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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dokument Nr...: 317810-2018 (ID: 2018072109235676895)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2018/S 139/2018 317810
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Die AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Behlertstraße 33a
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias Wendt, Petra Milde
E-Mail: [1]Vergabe_P1@nordost.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://nordost.aok.de
I.1)Name und Adressen
Pflegekasse bei der AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Wilhelmstraße 1
Berlin
10963
Deutschland
E-Mail: [3]Vergabe_P1@nordost.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]https://nordost.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLMJ
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zulassungsverfahren Verträge Intensivpflege nach § 140a SGB V i.V. m. §
92b SGB XI im Bundesland Brandenburg
Referenznummer der Bekanntmachung: P124_03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss von Verträgen nach §§ 140a ff. SGB V i. V. m. § 92b SGB XI
über die Erbringung von integrierten Leistungen in der medizinischen
und pflegerischen Versorgung von in vollstationären Pflegeeinrichtungen
lebenden Versicherten mit einem intensiven außerklinischen
Versorgungsbedarf.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
(2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe
einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV,12, 70) wird allen geeigneten
und interessierten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages
nach § 140a SGB V i. V. m. § 92b SGB XI angeboten, solange die Ziele
des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden
können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000
85144000
85144100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4
Hauptort der Ausführung:
Bundesland Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von integrierten Leistungen
in der medizinischen und pflegerischen Versorgung von in
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden volljährigen Versicherten
der AOK Nordost mit einem intensiven außerklinischen Versorgungsbedarf.
Hierbei handelt es sich um Pflegebedürftige, welche kontinuierliche
Krankenbeobachtung und Intervention mit den notwendigen
medizinisch-pflegerischen Maßnahmen erhalten, tracheotomiert sind und
in der Regel kontinuierlich maschinell beatmet werden. Durch eine
optimierte, aufeinander abgestimmte Versorgungsform, soll der
Versicherte zur Entwöhnung vom Beatmungsgerät und einer Dekanülierung
vorbereitet werden. Das Ziel dieser besonderen Versorgungsform ist, den
Versicherten dabei zu unterstützen, seine Versorgungs- und
Lebensqualität zu verbessern, zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Innerhalb eines Zeitraums von 200 Tagen nach Entlassung aus dem
Krankenhaus oder aus einer anderen vorbehandelnden Einrichtung, sollen
die bei den teilnehmenden Pflegebedürftigen vorhandenen
Gesundungspotenziale zur Erlangung der Fähigkeit zur selbstständigen
Lebensführung festgestellt bzw. durch gezielte ärztliche, fachärztliche
und pflegerische Versorgung entwickelt werden. Für diese spezielle
Versorgung hält der Integrationsanbieter in seiner vollstationären
Pflegeeinrichtung mindestens 8 bis maximal 15 Plätze je Wohnbereich mit
einer Ausstattung vor, die auf die speziellen Bedürfnisse der
Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Der Integrationsanbieter stellt eine
am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen orientierte Zusammenarbeit
zwischen allen an der integrierten Versorgung Beteiligten sowie ein
hohes Maß an Transparenz sicher. Der Integrationsanbieter sichert eine
enge Zusammenarbeit mit der AOK Nordost und seine Mitwirkung an der
Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und an der Evaluation des
Projektes zu. Aus diesem Grund kooperiert er mit geeigneten
Leistungserbringern, die ambulante ärztliche Leistungen nach diesem
Vertrag erbringen dürfen, zur vertragsärztlichen Leistung zugelassen
sind oder sich gem. § 140a Abs. 3 S. 2 SGB V auf einen entsprechenden
Zulassungsstatus berufen können. Die AOK möchte Erfahrungen in der
praktischen Umsetzung mit diesem neu entwickelten Versorgungsangebot
erlangen und die Ergebnisse evaluieren. Der Vertrag kann bei Erfolg
verlängert werden. Je nach Evaluationslage ist auch der Abschluss
anschließender einrichtungsindividueller Verträge denkbar. Die
vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nicht im Rahmen der
Regelversorgung abgerechnet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/07/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle, dass die AOK Nordost sich während der Laufzeit für eine
Verlängerung der Verträge entscheidet, werden die Vertragspartner
rechtzeitig informiert und erhalten die Möglichkeit, einer
Vertragsverlängerung zuzustimmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption siehe Laufzeit (Punkt II.2.7)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Ablauf des Zulassungsverfahrens ist unter Punkt VI. 3) in dieser
Bekanntmachung geschildert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister (nicht
älter als 12 Monate), sofern der Bewerber zum Eintrag ins
Handelsregister verpflichtet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Falle der Teilnahme an dem
Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Technisch-/medizinische Anforderungen:
a) Der Integrationsanbieter muss eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
nach dem SGB XI (abgeschlossener Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI
und Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 SGB XI) betreiben;
b) Die räumliche und sächliche Ausstattung ist auf die speziellen
Bedürfnisse der Versicherten, die an der besonderen Versorgungsform
teilnehmen, abgestimmt. Die Platzzahl für die besondere Versorgung muss
mindestens 8 und maximal 15 je Wohnbereich betragen (mehrheitlich
Einzelzimmer, welche überwiegend über ein eigenes Bad verfügen);
c) Die technische/medizintechnische Grundausstattung umfasst folgende
Elemente: Notstromaggregat, Rufanlage mit Anschluss für Gerätealarm,
Lifterwaage, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte einschließlich der
zugehörigen Teststreifen, Absauggeräte, einen Blutgasanalysator, ein
Pulsoxymeter und ein Beatmungsbeutel (AMBU-Beutel);
d) Eine bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
Absichtserklärung) mit den Leistungserbringern, welche die ambulanten
ärztlichen Leistungen nach diesem Vertrag erbringen, zur
vertragsärztlichen Leistung zugelassen sind oder sich gem. § 140a Abs.
3 S. 2 SGB V auf einen entsprechenden Zulassungsstatus berufen können
und von der AOK Nordost für die Zusammenarbeit im Rahmen dieses
Vertrages akzeptiert sind, liegt vor.
Aa) mit einem Leistungserbringer, welcher die hausärztliche Versorgung
sicherstellt;
Bb) mit einem Leistungserbringer, welcher die fachärztliche Versorgung
mit folgenden personellen Voraussetzungen erfüllt:
Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie oder,
Facharzt für Anästhesiologie oder Neurologie oder Innere Medizin
(jeweils mit einer Zusatz-Weiterbildung für Intensivmedizin).
e) Nachweis oder Absichtserklärung über den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung mit einem Weaningzentrum zur Weiterbehandlung
der teilnehmenden Versicherten. Dieses muss zertifiziert sein bei der
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin.
2) Qualifikation des Fachpersonals
2.1 Allgemeine Anforderungen
a) Die personelle Ausstattung umfasst inklusive des Mindestpersonals
nach den Verträgen gemäß §§ 75, 84 Absatz 5 SGB XI mindestens einen
Personalrichtwert von 1,1 Vollzeitkräften (VK) je teilnehmenden
Versicherten;
b) Zusätzlich ist eine Stelle der fachlichen Leitung (verantwortliche
Pflegefachkraft) sowie eine Stelle der stellvertretenden
verantwortlichen Pflegefachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von
jeweils mindestens 30 h wöchentlich vorzuhalten;
c) Die Fachkraftquote aller beschäftigten Pflegekräfte beträgt mind. 85
%;
d) Mindestens 40 % der Pflegefachkräfte verfügen zu Beginn des
Vertrages über eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
1) Atmungstherapeut/-in oder;
2) Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung oder;
3) Pflegeexperte für außerklinische Beatmung oder;
4) Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Anästhesie- und
Intensivpflege.
Die Qualifikationen nach 1. bis 3. müssen durch die Deutsche
Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB)
oder durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie- und
Beatmungsmedizin (DGP) anerkannt sein.
e) Erklärung, dass weitere 30 % der Pflegekräfte eine der unter Punkt
2.1.d) genannten Zusatzqualifikationen innerhalb von 24 Monaten nach
Beginn der Versorgung nach dem Integrationsvertrag erwerben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2.2 Spezielle Anforderungen an die fachliche Leitung
a) Die verantwortliche Pflegefachkraft und die stellvertretende
verantwortliche Pflegefachkraft müssen eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung (mindestens 19,5 Wochenstunden) in der Pflege von
beatmungspflichtigen Patienten mit hohem intensiven
behandlungspflegerischem Aufwand in den letzten 4 Jahren vor Beginn der
Versorgung nach dem Integrationsvertrag nachweisen. Die Berufserfahrung
bezieht sich auf den Beatmungsbereich auf Intensivstationen oder
Intermediate Care-Stationen oder auf die außerklinische Beatmung.
b) Die verantwortliche Pflegefachkraft oder die stellvertretende
verantwortliche Pflegefachkraft muss zusätzlich zur Berufserfahrung
eine der folgenden Zusatzqualifikationen nachweisen:
1) Atmungstherapeut/-in oder;
2) Pflegeexperte/-in für außerklinische Beatmung oder;
3) Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Anästhesie- und
Intensivpflege.
Die Qualifikationen nach 1. und 2. müssen durch die Deutsche
Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB)
oder durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie- und
Beatmungsmedizin (DGP) anerkannt sein.
2.3 Personelle Anforderungen an Pflegefachkräfte
Alle Pflegefachkräfte der Einrichtung, die selbständig und
eigenverantwortlich mit beatmeten Patienten arbeiten und die
fachpflegerische Versorgung sicherstellen, müssen folgende
Voraussetzungen nachweisen:
a) eine Ausbildung als examinierte/r Gesundheits- und
Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in;
b) eine mindestens einjährige Berufserfahrung (mindestens 19,5
Wochenstunden) in der Pflege von beatmungspflichtigen Patienten mit
hohem intensiven behandlungspflegerischem Aufwand in den letzten 5
Jahren vor Beginn der Versorgung nach dem Integrationsvertrag. Die
Berufserfahrung bezieht sich auf den Beatmungsbereich auf
Intensivstationen oder Intermediate Care-Stationen oder auf die
außerklinische Beatmung;
c) alternativ zur Berufserfahrung gemäß Buchstabe b):
Eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach erfolgreichem Abschluss
der Ausbildung als examinierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
oder Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in und ein
abgeschlossenes berufsbegleitendes Kursprogramm in der Beatmungspflege,
das im Wesentlichen dem von der DIGAB zum 1.12.2015 veröffentlichten
Curriculum Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung entspricht und
einen Umfang der theoretischen und praktischen Fortbildung von
insgesamt mindestens 120 Std.aufweist.
3) Sonstiges:
Die Interessenten müssen anhand von Formblättern angeben, wenn sie
bezogen auf den anvisierten Vertrag in relevanter Weise mit anderen (z.
B. Leistungserbringern) zusammenarbeiten (Bewerbergemeinschaften bzw.
Einsatz von Dritten bei der Erbringung der Leistungen).
Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, sind die unter
III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für
jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Nachweise zu Punkt III.1.3)
(Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) können von den
Mitgliedern zusammen erbracht werden.
Alle Mitglieder sind zu benennen. Gemeinschaften haben eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen, für die
Teilnahme am Zulassungsverfahren, den Abschluss und die Durchführung
des Integrationsvertrages.
Die Eignungsanforderungen sind der AOK Nordost in geeigneter Form (z.
B. Kopie, Nutzung des Formblattes in den Bewerbungsunterlagen) vor
Vertragsabschluss nachzuweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/12/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2019
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden.
Nach der Registrierung im DTVP-Vergabeportal stehen stationären
Pflegeeinrichtungen, die gemäß § 72 Abs. 1 SGB XI durch
Versorgungsvertrag zugelassen sind, die erforderlichen
Bewerbungsunterlagen zum Nachweis der jeweiligen Eignungskriterien zur
Verfügung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich
elektronisch über das DTVP-Vergabeportal zu stellen. Etwaige mündliche
Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wenn sie erteilt werden.
Die Teilnahmeunterlagen sollen möglichst elektronisch über das
DTVP-Vergabeportal übermittelt werden. Alternativ können die Unterlagen
auch postalisch eingereicht werden.
Der im Feld IV.2.7 genannte Zeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem
letztmalig Bewerbungsunterlagen geöffnet werden. Wie bei
Zulassungsverfahren üblich, können Bewerbungsunterlagen unmittelbar
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingereicht und sofort nach
Eingang von der Auftraggeberin geöffnet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Verträge werden frühestens 15 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYLMJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rein vorsorglich für den Fall, dass Kartellvergaberecht für anwendbar
gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende §§ des Gesetzes für
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB: [7]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) ()
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ()
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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References
1. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
2. https://nordost.aok.de/
3. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
4. https://nordost.aok.de/
5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLMJ
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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