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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kaiserslautern
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Umwelttechnische Beratung
Gutachterische Tätigkeit
Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 318058-2018 (ID: 2018072109281677170)
Veröffentlicht: 21.07.2018
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DE-Kaiserslautern: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 139/2018 318058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)
Lauterstr. 2
Kaiserslautern
67657
Deutschland
Kontaktstelle(n): Roman Höffler
Telefon: +49 631-365-4432
E-Mail: [1]verg-bau@kaiserslautern.de
Fax: +49 631-365-1628
NUTS-Code: DEB32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.pfaff-quartier.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E68554491
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stadtentwicklungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ordnungsmaßnahme O 1.2 Bodensanierung im 1. BA
Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen
Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch
vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund
vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast
festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als
Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch
festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach
BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in
Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch
im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad
der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine
umgehende Bebauung des Geländes erfordert.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313000
71319000
71318000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DEB
NUTS-Code: DEB3
NUTS-Code: DEB32
Hauptort der Ausführung:
Kaiserslautern
PFAFF-Areal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in
Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in
Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die
PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG)
gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet
hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs-
und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut
(Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und
Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen
Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der
Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem
urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen,
Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die
bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau
von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung
vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der
Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen
sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt
Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in
einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die
Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten
vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden
Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser,
Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig
neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig
anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und
Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen
Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und
Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige
Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher
existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge
dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche
Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal
vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem
vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können.
Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur-
und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus
werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des
elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten
in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich.
Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung,
Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus
der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten,
Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI).
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der
bauausführenden Unternehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der
vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung
des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3
Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3
Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des
Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für
die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis
nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV gefordert.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und
Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die
Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen,
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3
genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein
eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise
(gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,
Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie
2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach §
123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des
Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017)
nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122
ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine
solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von
jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von
Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der
Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte
Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu
unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich
gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten
Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die
Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die
Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der
Referenzen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten
(abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe
des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden
Referenzprojekte angesehen:
mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde
genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV
auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von
Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit
einer Fläche > 5 ha
mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung des elektronischen
Abfallnachweisverfahrens im Auftrag öffentlicher Auftraggeber
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann,
erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten
(abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des
Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie
der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als
vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde
genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV
auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von
Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit
einer Fläche > 5 ha
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann,
erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von
jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den
Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6311162234
E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Fax: +49 6132162113
Internet-Adresse: [5]www.mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch
unzulässig, soweit:
der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert
worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [7]www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2018
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3. https://www.subreport.de/E68554491
4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
5. http://www.mwvlw.rlp.de/
6. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
7. http://www.mwvlw.rlp.de/
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