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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Sandhausen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 318063-2018 (ID: 2018072109275777147)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
  DE-Sandhausen: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2018/S 139/2018 318063
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Sandhausen
   Bahnhofstraße 10
   Sandhausen
   69207
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ursula Bergner
   Telefon: +49 6151 / 9957-0
   E-Mail: [1]fes@stadtbauplan.de
   NUTS-Code: DE128
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://WWW.Sandhausen.DE
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E55674267
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Stadtbauplan GmbH
   Rheinstraße 40-42
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ursula Bergner
   Telefon: +49 615199570
   E-Mail: [4]fes@stadtbauplan.de
   Fax: +49 6151995730
   NUTS-Code: DE711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.stadtbauplan.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Stadtbauplan GmbH
   Rheinstraße 40-42
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 615199570
   E-Mail: [6]fes@stadtbauplan.de
   Fax: +49 6151995730
   NUTS-Code: DE711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadtbauplan.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung des Friedrich-Ebert-Schulzentrums in Sandhausen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Sandhausen plant die Gesamtsanierung des
   Friedrich-Ebert-Schulzentrums in Sandhausen. In einem 1. Bauabschnitt
   soll zunächst die energetische Sanierung der Gebäudehülle und die
   Überarbeitung des Brandschutzes und der Rettungswege erfolgen. Mit
   diesem Verfahren wird für den 1. Bauabschnitt ein Architekturbüro für
   die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 2-9
   gesucht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE128
   Hauptort der Ausführung:
   Albert-Schweizer Str. 5 69207 Sandhausen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Friedrich-Ebert-Schulzentrum in Sandhausen ist ein 1973-75 gebauter
   Schulkomplex, der aus einem Hauptgebäude  gruppiert um eine Aula  mit
   Gymnasium, Fachklassentrakt, Werkrealschule und Erweiterung Gymnasium,
   sowie einer separaten Sporthalle, zwei Nebengebäuden und einem
   eingeschossigen Verwaltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 13
   000 m^2 besteht. Im Schuljahr 2017/2018 besuchten ca. 1 000 Schüler
   dieses Schulzentrum. Aktuell wird ein Masterplan für eine
   Gesamtsanierung aufgestellt. Als erster Bauabschnitt davon soll jetzt
   im Rahmen eines Förderprogramms die energetische Sanierung der
   Fassaden, der Dachflächen des Gymnasiums, die Überarbeitung des
   Brandschutzes und der Rettungswege, den Einbau eines Aufzuges zur
   barrierefreien Erschließung der Werkrealschule und kleinere Eingriffe
   in die Haustechnik (Lüftung innenliegender Räume) umgesetzt werden. Die
   Sanierung der Fassade betrifft den Hauptgebäudekörper und soll
   energetisch saniert und neugestaltet werden. Der Brandschutz muss
   dahingehend überarbeitet werden, dass zurzeit ein 2. Rettungsweg fehlt.
   Die Gemeinde hat hierfür im Juni 2018 Fördergelder bewilligt bekommen.
   Alle Maßnahmen müssen im laufenden Betrieb stattfinden, die Bildung von
   Bauabschnitten und die Planung möglichst wirtschaftlicher
   Interimsmaßnahmen ist ebenfalls Auftragsgegenstand.
   Die Bewilligung der Fördergelder setzt zwingend die Einhaltung
   folgender zeitlicher Meilensteinen voraus:
   Beginn der Baumaßnahme Juni 2019 Fertigstellung Baumaßnahme 31.12.2022
   Komplette Abrechnung Baumaßnahme 31.12.2023 
   Der Masterplan für die Gesamtsanierung wird voraussichtlich im
   September/Oktober 2018 fertiggestellt und ist Grundlage für alle
   Maßnahmen.
   Für den ersten Bauabschnitt sollen die Leistungen Objektplanung Gebäude
   gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 2-9 zzgl. besondere Leistungen
   (Verwendungsnachweis) vergeben werden. Die anrechenbaren Kosten für den
   1. Bauabschnitt sind ca. 5,66 Mio. EUR brutto (5,58 Mio. EUR KG 300/
   0,08 Mio. EUR KG 400). Es wird ein Büro gesucht, dass sofort mit der
   Bearbeitung anfangen kann.
   Weitere Informationen zu diesem Projekt sind in den Anlagen zu dieser
   Bekanntmachung zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam/Projektorganisation /
   Gewichtung: 40
   Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse/Herangehensweise /
   Gewichtung: 45
   Preis - Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus dem Teilnahmewettbewerb
   werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu einer Vergabeverhandlung
   eingeladen.
   Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen
   gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem
   Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Bewerber. In diesem Falle
   werden 5 Bieter ausgelost.
   Nachweis von Referenzen:
    Referenzen zu öffentlicher Auftraggeber / Anwendung öffentl.
   Vergaberechts: 30 Punkte,
    Referenz zu Bauen im Bestand und in Bauabschnitten bei laufendem
   Betrieb: 40 Punkte,
    Referenzen zu Gestaltung / Architektursprache: max. 30 Punkte.
   Hinweise:
    Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden
   zugelassen, soweit eine Bescheinigung des Auftraggebers oder des
   früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender
   Position bearbeitet wurden,
    zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und
   plausible Angaben in dem Teilnahmeantrag zu machen
   (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.),
    Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen
   nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros
   bewerben,
    es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern
   des Teilnahmeantrages (oder der einheitlichen europäischen
   Eigenerklärung EEE) benannt und beschrieben sind,
    eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen
   Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der Anlage
   Referenzprojekte doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern
   lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden,
    die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiraliert sein oder
   in Ordnern eingereicht werden, Heftstreifen oder Büroklammern werden
   vorgezogen,
    geforderte Eignungsnachweise (§ 46 Abs. 3 und § 49 VgV), die in Form
   anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im
   Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Dem Büro, das den Masterplan erstellt, steht es frei, sich bei diesem
   Verfahren zu bewerben.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten
   Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine
   einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom
   Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag
   ist ausgefüllt und von einem bevollm. Vertreter unterzeichnet
   fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.3 genannten
   Adresse einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind von der HAD
   herunterzuladen. Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum
   Ausschluss der Bewerbung,
    im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren
   bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Dieser muss den Teilnahmeantrag
   (und evtl. eine Bewerbergemeinschafts- oder
   Nachunternehmerverpflichtungserklärung) an der angegebenen Stelle
   unterschreiben,
    bei jurist. Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug
   erforderlich. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige
   Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-
   oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   bzw. von Nachunternehmern (NU)),
    der Nachweis der Berufszulassung als Architekt ist zu erbringen (bei
   einer juristischen Person von einer bei dieser im
   Angestelltenverhältnis stehenden Person),
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR
   für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (von jedem
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
    Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und
   der NU),
    Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber
   möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt
   gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis
   seiner Leistungsfähigkeit u. Fachkunde bei anderen Unternehmen
   bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die
   erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der
   Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung
   (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden
   Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der
   Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen
   Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im
   Wege der Aufklärung anzufordern,
    Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder
   Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB wird durch die
   Unterschrift des bevollm. Vertreters im Teilnahmeantrag versichert,
    Verpflichtungserklärung nach dem Baden-Württembergischen Tariftreue-
   und Mindestlohngesetz (LTMG) zur Tariftreue (nach § 3 LTMG),
   Mindestentgelt (nach § 4 LTMG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach §
   6 LTMG) (wird durch die Unterschrift des bevollm. Vertreters im
   Bewerbungsbogen versichert)
   Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
   Hinweise:
    Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß
   gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter
   müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen,
   dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann.
   Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht
   ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im
   Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall
   werden beide Angebote ausgeschlossen,
    nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung
   in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur
   Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine
   inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Einzelbewerber oder
   Bewerber in Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer in Summe.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ein Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR netto im Mittel der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre gilt als Mindesteignung.
   Das Nichterreichen des geforderten Wertes führt zum Ausschluss -
   Wertungspunkte werden nicht vergeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter in 2018 sowie im Mittel
   der letzten 3 Jahre.
   Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   erfolgt anhand vergleichbarer Referenzen (Ref.) der letzten 5 Jahre.
   Punkte (P.) (max. 100) werden dabei auf folgende Kriterien vergeben:
    2 Referenzen zu öffentl. Auftraggeber / Anwendung des öffentlichen
   Vergaberechts (beliebiger Planungsgegenstand): 15 Punkte je wertbarer
   Referenz, max. 30 Punkte,
    1 Referenz zu Bauen im Bestand und in Bauabschnitten bei laufendem
   Betrieb: 40 Punkte bei Bauen im Bestand und Umsetzung in Bauabschnitten
   bei laufendem Betrieb; 20 Punkte bei Bauen im Bestand in einem
   Bauabschnitt,
    Referenzen zu Gestaltung / Architektursprache möglichst
   vergleichbarer Baumaßnahmen: Es sollen Referenzen eingereicht werden,
   die die gestalterische Vorstellungen des Bewerbers für vergleichbare
   Bauaufgaben zum Ausdruck bringen. Bewertet wird der Gesamteindruck
   aller hierfür eingereichten Referenzen (30 Punkte für voll überzeugend,
   20 Punkte für weitgehend überzeugend, 10 Punkt für teilweise
   überzeugend, 0 Punkte für nicht überzeugend); bei der Bewertung geht es
   um grundsätzliche gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit und
   Identität der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung (je Referenz
   sind max. 2 Seiten DIN A3 oder 4 Seiten DIN A4 einzureichen); die
   Vergleichbarkeit (Schulbau bzw. Sanierung/Modernisierungen) ist keine
   zwingende Wertungsvoraussetzung, verbessert aber die Übertragbarkeit;
   die volle Punktzahl von 30 Punkten kann nur bei Abgabe von mindestens 2
   Referenzen erreicht werden, bei nur 1 eingereichten Referenz können
   maximal 20 Punkte erreicht werden,
   Die eingereichten Ref. werden mit voller Punktzahl bewertet, wenn sie
   innerhalb der letzten 7 Jahre abgeschlossen wurden, d. h. Abschluss der
   Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2011, mindestens 75 % der
   HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI,
   LPH 1-9 beinhalten und eine Mindestgröße von 1 Mio. Euro netto KG 300 +
   400 haben (außer bei Ref. Zur Gestaltung).
   Bei einem Nichtvorliegen der geforderten Werte kann die jeweilige
   Referenz nicht gewertet werden. Sollten o. a. Anforderungen an die
   Referenzen nicht voll erfüllt sein, gibt es Abzüge.
   Die eingereichten Ref. werden in allen Kategorien gewertet, deren
   geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Es werden keine
   Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   4 fachlich qualifizierte Mitarbeiter in 2018 sowie im Mittel der
   letzten 3 Jahre gilt als Mindesteignung.
   Ein weiterer Bestandteil der Mindesteignung, bei deren Nichtvorliegen
   ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren erfolgt, ist das Vorliegen
   mindestens einer wertbaren Referenz.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Gemäß § 43 und § 53 BW LBO (Landesbauordnung für Baden-Württemberg) ist
   eine Bauvorlageberechtigung erforderlich Gefordert wird der Nachweis
   der Berufszulassung als Architekt (siehe auch III.1.1); bei
   ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des
   Herkunftslandes vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für
   Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (siehe auch
   III.1.1).
   Sollte die aktuelle Versicherungssumme nicht dem geforderten Wert
   entsprechen, so genügt (neben der Vorlage des Versicherungsscheins) die
   Zusicherung durch Unterschrift im Teilnahmeantrag, im Auftragsfalle die
   Versicherungssumme auf den geforderten Wert anzuheben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/08/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 28/09/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlaucher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [9]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlaucher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   E-Mail: [10]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlaucher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   E-Mail: [12]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [13]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/07/2018
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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