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Ausschreibung: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen - DE-Berlin
Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
Dokument Nr...: 318781-2018 (ID: 2018072109424177890)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
  DE-Berlin: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
   2018/S 139/2018 318781
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Flughafen Gesellschaft mbH
   Flughafen Berlin Tegel
   Berlin
   13405
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1646ba8480e-3a623964a24ac8ea
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Einkauf, Gebäude B027  Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   E-Mail: [4]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.berlin-airport.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Einkauf, Gebäude B027  Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [7]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.berlin-airport.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf und Bereitstellung von SelfServiceEquipment für TXL
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2018-0163
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   51221000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung, Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung von Self Service
   Equipment am Flughafen Tegel (in Form von Self Service Kiosken und Self
   Service Bag Drops) mit 17 Self Service Kioske (SSK) und 9 Self Service
   Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, und 1741 inklusive Service und
   Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Anbindung an die Departure
   Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger am Flughafen
   TXL.
   Der Service und Support des Self Service Equipments muss mindestens 18
   Monate sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung (bis
   max. 6 Monate nach Schließung TXL).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tegel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe auch II.1.4
   Lieferung, Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Support (Standard)
   eines Self Service Systems gemäß IATA RP1701f, und 1741 bestehend aus
   folgenden Komponenten:
    Kauf von 17 Self Service Kiosken (SSK) mit
    Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit
    Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
    Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
    Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
    Integriertem Bezahlmodul,
    Angeschlossener Gepäckwaage
    Kauf von 9 Self Service Bag Drops (SSBD)
    Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit
    Bagtag-Scanner
   Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel
   Druckerpapier (u.a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc.
   Software-Komponenten: Web-Applikation, Schnittstelle zum BSI (Baggage
   Source Interface) des AG, Schnittstelle zur Gepäckförderanlage sowie
   Schnittstellen zu den jeweiligen Airline Departure Control Systemen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 18
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe II.2.11)
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen des
   Gesamtvertrages bis max. 6 Monate nach Schließung TXL vor.
   Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus
   keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung)
   herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3
   zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren
   einzustellen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für
   die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1)
   Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2)
   Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit
   keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer
   Existenznachweis vorzulegen.
   3)
   Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
   anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   4)
   Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter
   und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
   BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung
   eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche
   Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären,
   dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
   ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
   inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
   zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
   die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5)
   Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1 dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1)
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für
   jedes Jahr separat anzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 600
   000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
   Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
   addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
   will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Es ist eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
   beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4)
   innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit Juli 2013, erbracht wurden.
   Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform
   erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf der
   eVergabe-Plattform
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung,
   das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
   2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG,
   welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Implementierung des Self
   Service Equipment und den Support und Service als
   Projektleitung/Ansprechpartner vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die
   berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann
   bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt
   werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser
   Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
   Die Darstellung der Personalreferenzen soll in Tabellenform erfolgen.
   Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf der eVergabe-Plattform
   [10]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur
   Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden
   soll.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1)
   1) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
   beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) innerhalb
   der letzten 5 Jahre, mithin seit Juli 2013, erbracht wurden.
   Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
   1.1) Als Mindestanforderung muss die eingereichte Referenz Folgendes
   (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
   Es muss sich um mind. einen Auftrag gehandelt haben, bei dem:
   1.1) ein Self-Service-System an einem europäischen Flughafen zur
   Verfügung gestellt und erfolgreich betrieben wird/ wurde,
   a) und mind. 12 Monate produktiv gewesen ist;
   b) und mind. 2 Departure Control System-Hosts angebunden sind;
   c) und mind. 10 Self Service Kiosks (SSKs) betrieben wurden;
   d) und mind. 5 Self Service Bag Drops (SSBDs) betrieben wurden.
   Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Als weitere Mindestanforderung muss mindestens Folgendes (kann durch
   weitere oder auch mit 1.1. identische Referenz nachgewiesen werden)
   erfüllt sein:
   1.2) Support für Self-Service-System mit mindestens
   a) 2 angebundenen Departure Control System-Hosts und
   b) mindestens 10 Self Service Kiosks (SSKs) und
   c) mindestens 5 Self Service Bag Drops (SSBDs) und
   d) mit einer Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb von 8.00-16.00
   e) und mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY
   f) und für einen Leistungszeitraum von mindestens 6 Monaten.
   Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Zu 2)
   2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend
   aufgeführte Mindestanforderungen:
   a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche
   Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Self Service
   Equipment innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach Juli 2013.
    Vergleichbares Self Service Equipment ist das, bei dem mindestens 10
   SSKs mit entsprechender Systemüberwachung nachgewiesen sind.
   Und
   b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
   Schrift.
   Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG
   eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
   Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
   Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die
   Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG)
   erfolgreich bestanden haben.
   b) Die Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
   Schrift für den einzusetzenden Ansprechpartner ist Voraussetzung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/08/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1)
   Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
   2)
   Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   EA-2018-0163 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
   Fragen erteilt, die bis zum 30.07.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer
   I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
   verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
   Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
   Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [11]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG
   empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum
   Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
   verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
   Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
   nicht ausreichend.
   3)
   Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
   ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten
   Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
   unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG
   beizufügen.
   4)
   Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache
   einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten
   der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
   EA-2018-0163 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der
   benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax o. in anderer
   elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
   ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
   verwenden.
   5)
   Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   6)
   Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   7)
   Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   8)
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   9)
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben
   wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft,
   Technologie und Forschung
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer first von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden;
   2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
   innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
   Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
   3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt
   werden;
   4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei
   der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
   ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
   vorliegen;
   5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/07/2018
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References
   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1646ba8480e-3a6
23964a24ac8ea
   4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   5. http://www.berlin-airport.de/
   6. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
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   8. http://www.berlin-airport.de/
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
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