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Ausschreibung: Dienstleistungen der Verwaltung - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen der Verwaltung
Dokument Nr...: 410210-2018 (ID: 2018092009143176306)
Veröffentlicht: 20.09.2018
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen der Verwaltung
2018/S 181/2018 410210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Frankfurt am Main
Kurt-Schumacher-Straße Nr. 10
Frankfurt am Main
60311
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt, Isabell Richter
Telefon: +49 69/21244300
E-Mail: [1]isabell.richter@stadt-frankfurt.de
Fax: +49 69/30761
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3801-104
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leerstandsagentur
Referenznummer der Bekanntmachung: 155
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Führung einer Leerstandsagentur der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen
des Förderprogramms Leerstehende Räume für Kreative
Mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen
Gebäude und Gebiete städtebaulich aufgewertet und kreativ- und
kulturwirtschaftliche Nutzungen unterstützt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 353 500.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leerstandsagentur unterstützt die Durchführung des Förderprogrammes
im Auftrag der Stadt Frankfurt und ist als Schnittstelle zwischen
Kreativen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Frankfurt und dem
ansässigem Stadtplanungsamt tätig. Das aktive Finden von günstigen
Arbeitsräumen sowie Produktionsstätten im Stadtgebiet Frankfurt am Main
ist eine Hauptaufgabe der Agentur. Das Vermitteln dieser freien Flächen
und der Abschluss von Mietverträgen zwischen Immobilieneigentümern und
Nutzungsinteressenten ist das Ziel der Arbeit. Dabei ist die Agentur
die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von potenziellen Mietern wie
für die Eigentümer. Neben der Kontaktvermittlung zwischen beiden Seiten
begleitet die Agentur die Nutzungsinteressenten bis zum
Mietvertragsabschluss, berät und unterstützt bei der Antragstellung von
Bauzuschüssen für das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus
leerstehender Räume und vermittelt zwischen Mieter/Eigentümer und den
zuständigen Genehmigungsbehörden.
Die ausführliche Beschreibung der Aufgaben und das Leistungsbild werden
in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Informationen zum
städtischen Förderprogramm Leerstehende Räume für Kreative sind unter
folgenden Link zu entnehmen:
[4]www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/frankfurter_programm_zur_foerderun
g_des_umbaus_leerstehender_raeume_fuer_kreative_8996.html
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 353 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende um
jeweils 1 Kalenderjahr durch den Auftraggeber verlängert werden. Er
endet spätestens nach viermaliger Verlängerung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Handelsregister oder
vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung. Bei
Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist
stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck
und Vertretungsregelung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeiner Hinweis: für die geforderten Erklärungen ist das den
Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung Erklärungen
und Nachweise zu verwenden.
1) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Versicherer besteht oder noch abgeschlossen wird
2) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
d. h. ausschließlich für die den unter Ziffer II.2.4.
ausgeschriebenen Leistungen entsprechenden Tätigkeiten bezogen auf
die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist. Bei
Bietergemeinschaften können die Zahlen der einzelnen Mitglieder addiert
werden
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeiner Hinweis: für die geforderten Erklärungen ist das den
Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung Erklärungen
und Nachweise zu verwenden.
1) Darstellung des Unternehmens;
2) Angaben zu den durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre und zu den durchschnittlichen
Beschäftigungszahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
zum Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h. ausschließlich für die den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechenden Tätigkeiten bezogen auf
die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist. Bei
Bietergemeinschaften können die Zahlen der einzelnen Mitglieder addiert
werden;
3) wertungsfähige Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge;
4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es muss mindestens eine wertungsfähige Referenzen zu vergleichbaren
Projekten eingereicht werden.
Um wertungsfähig zu sein muss die Referenz das Suchen und Finden von
Räumen und die Vermittlung zwischen Eigentümern und potenziellen
Mietern der in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Zielgruppe
(Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft,
Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Architekturmarkt,
Designwirtschaft, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Games-Industrie,
Sonstige) beinhalten. Wird dies nicht anhand einer Referenz
nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss.
Wertungsfähig sind außerdem nur Referenzen, deren Abschluss nicht
länger als 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe der
Erklärungen und Nachweise zurückliegen.
Nachunternehmereinsatz: die Erbringung der Leistungen der
Projektleitung müssen vom Bieter selbst oder im Falle einer
Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht
werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Verpflichtung, im Auftragsfall ein Büro/eine Niederlassung vor Ort
zu haben;
2) Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz ist mit dem Angebot vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 12:00
Ort:
Frankfurt am Main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen
beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung Erklärungen und Nachweise zu
verwenden.
1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht
vorliegen;
2) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen Handlungsbevollmächtigten/
Vertretungsbevollmächtigten benennen. Sie muss bei der Auftragsvergabe
gesamtschuldnerisch haften. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen;
3) Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen
Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene
Unterlagen können vom Auftraggeber von allen betroffenen
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56
Abs. 4 VgV nachgefordert werden.
4) Eignungsleihe:
für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die
Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, kann das den
Vergabeunterlagen beigefügte Formular Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen verwendet werden. Eine andere Form des Nachweises ist
ebenfalls zulässig,
die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen
Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle
eigener Eignungsnachweise angibt/angeben,
erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden
Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder
§ 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen
innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen,
der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung
erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1
letzter Satz VgV),
nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere
Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung
beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt
ist.
5) Nachunternehmereinsatz: soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften
beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind
diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren
Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase
verwiesen;
6) Mehrfachbeteiligung: bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als
Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en
sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer
Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist;
7) Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur
Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften führt in
jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss;
8) Die den Vergabeunterlagen beigelegten Dokumente (Anlagen) sind
vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Teilnahme am
Vergabeverfahren zu verwenden. Nach Abschluss des Verfahrens sind die
Unterlagen zu vernichten;
9) Rückfragen zum Vergabeverfahren können bis zum 13.10.2018
ausschließlich per Email an die oben genannte Kontaktestelle gestellt
werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer
Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften sind müssen innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein auf Verstöße
in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge
muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 160
Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2018
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2. https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/
3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3801-104
4. http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/frankfurter_programm_zur_foerderung_des_umbaus_leerstehender_raeume_fuer_kreative_899
6.html
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