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Ausschreibung: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen - DE-Berlin
Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
Dokument Nr...: 318781-2018 (ID: 2018072109424177890)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
DE-Berlin: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
2018/S 139/2018 318781
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Flughafen Gesellschaft mbH
Flughafen Berlin Tegel
Berlin
13405
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1646ba8480e-3a623964a24ac8ea
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf, Gebäude B027 Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
E-Mail: [4]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.berlin-airport.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf, Gebäude B027 Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [7]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.berlin-airport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf und Bereitstellung von SelfServiceEquipment für TXL
Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2018-0163
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung, Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung von Self Service
Equipment am Flughafen Tegel (in Form von Self Service Kiosken und Self
Service Bag Drops) mit 17 Self Service Kioske (SSK) und 9 Self Service
Bag Drops (SSBD) gemäß IATA RP 1701f, und 1741 inklusive Service und
Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Anbindung an die Departure
Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger am Flughafen
TXL.
Der Service und Support des Self Service Equipments muss mindestens 18
Monate sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerung (bis
max. 6 Monate nach Schließung TXL).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tegel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe auch II.1.4
Lieferung, Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Support (Standard)
eines Self Service Systems gemäß IATA RP1701f, und 1741 bestehend aus
folgenden Komponenten:
Kauf von 17 Self Service Kiosken (SSK) mit
Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit
Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
Integriertem Bezahlmodul,
Angeschlossener Gepäckwaage
Kauf von 9 Self Service Bag Drops (SSBD)
Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit
Bagtag-Scanner
Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel
Druckerpapier (u.a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc.
Software-Komponenten: Web-Applikation, Schnittstelle zum BSI (Baggage
Source Interface) des AG, Schnittstelle zur Gepäckförderanlage sowie
Schnittstellen zu den jeweiligen Airline Departure Control Systemen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe II.2.11)
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen des
Gesamtvertrages bis max. 6 Monate nach Schließung TXL vor.
Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus
keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung)
herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3
zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren
einzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für
die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit
keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer
Existenznachweis vorzulegen.
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter
und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche
Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1 dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für
jedes Jahr separat anzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 600
000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Es ist eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4)
innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit Juli 2013, erbracht wurden.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform
erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf der
eVergabe-Plattform
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung,
das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG,
welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Implementierung des Self
Service Equipment und den Support und Service als
Projektleitung/Ansprechpartner vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die
berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann
bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt
werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser
Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
Die Darstellung der Personalreferenzen soll in Tabellenform erfolgen.
Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf der eVergabe-Plattform
[10]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur
Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden
soll.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1)
1) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) innerhalb
der letzten 5 Jahre, mithin seit Juli 2013, erbracht wurden.
Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
1.1) Als Mindestanforderung muss die eingereichte Referenz Folgendes
(innerhalb einer Referenz) erfüllen:
Es muss sich um mind. einen Auftrag gehandelt haben, bei dem:
1.1) ein Self-Service-System an einem europäischen Flughafen zur
Verfügung gestellt und erfolgreich betrieben wird/ wurde,
a) und mind. 12 Monate produktiv gewesen ist;
b) und mind. 2 Departure Control System-Hosts angebunden sind;
c) und mind. 10 Self Service Kiosks (SSKs) betrieben wurden;
d) und mind. 5 Self Service Bag Drops (SSBDs) betrieben wurden.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als weitere Mindestanforderung muss mindestens Folgendes (kann durch
weitere oder auch mit 1.1. identische Referenz nachgewiesen werden)
erfüllt sein:
1.2) Support für Self-Service-System mit mindestens
a) 2 angebundenen Departure Control System-Hosts und
b) mindestens 10 Self Service Kiosks (SSKs) und
c) mindestens 5 Self Service Bag Drops (SSBDs) und
d) mit einer Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb von 8.00-16.00
e) und mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY
f) und für einen Leistungszeitraum von mindestens 6 Monaten.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zu 2)
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche
Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Self Service
Equipment innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach Juli 2013.
Vergleichbares Self Service Equipment ist das, bei dem mindestens 10
SSKs mit entsprechender Systemüberwachung nachgewiesen sind.
Und
b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
Schrift.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG)
erfolgreich bestanden haben.
b) Die Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
Schrift für den einzusetzenden Ansprechpartner ist Voraussetzung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
EA-2018-0163 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zum 30.07.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer
I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[11]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG
empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum
Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG
beizufügen.
4)
Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache
einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten
der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
EA-2018-0163 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der
benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax o. in anderer
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu
verlangen.
6)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
8)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
9)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben
wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer first von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt
werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei
der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2018
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2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1646ba8480e-3a6
23964a24ac8ea
4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
5. http://www.berlin-airport.de/
6. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
7. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
8. http://www.berlin-airport.de/
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
10. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
11. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
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