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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 317910-2018 (ID: 2018072109545078429)
Veröffentlicht: 21.07.2018
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2018/S 139/2018 317910
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Brüderstraße 53
Bergisch Gladbach
51427
Deutschland
E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207170
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 06.0117/2017/DRB Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens
Friction after Polishing (FAP-Verfahren)
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5kä - FE 06.0117/2017/DRB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens Friction after
Polishing (FAP-Verfahren)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Griffigkeit der Straßenoberflächen ist eine wesentliche Anforderung
an das Bauwerk Straße. Die Griffigkeit muss sowohl unmittelbar nach
Erstellung der Straße als auch über ihre Nutzungsdauer gegeben sein,
damit eine sichere Nutzung der Straße gewährleistet ist.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Griffigkeit von
Straßenoberflächen wird derzeit der Polished Stone Value (PSV) am
verwendeten Gestein als wesentliches Kriterium herangezogen. Gleichwohl
ist bekannt, dass der PSV der im Asphaltmischgut enthaltenen groben
Gesteinskörnung nicht die einzige straßenseitige Einflussgröße ist, die
das anfängliche Griffigkeitsniveau und vor allem den Verlauf der
Griffigkeit über die Nutzungsdauer bestimmt. Hier sind auch noch
weitere Parameter der Mischgutzusammensetzung aber auch die Ausprägung
der Oberflächentextur, diese auch beeinflusst durch die Bauausführung,
zu berücksichtigen.
Mit dem Prüfverfahren Friction after Polishing (FAP-Verfahren) steht
seit einigen Jahren ein Laborverfahren zur Verfügung, das in der Lage
ist, das Griffigkeitspotential von Oberflächen am verdichteten Asphalt
zu erfassen.
Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll untersucht werden, welches
mit dem FAP Verfahren ermittelte Anforderungsniveau den derzeitigen
Anforderungen an den PSV entsprechen würde. Damit sollen für das
FAP-Verfahren Anforderungswerte für die Griffigkeit von Asphaltmischgut
in erster Näherung abgeschätzt werden. Die Einflüsse aus der
Herstellung einer Asphaltdeckschicht in situ und der
Verkehrsbeanspruchung bleiben hierbei unberücksichtigt.
Zunächst sind Gesteine aus einem relevanten PSV-Bereich systematisch zu
untersuchen. Anschließend sind an Asphaltmischgut, das unter Verwendung
von Gesteinskörnungen mit bekannten PSV hergestellt wird,
Untersuchungen mit dem FAP Verfahren durchzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach
Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die
finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte
und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten Nachzuweisen durch
mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
2) Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und Durchführung von
Versuchen mit dem Friction after Polishing Verfahren (FAP-Verfahren)
Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung
Nr. 2)
3) Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und Durchführung von
Versuchen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV) Nachzuweisen durch
mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)
4) Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von
Untersuchungen zur Bestimmung der Mineralogie und Petrografie
Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung
Nr. 4) Technische Ausstattung
5) Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren nach Wehner und Schulze
zur Bestimmung des Polierwertes (PWS) nach TP Gestein StB, Teil 5.4.2
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der
Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
6) Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren zur Bestimmung des
Polierwertes (PSV) nach DIN EN 1097-8 Nachzuweisen durch Eigenerklärung
über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die
Erklärung: Auftragsausführung)
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124
GWB auszuschließen sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2018
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2018
Ortszeit: 15:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des
Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
Teilnahmebedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 4922-894990
E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 4922-89499163
Internet-Adresse: [5]http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
des Vergabeverstoßes,
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2018
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2. http://www.bast.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207170
4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
5. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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