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Ausschreibung: Socken - DE-Berlin
Socken
Dokument Nr...: 507531-2018 (ID: 2018111709082179981)
Veröffentlicht: 17.11.2018
*
  DE-Berlin: Socken
   2018/S 222/2018 507531
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Polizeipräsident in Berlin
   Platz der Luftbrücke 6
   Berlin
   12101
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit
   Finanzen Vergabegrundsatzstelle  SE Fin 5
   Telefon: +49 30466-4795510
   E-Mail: [1]vergabestelle@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30466-483795599
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/2/tenderId/106774
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [6]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienst-und Schutzkleidung Socken flammhemmend
   Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 369_18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   18317000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend
   (Winter und Sommer)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 439 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   35000-45000 Paar Socken Sommer flammhemmend
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18317000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Berlin, nähere Angaben hierzu befinden sich in den
   Vergabeunterlagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken,
   flammhemmend, Sommer
   (LB 8440-020)
   Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 35 000 Paar
   Maximalbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 45 000 Paar
   Nähere Informationen dazu befinden sich in den Vergabeunterlagen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/02/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am
   31.12.2020. Die Vertragsbindung verlängert sich bis zum 31.12.2021,
   ohne dass es weiterer Erklärungen und/oder
   Vereinbarungen bedarf, falls der Auftraggeber/Auftragnehmer die
   Verlängerungsoption nicht bis zum 30.9.2020 schriftlich, per Fax oder
   auf elektronischem Weg widerruft.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Lieferort:
   Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße
   16 (Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
   Eine Annahme erfolgt nur
   Montags bis donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr,
   Freitags zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr (jeweils außer feiertags)
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   37000-47000 Paar Socken Winter flammhemmend
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   18317000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Berlin, nähere Angaben hierzu befinden sich in den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken,
   flammhemmend, Winter
   (LB 8440-021)
   Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 37 000 Paar
   Maximalbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 47 000 Paar
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 279 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/02/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am
   31.12.2020. Die Vertragsbindung verlängert sich bis zum 31.12.2021,
   ohne dass es weiterer Erklärungen und/oder
   Vereinbarungen bedarf, falls der Auftraggeber/Auftragnehmer die
   Verlängerungsoption nicht bis zum 30.9.2020 schriftlich, per Fax oder
   auf elektronischem Weg widerruft.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Lieferort:
   Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße
   16
   (Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
   Eine Annahme erfolgt nur
   Montags bis donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr,
   Freitags zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr (jeweils außer feiertags)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
   (FFV) ist vorzulegen (Vordruck Wirt 2141 FFV). Angebote, die keine oder
   unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder
   Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß
   nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zur Einhaltung der
   ILO-Kernarbeitsnormen ist vorzulegen (Vordruck Wirt 2140), wenn
   diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt und vorgelegt werden
   konnten. Angebote, die keine entsprechenden Zertifikate oder keine bzw.
   unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die
   Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
   berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu Tariftreue, Mindestentlohnung
   und Sozialversicherungsbeiträgen ist vorzulegen (Vordruck Wirt 214).
   Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder
   Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß
   nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
   Zuverlässigkeit ist vorzulegen (Vordruck Wirt 124). Angebote, die keine
   oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die
   die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden
   nicht berücksichtigt.
   Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
   Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
   zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
   VgV wird Bezug genommen.
   Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
   Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung.
   Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
   der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
   sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
   genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
   vorzulegen.
   Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
   nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
   Präqualifizierungssystemen er-bracht werden. Hierfür ist die
   Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder
   die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
   Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
   Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
   (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
   Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
   der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
   Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
   Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
   GWB geführt werden.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
   Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
   Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
   brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Wie bereits bei der Erläuterung der Auswertungssystematik beschrieben,
   sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist hierfür je Los, auf welches
   geboten wird, kostenfrei ein Angebotsmuster (Musterpaar gemäß Nummer
   4.1 der Leistungsbeschreibung 8440-020 bzw. 8440-0214) in der
   Doppelgröße 44/45 in Art und Ausführung nach der jeweiligen
   Leistungsbeschreibung unter Verwendung der zur Verarbeitung
   vorgeschriebenen Materialien und der nachfolgend genannten
   Prüfzeugnisse/Zertifikate bei
   Der Polizeipräsident in Berlin
   SE TL B 3
   Friesenstraße 16 (Einfahrt Golßener Str. 3) Haus 42
   10965 Berlin
   Einzureichen. Folgende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind den
   Angebotsmustern beizufügen:
    Es ist eine kurze Produktbeschreibung,
    ein entsprechendes Zertifikat nach Öko  Tex Standard 100, Kategorie
   II (Produkte mit Hautkontakt),
    sowie ein Prüfbericht, welcher bestätigt, dass die Maschenware der
   Socken der DIN EN ISO 14116: 2008 für begrenzte Flammenausbreitung
   entspricht, einzureichen. Mindestens der Index 2 muss erfüllt sein.
   Das Fehlen des geforderten Musters und/oder der genannten
   Prüfzeugnisse/Zertifikate führen zum Ausschluss des Angebotes vom
   Vergabeverfahren.
   Ein Nachreichen bzw. die Nachforderung fehlender Muster und/oder der
   vorgenannten Prüfzeugnisse/Zertifikate nach Ablauf der Angebotsfrist
   ist ausgeschlossen, da es sich um wertungsrelevante leistungsbezogene
   Unterlagen handelt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/12/2018
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [7]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
   gabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
   Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/11/2018
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References
   1. mailto:vergabestelle@polizei.berlin.de?subject=TED
   2. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   3. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/106774
   5. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   6. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   7. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   8. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
   9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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