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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 316503-2018 (ID: 2018072009505275503)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
  DE-Erfurt: Arzneimittel
   2018/S 138/2018 316503
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Augustinerstraße 38
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
   Zu Händen von: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
   99084 Erfurt
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://plus.aok.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Sachsen und Thüringen
   Eintrachtweg 19
   30173 Hannover
   Deutschland
   IKK classic
   Tannenstraße 4b
   01099 Dresden
   Deutschland
   IKK classic
   Eislebener Straße 1
   99096 Erfurt
   Deutschland
   Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
   Jagdschänkenstraße 50
   09117 Chemnitz
   Deutschland
   Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt/Main
   Galvanistraße 31
   60486 Frankfurt am Main
   Deutschland
   Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
   als Landwirtschaftliche Krankenkasse
   Weißensteinstraße 70-72
   34131 Kassel
   Deutschland
   Techniker Krankenkasse
   Bramfelder Straße 140
   22305 Hamburg
   Deutschland
   Barmer GEK
   Lichtscheider Straße 89
   42285 Wuppertal
   Deutschland
   DAK Gesundheit
   Nagelsweg 27-31
   20097 Hamburg
   Deutschland
   Kaufmännische Krankenkassen - KKH
   Karl-Wiechert-Allee 61
   30625 Hannover
   Deutschland
   HEK - Hanseatische Krankenkasse
   Wandsbeker Zollstraße 86-90
   22041 Hamburg
   Deutschland
   Handelskrankenkasse (hkk)
   Martinistraße 26
   28195 Bremen
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen mit jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. open-house-Modells
   innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 für die unter
   II.1.5) im Einzelnen aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach
   WHO: V08).
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
   NUTS-Code
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Rabattvereinbarungen für die nachfolgend aufgeführten
   Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08) im Rahmen eines sog.
   open-house-Modells innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis
   30.9.2020.
   Es werden zu folgenden Röntgenkontrastmittel Rabattverträge
   geschlossen:
   Los Wirkstoff
   1 Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01);
   2 Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05);
   3 Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02);
   4 Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04);
   5 Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05);
   6 Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07);
   7 Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09);
   8 Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10);
   9 Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11);
   10 Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01);
   11 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01);
   12 Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01);
   13 Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02);
   14 Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03);
   15 Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04);
   16 Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08);
   17 Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09);
   19 Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01);
   18 Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10);
   20 Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04);
   21 Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
   Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit
   frühestens ab 1.10.2018.
   Das Vertragsangebot richtet sich an pharmazeutische Unternehmer gemäß §
   4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie
   öffentliche Apotheken.
   Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Das
   bedeutet, dass individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht
   geführt werden, für alle Vertragsabschlüsse gelten mit Ausnahme des
   individuellen Vertragsbeginns einheitliche Vertragskonditionen sowie
   ein einheitliches Zugangsverfahren. Die AOK PLUS sichert einzelnen
   Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
   Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und
   insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der
   Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte
   und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken
   abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
   Während des Zeitraumes vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 können interessierte
   Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen.
   Die Rabattvereinbarungen und das open-house-Verfahren enden
   unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des
   30.9.2020.
   Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das
   open-house-Verfahren bereits insoweit vor dem 30.9.2020 beendet, wie
   in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4.
   Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern
   Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in
   Kraft treten.
   Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen
   in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der
   entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED  Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
   Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
   Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
   Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die
   Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter
   Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der
   interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie 2 Exemplare der
   Rabattvereinbarung inklusive aller Anlagen) vollständig ausgefüllt,
   unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen
   fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung
   abgeschlossen.
   Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der
   unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 20.8.2018 und
   anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist),
   einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten
   Kontaktstelle an.
   Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit
   gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
   nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15. eines Monats)
   werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des
   darauffolgenden Monats berücksichtigt.
   Die jeweilige Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS
   in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem
   die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
   Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das
   AOK-Gesundheitspartnerportal ([3]www.aok-gesundheitspartner.de)
   genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach
   Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die
   erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1. Oktober 2018.
   Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich
   bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte
   Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die
   Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten
   Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des
   Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
   Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie
   (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 21.8.2018. Abschluss 30.9.2020
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO:
   V08AA01)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO:
   V08AA05)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 3 Bezeichnung: Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 4 Bezeichnung: Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 5 Bezeichnung: Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 6 Bezeichnung: Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 7 Bezeichnung: Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 8 Bezeichnung: Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 9 Bezeichnung: Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 10 Bezeichnung: Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC
   nach WHO: V08AD01)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01) im
   Rahmen eines sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 11 Bezeichnung: Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel
   (ATC nach WHO: V08BA01)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01) im
   Rahmen eines sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 12 Bezeichnung: Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO:
   V08CA01)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 13 Bezeichnung: Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 14 Bezeichnung: Wirkstoff Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 15 Bezeichnung: Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 16 Bezeichnung: Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 17 Bezeichnung: Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 18 Bezeichnung: Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 19 Bezeichnung: Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach
   WHO: V08DA01)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01) im Rahmen
   eines sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 20 Bezeichnung: Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach
   WHO: V08DA04)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04) im Rahmen
   eines sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 21 Bezeichnung: Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO:
   V08DA05)
   1)Kurze Beschreibung
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum
   Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05) im Rahmen eines
   sogenannten open-house-Modells.
   Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn
   und ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V
   können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §
   4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
   Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
   angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
   Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
   pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
   seinen Sitz im Geltungsbereichdes AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
   der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaatdes Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
   Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur
   dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d.
   § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
   Im Übrigen richtet sich das Vertragsangebot nur an Großhändler gem. §§
   4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   65/2018-OH
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   30.9.2020
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw.
   des Vergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen hilfsweise
   und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
   vorgegeben sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
   die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist....
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
   § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt);
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.7.2018
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