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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kaiserslautern
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Umwelttechnische Beratung
Gutachterische Tätigkeit
Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 318058-2018 (ID: 2018072109281677170)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
  DE-Kaiserslautern: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2018/S 139/2018 318058
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)
   Lauterstr. 2
   Kaiserslautern
   67657
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Roman Höffler
   Telefon: +49 631-365-4432
   E-Mail: [1]verg-bau@kaiserslautern.de
   Fax: +49 631-365-1628
   NUTS-Code: DEB32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.pfaff-quartier.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E68554491
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stadtentwicklungsgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ordnungsmaßnahme O 1.2  Bodensanierung im 1. BA
   Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen
   Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch
   vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund
   vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast
   festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als
   Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch
   festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach
   BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in
   Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch
   im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad
   der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine
   umgehende Bebauung des Geländes erfordert.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71313000
   71319000
   71318000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEB3
   NUTS-Code: DEB32
   Hauptort der Ausführung:
   Kaiserslautern
   PFAFF-Areal
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in
   Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in
   Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die
   PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG)
   gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet
   hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs-
   und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut
   (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und
   Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen
   Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der
   Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem
   urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen,
   Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die
   bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau
   von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung
   vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der
   Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen
   sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt
   Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in
   einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die
   Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten
   vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden
   Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser,
   Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig
   neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig
   anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und
   Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen
   Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und
   Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige
   Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher
   existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge
   dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche
   Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal
   vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem
   vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können.
   Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur-
   und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus
   werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des
   elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten
   in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und
   Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich.
   Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung,
   Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus
   der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten,
   Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und
   Ingenieure (HOAI).
   Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der
   bauausführenden Unternehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der
   vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
   Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung
   des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3
   Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3
   Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie
   Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
   Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des
   Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für
   die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis
   nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits-
   und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV gefordert.
   Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und
   Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die
   Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen,
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
   entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3
   genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein
   eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise
   (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
   Präqualifikationsnachweise vorliegen,
   Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,
   Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie
   2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach §
   123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des
   Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017)
   nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122
   ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
   Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt,
   wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
   Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards:
   Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine
   solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von
   jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
   Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von
   Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der
   Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung
   stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte
   Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu
   unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich
   gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten
   Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die
   Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
   Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die
   Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der
   Referenzen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten
   (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe
   des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
   privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden
   Referenzprojekte angesehen:
    mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
   und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde
   genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV
   auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
    mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
   und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von
   Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit
   einer Fläche > 5 ha
    mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
   und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung des elektronischen
   Abfallnachweisverfahrens im Auftrag öffentlicher Auftraggeber
   Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann,
   erfolgt der Ausschluss.
   Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten
   (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des
   Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie
   der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als
   vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
    mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
   und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde
   genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV
   auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
    mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor-
   und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von
   Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit
   einer Fläche > 5 ha
   Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann,
   erfolgt der Ausschluss.
   Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
   QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
   Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
   zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
   und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von
   jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
   Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den
   Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6311162234
   E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
   Fax: +49 6132162113
   Internet-Adresse: [5]www.mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
   Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch
   unzulässig, soweit:
    der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
   GWB).
   Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
   6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
   Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch
   Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert
   worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162234
   E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse: [7]www.mwvlw.rlp.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/07/2018
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   1. mailto:verg-bau@kaiserslautern.de?subject=TED
   2. https://www.pfaff-quartier.de/
   3. https://www.subreport.de/E68554491
   4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
   5. http://www.mwvlw.rlp.de/
   6. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
   7. http://www.mwvlw.rlp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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