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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Amberg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 506015-2018 (ID: 2018111609191378453)
Veröffentlicht: 16.11.2018
*
DE-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2018/S 221/2018 506015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Rathausstr. 4
Amberg
92224
Deutschland
Telefon: +49 962139-564/ +49 962139-263
E-Mail: [1]info@znas.de
Fax: +49 962137605563
NUTS-Code: DE231
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.znas.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung der Amberger CityBus-Linie 4 Bahnhof Obere Hockermühle
Bahnhof
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 4 Bahnhof Obere Hockermühle Bahnhof
(City-Bus Amberg)
Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot
beizulegen.
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan (inkl. Schulverstärker) zu
übernehmen. Diese finden Sie ebenfalls unter:
[5]https://www.znas.de/fahrplaene/
Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1) Von Montag bis Donnerstag sollen die Fahrten ab der bisherigen
letzten Abfahrt am Bahnhof um 19.20 Uhr künftig im 60-Minuten Takt
weitergeführt werden. Letzte Abfahrt am Bahnhof soll um 22.20 Uhr
stattfinden (entspricht 3 zusätzliche Fahrten).
2) An Freitagen und Samstagen sollen die Fahrten ab der bisherigen
letzten Abfahrt am Bahnhof um 19.20 Uhr an Freitagen bzw. um 18.20 Uhr
an Samstagen künftig im 60-Minuten Takt weitergeführt werden. Letzte
Abfahrt am Bahnhof soll jeweils um 1.20 stattfinden (entspricht an
Freitagen 6 zusätzliche Fahrten und an Samstagen 7 zusätzliche
Fahrten).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 - MF05
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231
Hauptort der Ausführung:
Stadt Amberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
BuslinienVerkehr (Citybus) in Amberg. Die Leistung umfasst die Linie 4
(Bahnhof Obere Hockermühle Bahnhof) ab dem 1.12.2019.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 64
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Währende der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister beizufügen siehe dazu auch Anlage 2.1 der
Ausschreibungsunterlagen.
Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat muss eine gleichwertige
aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters
mit Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden; falls keine
Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
weshalb für der Bieter keine Eintragungspflicht besteht oder darüber,
wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist
ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
abrufbar sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre,
Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidität,
keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße
gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht
sowie Sozialversicherungsrecht,
ausreichend Eigenkapital.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anwendung des TON Tarifes sowie des VGN Tarifes,
RBL Drucker mit Chipkartenleser und Datenweitergabe an die
bayernweite Fahrplanauskunft DEFAS,
Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS,
digitale Matrixanzeige,
optische und akustische Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges,
Höchstalter der Fahrzeuge: 12 Jahre,
Abgasnorm der Fahrzeuge: 4 EUR oder besser,
Barrierefreiheit aller Neufahrzeuge,
Akustische Information an der Haltestelle (z. B. über
Außenlautsprecher),
Einsatz von Niederflurfahrzeugen; Reisebusse dürfen nur bei
Verstärkerfahrten eingesetzt werden,
WLAN-Nachrüstung muss jederzeit möglich sein,
Möglichkeiten, Fahrkarten online zu erwerben muss gegeben sein,
Fahrplanänderungen nur im Einvernehmen mit zuständiger Behörde,
Subunternehmerquote maximal 50 % (muss auf Nachfrage des
Auftraggebers jährlich nachgewiesen werden),
Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und
Kundenbeschwerden,
Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung,
Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des
Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung,
ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den
technischen Vorgaben,
Zulassungsbescheinigung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff PBZugV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/01/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/01/2019
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153187
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2018
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4. http://www.znas.de/ausschreibungen/angebote/
5. https://www.znas.de/fahrplaene/
6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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