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Ausschreibung: Ingenieur- und Hochbauarbeiten - DE-Berlin
Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Dokument Nr...: 318627-2018 (ID: 2018072109395377758)
Veröffentlicht: 21.07.2018
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  DE-Berlin: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
   2018/S 139/2018 318627
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
   Holzmarktstraße 15  17
   Berlin
   10179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abt.
   Strategischer Einkauf, FEM-SE3 (IPLZ 42300), Herr Nagel
   Telefon: +49 3025620268
   E-Mail: [1]Einkauf.SE3@bvg.de
   Fax: +49 3025620225
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.BVG.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergab
   e/Europaweite-Vergaben
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergab
   e/Europaweite-Vergaben
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungssystem für die Durchführung von Bauarbeiten im
   Bauhauptgewerk an den Gebäuden und Infrastrukturanlagen der Berliner
   Verkehrsbetriebe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45220000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Qualifizierungssystem umfasst Neu- und Umbau- sowie
   Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden und
   Infrastrukturanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe, gebündelt für die
   Gewerke Baustelleneinrichtung, Abbruch-, Maurer-, Beton-, Putz-,
   Estrich- u. Gerüstbauarbeiten als Bauhauptleistungen. Bestandteil der
   zu erbringenden Bauleistungen können auch Maler-, Fußboden-, Trockenbau
   und/oder Fliesenarbeiten sein. Im Leistungsumfang der zur vergebenden
   Aufträge ist neben den Bauleistungen auch die Lieferung sämtlicher zur
   Erbringung der Leistungen erforderlichen Materialien enthalten.
   Die Durchführung der Leistungen kann in der regulären Tagesarbeitszeit
   sowie auch in den Nachtstunden erfolgen. Bei Arbeiten im
   Betriebsbereich der U-Bahn und Straßenbahn sind die jeweils geltenden
   Sicherheitsvorschriften zu beachten. Arbeiten können mitunter nur in
   der betriebsarmen Zeit ab 22 Uhr oder in der Betriebspause von ca. 1.30
   bis 3.30 ausgeführt werden. Der Betriebs- und Publikumsverkehr haben
   stets Vorrang.
   Insbesondere für das laufende Projekt Videovollausrüstung auf U-Bhf.
   werden in den Jahren 2018 und 2019 zahlreiche Bauleistungen für die
   Herrichtung und den Umbau von Betriebsräumen vergeben. Die einzelnen
   Bedarfe für die erforderlichen Bauleistungen in den Betriebsräumen
   werden in Leistungspaketen zusammengefasst, so dass ca. 20-25
   Paketvergaben mit jeweils 5-6 Bhf./Paket durchzuführen sind.
   Folgende Teilleistungen aus dem Gewerk der Bauhauptleistungen werden
   schwerpunktmäßig vergeben.
   a.) Erneuern oder Einbau von Türen
   b.) Abbrechen, Errichten und Instandsetzung von Wänden
   c.) Abbrechen, Errichten und Instandsetzung von Decken
   d.) Herrichtung von Fußböden
   e.) Setzen von Kernbohrungen
   f.) Abbruch und Entsorgung von Fliesen und alten Installationen
   g.) Bauleistungen im Rahmen von Kabelverlegearbeiten der technischen
   Infrastruktur
   Bei sämtlichen Arbeiten sind die betrieblichen Festlegungen der BVG
   unbedingt zu beachten und einzuhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Beginn: 01/08/2018
   Ende: 31/07/2020
   Das Qualifizierungssystem wird verlängert
   Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
   überprüfen:
   Siehe III.1.9 und III.2.2)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zur Prüfung der
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter/Bewerber die für
   ihn zutreffende Variante des Formblattes Eigenererklärung zur Eignung
   Var.1-3 auszufüllen und zu unterschreiben. Für Bietergemeinschaften ist
   die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben
   und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem
   Angebot benannte Subunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1
   bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
   Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1
   SektVO).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zur Bestätigung der nachstehenden Erklärungen zu den Varianten 1 bis 3,
   sind von den Bietern/Bewerbern die Bescheinigungen der zuständigen
   Stellen vorzuhalten und auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen
   nach Abforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
   Von den Unternehmen ist in der oben beschriebenen Form (Eigenerklärung
   zur Eignung) u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
    Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
    Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
    Nicht-Vorliegen schwerer Verfehlungen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gem. §§
   123; 124 GWB),
    Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft,
    Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige
   Sozialversicherungsträger,
    Zahlung von Steuern.
   Weitere Anforderungen zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
   siehe III.2.2)
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ergänzung zu III.1.9)
   Nachweise der Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. Eigenerklärung
   Fachkunde:
   (Die Mindestanforderungen sind in der Eigenerklärung Fachkunde sowie in
   der Unterlage Verfahrensablauf detailliert vorgegeben!
    Es sind mindestens 4 Referenzen einzureichen, aus denen die
   Durchführung von in Art und Umfang vergleichbaren Arbeiten hervorgeht,
    Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens 6 gewerbliche Mitarbeitern,
    Nachweis, dass mindestens 1 Mitarbeiter des Unternehmens über die
   Qualifikation eines Abschlusses als Bauingenieur, Architekt oder
   gleichwertig verfügt,
    Das Unternehmen muss über eine Zertifizierung zu Brandschottsystemen
   von Staudt. verfügen,
    Der Einsatz von Nachunternehmen ist grundsätzlich zugelassen.
   Sämtliche Subunternehmen sind im Rahmen des jeweiligen
   Vergabeverfahrens bzw. im Auftragsfall mit vollständigem Firmenname und
   Adresse zu benennen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind kostenfrei
   und ausschließlich per E-Mail unter [5]einkauf.se3@bvg.de bei der
   Vergabestelle abrufbar.
   Alle Änderungen oder Aktualisierungen zum Qualifizierungssystem werden
   den beteiligten Unternehmen direkt zugesendet.
   Die Qualifizierungsanträge sind vom interessierten Unternehmen
   ausschließlich per E-Mail an: [6]einkauf.se3@bvg.de zu senden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   E-Mail: [7]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 309013-7613
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   schriftlichen Antrag hin ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   E-Mail: [9]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 309013-7613
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wir
   tschaftsrecht/vergabekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/07/2018
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   2. http://www.BVG.de/
   3. http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben
   4. http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben
   5. mailto:einkauf.se3@bvg.de?subject=TED
   6. mailto:einkauf.se3@bvg.de?subject=TED
   7. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   8. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
   9. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
  10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
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