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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Ahaus
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 408226-2018 (ID: 2018091909162874120)
Veröffentlicht: 19.09.2018
*
DE-Ahaus: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2018/S 180/2018 408226
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
Ahaus
48683
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2561 / 72-129
E-Mail: [1]vergabestelle@ahaus.de
Fax: +49 2561 / 7281-129
NUTS-Code: DEA34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.ahaus.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mit Großkehrmaschine
einschließlich der Verwertung des Straßenkehrichts vom 1.1.2019
31.12.2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 94-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Maschinelle Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mittels
Großkehrmaschine einschließlich der Verwertung des anfallenden
Straßenkehrichts für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 358 984.80 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34
Hauptort der Ausführung:
48683 Ahaus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Maschinelle Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mittels
Großkehrmaschine einschließlich der Verwertung des anfallenden
Straßenkehrichts für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 358 984.80 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
[5]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [6]www.pq-verein.de bzw.
einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines
Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes
durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber
Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken
enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das
Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht
präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag
oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische
Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die
Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der
Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 11:00
Ort:
Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Herbst 2022
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9E9G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251-4113514
E-Mail: [7]karin.klennert@brms.nrw.de
Fax: +49 251-4112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2018
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1. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
2. http://www.ahaus.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
5. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
6. http://www.pq-verein.de/
7. mailto:karin.klennert@brms.nrw.de?subject=TED
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