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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dokument Nr...: 317810-2018 (ID: 2018072109235676895)
Veröffentlicht: 21.07.2018
*
  DE-Potsdam: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
   2018/S 139/2018 317810
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Die AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Behlertstraße 33a
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Matthias Wendt, Petra Milde
   E-Mail: [1]Vergabe_P1@nordost.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://nordost.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   Pflegekasse bei der AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Wilhelmstraße 1
   Berlin
   10963
   Deutschland
   E-Mail: [3]Vergabe_P1@nordost.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]https://nordost.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLMJ
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zulassungsverfahren Verträge Intensivpflege nach § 140a SGB V i.V. m. §
   92b SGB XI im Bundesland Brandenburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: P124_03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss von Verträgen nach §§ 140a ff. SGB V i. V. m. § 92b SGB XI
   über die Erbringung von integrierten Leistungen in der medizinischen
   und pflegerischen Versorgung von in vollstationären Pflegeeinrichtungen
   lebenden Versicherten mit einem intensiven außerklinischen
   Versorgungsbedarf.
   Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
   (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
   geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe
   einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des
   Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV,12, 70) wird allen geeigneten
   und interessierten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages
   nach § 140a SGB V i. V. m. § 92b SGB XI angeboten, solange die Ziele
   des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden
   können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85140000
   85144000
   85144100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesland Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von integrierten Leistungen
   in der medizinischen und pflegerischen Versorgung von in
   vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden volljährigen Versicherten
   der AOK Nordost mit einem intensiven außerklinischen Versorgungsbedarf.
   Hierbei handelt es sich um Pflegebedürftige, welche kontinuierliche
   Krankenbeobachtung und Intervention mit den notwendigen
   medizinisch-pflegerischen Maßnahmen erhalten, tracheotomiert sind und
   in der Regel kontinuierlich maschinell beatmet werden. Durch eine
   optimierte, aufeinander abgestimmte Versorgungsform, soll der
   Versicherte zur Entwöhnung vom Beatmungsgerät und einer Dekanülierung
   vorbereitet werden. Das Ziel dieser besonderen Versorgungsform ist, den
   Versicherten dabei zu unterstützen, seine Versorgungs- und
   Lebensqualität zu verbessern, zu erhalten oder wiederzuerlangen.
   Innerhalb eines Zeitraums von 200 Tagen nach Entlassung aus dem
   Krankenhaus oder aus einer anderen vorbehandelnden Einrichtung, sollen
   die bei den teilnehmenden Pflegebedürftigen vorhandenen
   Gesundungspotenziale zur Erlangung der Fähigkeit zur selbstständigen
   Lebensführung festgestellt bzw. durch gezielte ärztliche, fachärztliche
   und pflegerische Versorgung entwickelt werden. Für diese spezielle
   Versorgung hält der Integrationsanbieter in seiner vollstationären
   Pflegeeinrichtung mindestens 8 bis maximal 15 Plätze je Wohnbereich mit
   einer Ausstattung vor, die auf die speziellen Bedürfnisse der
   Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Der Integrationsanbieter stellt eine
   am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen orientierte Zusammenarbeit
   zwischen allen an der integrierten Versorgung Beteiligten sowie ein
   hohes Maß an Transparenz sicher. Der Integrationsanbieter sichert eine
   enge Zusammenarbeit mit der AOK Nordost und seine Mitwirkung an der
   Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und an der Evaluation des
   Projektes zu. Aus diesem Grund kooperiert er mit geeigneten
   Leistungserbringern, die ambulante ärztliche Leistungen nach diesem
   Vertrag erbringen dürfen, zur vertragsärztlichen Leistung zugelassen
   sind oder sich gem. § 140a Abs. 3 S. 2 SGB V auf einen entsprechenden
   Zulassungsstatus berufen können. Die AOK möchte Erfahrungen in der
   praktischen Umsetzung mit diesem neu entwickelten Versorgungsangebot
   erlangen und die Ergebnisse evaluieren. Der Vertrag kann bei Erfolg
   verlängert werden. Je nach Evaluationslage ist auch der Abschluss
   anschließender einrichtungsindividueller Verträge denkbar. Die
   vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nicht im Rahmen der
   Regelversorgung abgerechnet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2018
   Ende: 31/07/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Falle, dass die AOK Nordost sich während der Laufzeit für eine
   Verlängerung der Verträge entscheidet, werden die Vertragspartner
   rechtzeitig informiert und erhalten die Möglichkeit, einer
   Vertragsverlängerung zuzustimmen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerungsoption siehe Laufzeit (Punkt II.2.7)
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Ablauf des Zulassungsverfahrens ist unter Punkt VI. 3) in dieser
   Bekanntmachung geschildert.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
   b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister (nicht
   älter als 12 Monate), sofern der Bewerber zum Eintrag ins
   Handelsregister verpflichtet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
   oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung zur
   Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Falle der Teilnahme an dem
   Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
   Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
   mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Technisch-/medizinische Anforderungen:
   a) Der Integrationsanbieter muss eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
   nach dem SGB XI (abgeschlossener Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI
   und Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 SGB XI) betreiben;
   b) Die räumliche und sächliche Ausstattung ist auf die speziellen
   Bedürfnisse der Versicherten, die an der besonderen Versorgungsform
   teilnehmen, abgestimmt. Die Platzzahl für die besondere Versorgung muss
   mindestens 8 und maximal 15 je Wohnbereich betragen (mehrheitlich
   Einzelzimmer, welche überwiegend über ein eigenes Bad verfügen);
   c) Die technische/medizintechnische Grundausstattung umfasst folgende
   Elemente: Notstromaggregat, Rufanlage mit Anschluss für Gerätealarm,
   Lifterwaage, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte einschließlich der
   zugehörigen Teststreifen, Absauggeräte, einen Blutgasanalysator, ein
   Pulsoxymeter und ein Beatmungsbeutel (AMBU-Beutel);
   d) Eine bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
   Absichtserklärung) mit den Leistungserbringern, welche die ambulanten
   ärztlichen Leistungen nach diesem Vertrag erbringen, zur
   vertragsärztlichen Leistung zugelassen sind oder sich gem. § 140a Abs.
   3 S. 2 SGB V auf einen entsprechenden Zulassungsstatus berufen können
   und von der AOK Nordost für die Zusammenarbeit im Rahmen dieses
   Vertrages akzeptiert sind, liegt vor.
   Aa) mit einem Leistungserbringer, welcher die hausärztliche Versorgung
   sicherstellt;
   Bb) mit einem Leistungserbringer, welcher die fachärztliche Versorgung
   mit folgenden personellen Voraussetzungen erfüllt:
    Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie oder,
    Facharzt für Anästhesiologie oder Neurologie oder Innere Medizin
   (jeweils mit einer Zusatz-Weiterbildung für Intensivmedizin).
   e) Nachweis oder Absichtserklärung über den Abschluss einer
   Kooperationsvereinbarung mit einem Weaningzentrum zur Weiterbehandlung
   der teilnehmenden Versicherten. Dieses muss zertifiziert sein bei der
   Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin.
   2) Qualifikation des Fachpersonals
   2.1 Allgemeine Anforderungen
   a) Die personelle Ausstattung umfasst inklusive des Mindestpersonals
   nach den Verträgen gemäß §§ 75, 84 Absatz 5 SGB XI mindestens einen
   Personalrichtwert von 1,1 Vollzeitkräften (VK) je teilnehmenden
   Versicherten;
   b) Zusätzlich ist eine Stelle der fachlichen Leitung (verantwortliche
   Pflegefachkraft) sowie eine Stelle der stellvertretenden
   verantwortlichen Pflegefachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von
   jeweils mindestens 30 h wöchentlich vorzuhalten;
   c) Die Fachkraftquote aller beschäftigten Pflegekräfte beträgt mind. 85
   %;
   d) Mindestens 40 % der Pflegefachkräfte verfügen zu Beginn des
   Vertrages über eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
   1) Atmungstherapeut/-in oder;
   2) Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung oder;
   3) Pflegeexperte für außerklinische Beatmung oder;
   4) Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Anästhesie- und
   Intensivpflege.
   Die Qualifikationen nach 1. bis 3. müssen durch die Deutsche
   Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB)
   oder durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie- und
   Beatmungsmedizin (DGP) anerkannt sein.
   e) Erklärung, dass weitere 30 % der Pflegekräfte eine der unter Punkt
   2.1.d) genannten Zusatzqualifikationen innerhalb von 24 Monaten nach
   Beginn der Versorgung nach dem Integrationsvertrag erwerben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   2.2 Spezielle Anforderungen an die fachliche Leitung
   a) Die verantwortliche Pflegefachkraft und die stellvertretende
   verantwortliche Pflegefachkraft müssen eine mindestens zweijährige
   Berufserfahrung (mindestens 19,5 Wochenstunden) in der Pflege von
   beatmungspflichtigen Patienten mit hohem intensiven
   behandlungspflegerischem Aufwand in den letzten 4 Jahren vor Beginn der
   Versorgung nach dem Integrationsvertrag nachweisen. Die Berufserfahrung
   bezieht sich auf den Beatmungsbereich auf Intensivstationen oder
   Intermediate Care-Stationen oder auf die außerklinische Beatmung.
   b) Die verantwortliche Pflegefachkraft oder die stellvertretende
   verantwortliche Pflegefachkraft muss zusätzlich zur Berufserfahrung
   eine der folgenden Zusatzqualifikationen nachweisen:
   1) Atmungstherapeut/-in oder;
   2) Pflegeexperte/-in für außerklinische Beatmung oder;
   3) Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Anästhesie- und
   Intensivpflege.
   Die Qualifikationen nach 1. und 2. müssen durch die Deutsche
   Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB)
   oder durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie- und
   Beatmungsmedizin (DGP) anerkannt sein.
   2.3 Personelle Anforderungen an Pflegefachkräfte
   Alle Pflegefachkräfte der Einrichtung, die selbständig und
   eigenverantwortlich mit beatmeten Patienten arbeiten und die
   fachpflegerische Versorgung sicherstellen, müssen folgende
   Voraussetzungen nachweisen:
   a) eine Ausbildung als examinierte/r Gesundheits- und
   Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in;
   b) eine mindestens einjährige Berufserfahrung (mindestens 19,5
   Wochenstunden) in der Pflege von beatmungspflichtigen Patienten mit
   hohem intensiven behandlungspflegerischem Aufwand in den letzten 5
   Jahren vor Beginn der Versorgung nach dem Integrationsvertrag. Die
   Berufserfahrung bezieht sich auf den Beatmungsbereich auf
   Intensivstationen oder Intermediate Care-Stationen oder auf die
   außerklinische Beatmung;
   c) alternativ zur Berufserfahrung gemäß Buchstabe b):
   Eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach erfolgreichem Abschluss
   der Ausbildung als examinierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
   oder Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in und ein
   abgeschlossenes berufsbegleitendes Kursprogramm in der Beatmungspflege,
   das im Wesentlichen dem von der DIGAB zum 1.12.2015 veröffentlichten
   Curriculum Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung entspricht und
   einen Umfang der theoretischen und praktischen Fortbildung von
   insgesamt mindestens 120 Std.aufweist.
   3) Sonstiges:
   Die Interessenten müssen anhand von Formblättern angeben, wenn sie
   bezogen auf den anvisierten Vertrag in relevanter Weise mit anderen (z.
   B. Leistungserbringern) zusammenarbeiten (Bewerbergemeinschaften bzw.
   Einsatz von Dritten bei der Erbringung der Leistungen).
   Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, sind die unter
   III.1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für
   jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Nachweise zu Punkt III.1.3)
   (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) können von den
   Mitgliedern zusammen erbracht werden.
   Alle Mitglieder sind zu benennen. Gemeinschaften haben eines ihrer
   Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen, für die
   Teilnahme am Zulassungsverfahren, den Abschluss und die Durchführung
   des Integrationsvertrages.
   Die Eignungsanforderungen sind der AOK Nordost in geeigneter Form (z.
   B. Kopie, Nutzung des Formblattes in den Bewerbungsunterlagen) vor
   Vertragsabschluss nachzuweisen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/12/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/12/2019
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
   da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
   keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
   wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
   nicht verbunden.
   Nach der Registrierung im DTVP-Vergabeportal stehen stationären
   Pflegeeinrichtungen, die gemäß § 72 Abs. 1 SGB XI durch
   Versorgungsvertrag zugelassen sind, die erforderlichen
   Bewerbungsunterlagen zum Nachweis der jeweiligen Eignungskriterien zur
   Verfügung.
   Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich
   elektronisch über das DTVP-Vergabeportal zu stellen. Etwaige mündliche
   Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wenn sie erteilt werden.
   Die Teilnahmeunterlagen sollen möglichst elektronisch über das
   DTVP-Vergabeportal übermittelt werden. Alternativ können die Unterlagen
   auch postalisch eingereicht werden.
   Der im Feld IV.2.7 genannte Zeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem
   letztmalig Bewerbungsunterlagen geöffnet werden. Wie bei
   Zulassungsverfahren üblich, können Bewerbungsunterlagen unmittelbar
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingereicht und sofort nach
   Eingang von der Auftraggeberin geöffnet werden.
   Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
   Verträge werden frühestens 15 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   geschlossen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYLMJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rein vorsorglich für den Fall, dass Kartellvergaberecht für anwendbar
   gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende §§ des Gesetzes für
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 GWB: [7]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
   2) ()
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ()
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/07/2018
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   1. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
   2. https://nordost.aok.de/
   3. mailto:Vergabe_P1@nordost.aok.de?subject=TED
   4. https://nordost.aok.de/
   5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLMJ
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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