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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Nordhorn
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Recycling von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Dokument Nr...: 317736-2018 (ID: 2018072109212876792)
Veröffentlicht: 21.07.2018
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DE-Nordhorn: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 139/2018 317736
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH
Enschedestraße 3
Nordhorn
48529
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christoph Bröcker
E-Mail: [1]Christoph.Broecker@Grafschaft.de
NUTS-Code: DE94B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.grafschaft-bentheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E27673659
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Van-Delden-Straße 1 7
Nordhorn
48529
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Abt. 1.3, Raum 110
E-Mail: [4]Christoph.Broecker@Grafschaft.de
NUTS-Code: DE94B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]https://www.grafschaft-bentheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transports und der
Entsorgung/Verwertung von Abfällen für die Abfalllogistik Grafschaft
Bentheim GmbH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Die Leistungserbringung umfasst folgende Abfallarten:
Altpapier,
Grünabfall,
Altholz A I bis A III,
Altholz A IV,
Bauschutt,
Altreifen,
Altmetall.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000
90514000
90512000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94B
Hauptort der Ausführung:
Grafschaft Bentheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme der Abfälle an dem Wertstoffhof Isterberg, dem Wertstoffhof
Nordhorn und dem Entsorgungszentrum Wilsum bzw. Grünabfallsammelstellen
und Transport zu Behandlungs-, Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen,
Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2021), wenn
dies spätestens bis zum 31.3.2020 vom Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt wird (Verlängerungsoption). Zudem verlängert sich der
Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), wenn dieser nicht
bis zum 31.3.2021 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vgl. Ziffer II.2.7).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, eine Bankerklärung
zu fordern,
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2015
bis 2017 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die
ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung
Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.
B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der
Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter
ergänzend zu fordern,
Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase
der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die
Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird,
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
3,0 Mio. EUR.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der
Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu
fordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von
kommunalem Altpapier,
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Grünabfall,
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von
Altholz (A I III),
Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-
bzw. Verwertungs- /Entsorgungsanlage/-n für die Fraktionen Grünabfall,
Altholz (A I III und A IV) und Bauschutt,
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist
(sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf
Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von
mindestens 5 000 mg kommunalem Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en
ist/sind für mindestens 3 Jahre in den Jahren 2015 bis 2017 durch eine
Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und
Zeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen),
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mindestens
15 000 mg Grünabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens
3 Jahre in den Jahren 2015 bis 2017 durch eine Auflistung der/des
Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Zeiträume
vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen),
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von
mindestens 1 800 mg Altholz (A I III) pro Jahr. Die Referenz/-en
ist/sind für mindestens 3 Jahre in den Jahren 2015 bis 2017 durch eine
Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und
Zeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen),
Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-
bzw. Verwertungs- /Entsorgungsanlage/-n für die Fraktionen Grünabfall,
Altholz (A I III und A IV) und Bauschutt. Der Nachweis muss die
Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung
beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der
jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine
Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist
(sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf
Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter
Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr.
1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag
erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer
entsprechenden Genehmigung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/08/2018
Ortszeit: 11:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer I.3) Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform
subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch
über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere
Auskünfte erteilt: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des
Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport
erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang
auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per
E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die
ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen,
sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3) Kommunikation;
Angebote sind einzureichen: Die Angebote sind ausschließlich in
Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine
elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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3. https://www.subreport.de/E27673659
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5. https://www.grafschaft-bentheim.de/
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