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Ausschreibung: Brandmeldeanlagen - DE-Dortmund
Brandmeldeanlagen
Dokument Nr...: 318850-2018 (ID: 2018072109425777906)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
DE-Dortmund: Brandmeldeanlagen
2018/S 139/2018 318850
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Dortmund - Feuerwehr Dortmund
Steinstr. 24
Dortmund
44122
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bird & Bird LLP
Telefon: +49 8935816350
E-Mail: [1]team.brandmeldeanlagen-dortmund@twobirds.com
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/fe
uerwehr/start_feuerwehr/index.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzessionierung Alarmübertragungsanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 011-021842
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31625200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dortmund betreibt eine Einsatzleitstelle (ELS), auf die
Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind. Darüber hinaus wird eine
Noteinsatzleitstelle (NELS) an einem anderen Standort funktional
vorgehalten. Im Rahmen des derzeit bestehenden Konzessionsvertrags für
Alarmübertragungsanlagen (AÜA) betreibt der Bieter/Konzessionär eine
Alarmempfangsstelle (AES) für Brandmeldeanlagen (BMA), auf die aktuell
ca. 750 Brandmelderanlagen aufgeschaltet sind. Der Bieter/Konzessionär
wird Grundversorger der neuen AÜA für BMA im regionalen
Zuständigkeitsgebiet der Alarm-/Interventionsdienststelle der Stadt
Dortmund. Er wird zu diesem Zweck eine AES betreiben und
Übertragungseinrichtungen (ÜE) im erforderlichen Umfang und nach Bedarf
installieren. Als Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist gegenwärtig der
26.6.2018 vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 6 237 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Dortmund betreibt eine Einsatzleitstelle (ELS), auf die
Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind. Darüber hinaus wird eine
Noteinsatzleitstelle (NELS) an einem anderen Standort funktional
vorgehalten. Im Rahmen des derzeit bestehenden Konzessionsvertrags für
Alarmübertragungsanlagen (AÜA) betreibt der Bieter/Konzessionär eine
Alarmempfangsstelle (AES) für Brandmeldeanlagen (BMA), auf die aktuell
ca. 750 Brandmelderanlagen aufgeschaltet sind. Der Bieter/Konzessionär
wird Grundversorger der neuen AÜA für BMA im regionalen
Zuständigkeitsgebiet der Alarm-/Interventionsdienststelle der Stadt
Dortmund. Er wird zu diesem Zweck eine AES betreiben und
Übertragungseinrichtungen (ÜE) im erforderlichen Umfang und nach Bedarf
installieren. Als Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist gegenwärtig der
26.6.2018 vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Preise/Verrechnungssätze
* Kriterium: Zulassungsentgelte
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß
Ziff. 4.1 der Teilnahmebedingungen abgeben. Weitere Angaben zu den von
der Bewerbergemeinschaft insgesamt oder den einzelnen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegenden Eigenerklärungen und
Nachweisen ergeben sich aus den von der Vergabestelle auf einem
Vergabeportal bereitgestellten Teilnahmebedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 011-021842
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
30/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Siemens AG Building Technologies
Essen
Deutschland
NUTS-Code: DEA13
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 6 237 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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References
1. mailto:team.brandmeldeanlagen-dortmund@twobirds.com?subject=TED
2. https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/feuerwehr/start_feuerwehr/index.html
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:021842-2018:TEXT:DE:HTML
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