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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Greifswald
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 506027-2018 (ID: 2018111609192978467)
Veröffentlicht: 16.11.2018
*
DE-Greifswald: Schlammentsorgung
2018/S 221/2018 506027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klärschlammentsorgung
Abwasserwerk Greifswald, Gützkower Landstraße 19-21
Greifswald
17489
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin
Telefon: +49 3834532138
E-Mail: [1]einkauf@sw-greifswald.de
Fax: +49 3834532324
NUTS-Code: DE80N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.stadtwerke-greifswald.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferan
tenmanagement
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferan
tenmanagement
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19-21
Greifswald
17489
Deutschland
Telefon: +49 3834532143
E-Mail: [6]einkauf@sw-greifswald.com
Fax: +49 3834532324
NUTS-Code: DE80N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.sw-greifswald.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung Klärschlamm
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Klärschlammentsorgung für das Klärwerk des Abwasserwerkes Greifswald,
eines Eigenbetriebes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 590 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm
landwirtschaftliche oder thermische Verwertung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 590 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wie angegeben, wird die Leistung für ein Jahr ausgeschrieben. Der
Auftraggeber behält sich eine Verlängerung des Vertrages um ein
weiteres Jahr nach Zustimmung des Auftragnehmers vor.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: der Bereich
Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im
Lieferantenportal der Stadtwerke
Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
Nachweis Entsorgungsunternehmen gemäß § 52 Kreislaufwirtschafts-und
Abfallgesetz,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
Handelsregisterauszug,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge, inkl.
Berufsgenossenschaft,
Angaben zum vorhandenen Personal mit branchentypischen
Qualifikationsmerkmalen und gesundheitlicher Eignung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: im
Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente
hochzuladen:
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme,
Eigenerklärung Insolvenz (Muster im Lieferantenportal),
Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal)
Nachweis der Betriebs-Personen-und Kraftfahrzeughaftpflicht,
Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Leistungsspektrum, Angaben zur max. Entsorgungskapazität, Angaben zu
Größe, Alterszustand und technischen Daten des Fahrzeugbestandes, die
zur Abwicklung dieses Auftrages zum Einsatz kommen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2018/S 218-499174
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2018
Ortszeit: 09:00
Ort:
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Submission ohne
Bieterbeteiligung durchgeführt.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Mindestens 2 Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bietergespräche sind für den 4.12.2018 vorgesehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Siehe VI.4.1)
Schwerin
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: es
wird darauf hingewiesen, dass
Bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
unverzüglich zu rügen haben (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber
der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall,
dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu
rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht
abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs.
3. Satz 1 Nr. 4 GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe VI.4.1)
Schwerin
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2018
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1. mailto:einkauf@sw-greifswald.de?subject=TED
2. http://www.stadtwerke-greifswald.de/
3. http://www.stadtwerke-greifswald.de/
4. https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement
5. https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement
6. mailto:einkauf@sw-greifswald.com?subject=TED
7. http://www.sw-greifswald.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:499174-2018:TEXT:DE:HTML
9. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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