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Ausschreibung: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Frankfurt am Main
Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
Dokument Nr...: 506733-2018 (ID: 2018111609311379193)
Veröffentlicht: 16.11.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
   2018/S 221/2018 506733
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Spieker, Friedhelm
   Telefon: +49 6926545606
   E-Mail: [1]friedhelm.spieker@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926543457
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   GMT 2018 Paket 8 Los 1-5
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28286
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45222000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   GMT 2018 Paket 8 Los 1-5
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45222000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE733
   Hauptort der Ausführung:
   Keilsberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Los 2: Strecke 1733/3600: 1 918 m Ge konv.; 1 256 m vBE/GE maschinell
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 05/05/2018
   Ende: 31/08/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 026-057470
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 92259383
   Los-Nr.: 2
   Bezeichnung des Auftrags:
   GMT 2018 Paket 8 Los 1-5
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/01/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
   Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
   Deutschen Bahn AG zulässig.
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
   Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/11/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45222000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45222000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE733
   Hauptort der Ausführung:
   Keilsberg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2: Strecke 1733/3600: 1 918 m Ge konv.; 1 256 m vBE/GE maschinell
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 05/05/2018
   Ende: 31/08/2018
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   Zusätzliche Leistungen
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Mengenmehrungen in den HLV-Pos. 10.40.0040 und 10.40.0050
   Mengenfehler in den Ausschreibungsunterlagen
   Im Zuge der Ausführungsplanung des AN Bau für die Se2 Keilsberg 
   Schwarzenbach wurde festgestellt, das es sich bei den o. g.
   beauftragten Posiitonen um zu geringe Mengen handelt. Eine Ausführung
   der Arbeiten musste während der vorhandenen Bauzeit erfolgen, eine
   andere techn. Lösung wäre nicht möglich gewesen. Eine Verschiebung der
   Maßnahme, hätte eine betriebliche Neueinordnung zu Folge gehabt, die zu
   betrieblichen Einschränkungen der Strecke 1733 geführt hätte.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Da die Arbeiten in den vorh. Sperrpausen ausgeführt werden müssen, ist
   der Einsatz eines weiteren AN im Baufeld nicht möglich. Weitere
   Sperrpausen können nicht wie erforderlich zeitnah zur Verfügung
   gestellt werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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References
   1. mailto:friedhelm.spieker@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:057470-2018:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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