner-Rahmenvertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 20-003/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48620000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Handelspartner-Rahmenvertrag für Microsoft Software-Lizenzen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch die Kämmerei, Abteilung
Informationsmanagement, beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung die Vergabe eines Rahmenvertrages für einen durch
Microsoft autorisierten Handelspartner Large Account Reseller (LAR)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Kämmerei
Abteilung Informationsmanagement
Hasengartenstraße 21
65189 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrages für einen durch Microsoft autorisierten Handelspartner
Large Account Reseller (LAR)
Handelspartner-Rahmenvertrag für Microsoft Software-Lizenzen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch die Kämmerei, Abteilung
Informationsmanagement, beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages
für einen durch Microsoft autorisierten Handelspartner - Large Account
Reseller (LAR).
Die Landeshauptstadt Wiesbaden verfolgt das Ziel, ab dem 1.4.2019 für
einen Zeitraum von 3 Jahren Microsoft Software-Lizenzen von 1
Anbieter/Handelspartner mit einer einheitlichen Rabattierung zum
Listenpreis des Software-Herstellers zu beziehen. Der Auftraggeber
behält sich vor im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer, den
geschlossenen Vertrag unter Verzicht auf eine Vergabebekanntmachung um
ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Landeshauptstadt Wiesbaden
erwartet vom Auftragnehmer kostenfreie, qualifizierte und in Folge
garantierte (Presales und POSTSALES) Aktivitäten für die Beratung und
Unterstützung in den Themen Lizenzoptimierung, Lizenzverwaltung und
Lizenzplausibilität.
Ausschreibungsgegenstand sind Software-(Lizenzen)-Lieferleistungen für
alle inkludierten Microsoft-Software-Produkte auf Basis der zwischen
der Fa. Microsoft und dem Bundesministerium des Innern geschlossenen
Konditionenverträge für öffentliche Auftraggeber der Bundesrepublik
Deutschland.
Microsoft Select Plus (Government),
Microsoft Konzernvertrag /Enterprise Agreement (Government),
Microsoft Business- und Servicevertrag (MBSA).
Alle Software-Lizenzen sollen vom Auftragnehmer über die vorgenannten
Volumenlizenzverträge zur dauerhaften Überlassung(Kauf) angeboten
werden.
Die Bezugsberechtigung der Landeshauptstadt Wiesbaden regelt sich durch
Beitrittserklärungen zu den Konditionenverträgen auf der Grundlage der
Microsoft Definition der berechtigten Verwaltungseinrichtungen (EMEA).
Die Landeshauptstadt beabsichtigt explizit nicht den Erwerb von
Gebrauchtsoftware und stützt sich in der Ablehnung auf juristische
Kommentierungen und u. a. auf den Leitfaden der Bitkom zum Handel mit
Gebrauchtsoftware.
Microsoft Softwarelizenzen (1.4.2019 bis 31.3.2022) zur Ausstattung von
ca. 4 200 DV-Arbeitsplätzen
Der in der Ausschreibung aufgeführte kalkulierte Auftragswert von ca.
530 000 EUR pro Jahr stellt eine Berechnungsgrundlage dar. Der
Schätzwert basiert auf realen Leistungsabnahmemengen aus dem zum
31.3.2019 auslaufenden EA-Vertrag der LHW, ergänzenden Beschaffungen
aus Microsoft Select Plus und einer prozentual gemittelten
Bedarfsprognose auf Basis der letzten 3 Jahre.
Der reale Umfang der Leistungsabnahme wird sich nach dem konkreten
Lizenzbedarf des Auftraggebers zur Sicherstellung der Regelkonformität
zu den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers richten. Ein Anspruch
des Auftragnehmers auf Erfüllung einer betragsmäßigen und/oder
zeitlichen Leistungsabnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber kann
auf Grundlage dieser Ausschreibung nicht abgeleitet werden.
Geschätzter Gesamtauftragswert über eine Laufzeit von 36 Monaten: 1 590
000 EUR
Bei Berücksichtigung einer optionalen Verlängerung auf 48 Monate: 2 120
000 EUR
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Zertifizierungsstufen (Microsoft) /
Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 90,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2019
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der Vertragsverlängerung um 1 Jahr (bis 31.03.2023).
Das Ausübungs-/Gastaltungs-Recht der Option obliegt allein dem
Auftraggeber
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem
Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der
Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter a) genannte
E-Mail-Postfach zu führen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig
(ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für
Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche
Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie:
Preise, Marke, Produkt. Grundlage des Angebots und des
Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der
Landeshauptstadt Wiesbaden von 9.1.2007 (ABL) Geforderte
Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG),
die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR)
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess. Vergabe- und
Tariftreuegesetz (Gültig ab 1.3.2015) die Verpflichtungserklärung nach
§ 4 Abs.1-5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und §
8 Abs.2 (Nachunternehmen) abzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für
jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden
Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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1. mailto:informationsmanagement@wiesbaden.de?subject=TED
2. http://www.wiesbaden.de/
3. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1671bcb1f03-28719b038d7d7148
4. http://www.had.de/
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