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Ausschreibung: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen - DE-Dortmund
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 508730-2018 (ID: 2018111709280881178)
Veröffentlicht: 17.11.2018
*
  DE-Dortmund: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
   2018/S 222/2018 508730
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK NORDWEST  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Straße 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Medienkooperation für den Bereich Print und Online
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79900000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Medienkooperation für den Bereich Print und Online
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   DIE AOK NORDWEST plant eine Medienkooperation für den Bereich Print und
   Online mit der auflagenstärksten Tageszeitung (höchste Reichweite) für
   die Stadt bzw. den Großraum Dortmund und den Wirtschaftsraum Westfalen.
   Ziel ist es den größtmöglichen Prozentsatz der Bevölkerung des
   Ruhrgebietes zu erreichen, um damit sowohl die Mitgliederbindung zu
   steigern als auch Neukundenwerbung zu betreiben und die AOK NORDWEST im
   Ruhrgebiet präsent darzustellen.
   Umfang: Jeden Monat eine prominent platzierte Seite in Print sowie
   parallel über den Online-Auftritt der Zeitung. Damit soll eine breite
   Öffentlichkeit über aktuelle Gesundheitsthemen informiert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftrag kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
   Aufgrund der Vorgaben Auflagenhöhe/Reichweite erfüllen nur die die
   Ruhr Nachrichten in den 3 Verteilungsgebieten das Ziel, einen möglichst
   großen Einwohnerkreis zu erreichen. Alle weiteren vorhandenen
   Mediengruppen liegen mit ihren Auflagenhöhen mindestens 75 % unterhalb
   der Ruhr Nachrichten. In der Region Ahaus, Dorsten, Haltern gibt es nur
   die Ruhr Nachrichten. Es ist kein Wettbewerb vorhanden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/11/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG
   Dortmund
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA52
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 168 GWB
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. 
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2018
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