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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Ahaus
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 408226-2018 (ID: 2018091909162874120)
Veröffentlicht: 19.09.2018
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  DE-Ahaus: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
   2018/S 180/2018 408226
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Ahaus
   Rathausplatz 1
   Ahaus
   48683
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 2561 / 72-129
   E-Mail: [1]vergabestelle@ahaus.de
   Fax: +49 2561 / 7281-129
   NUTS-Code: DEA34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ahaus.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mit Großkehrmaschine
   einschließlich der Verwertung des Straßenkehrichts vom 1.1.2019 
   31.12.2022
   Referenznummer der Bekanntmachung: 94-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90610000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Maschinelle Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mittels
   Großkehrmaschine einschließlich der Verwertung des anfallenden
   Straßenkehrichts für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 358 984.80 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90610000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34
   Hauptort der Ausführung:
   48683 Ahaus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Maschinelle Straßenreinigung in Ahaus und den Ortsteilen mittels
   Großkehrmaschine einschließlich der Verwertung des anfallenden
   Straßenkehrichts für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 358 984.80 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
   [5]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [6]www.pq-verein.de bzw.
   einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
   innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines
   Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes
   durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber
   Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken
   enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das
   Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht
   präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag
   oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische
   Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die
   Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der
   Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei
   Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
   durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
   Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/10/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/11/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/10/2018
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Stadt Ahaus
   Rathausplatz 1
   48683 Ahaus
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Herbst 2022
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9E9G
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48128
   Deutschland
   Telefon: +49 251-4113514
   E-Mail: [7]karin.klennert@brms.nrw.de
   Fax: +49 251-4112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   §135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/09/2018
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   1. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
   2. http://www.ahaus.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRC9E9G
   5. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
   6. http://www.pq-verein.de/
   7. mailto:karin.klennert@brms.nrw.de?subject=TED
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