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Ausschreibung: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften - DE-Düsseldorf
Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 316571-2018 (ID: 2018072009432575028)
Veröffentlicht: 20.07.2018
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  DE-Düsseldorf: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
   2018/S 138/2018 316571
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Heinrich-Heine-Universität, Zentraler Einkauf
   DEA11
   Universitätsstr.1
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   Telefon: +49 211-8112088
   E-Mail: [1]einkauf@hhu.de
   Fax: +49 211-8112092
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.hhu.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.hhu.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Kleinwinkelröntgenstreuanlage (SAXS)
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   DEA11
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Lieferung und Inbetriebnahme einer Kleinwinkelstreuanlage (SAXS) für
   Multi User Betrieb, motorisiert verfahrbar, Detektor im Vakuum
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   38400000, 38000000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
   Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
   genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
   Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: ja
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
   Gründe
   Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der
   Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen
   der Richtlinie genügen nein
   Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
   Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
   Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft
   werden: nein
   Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
   offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
   waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
   Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
   Eignungskriterien erfüllten: nein
   Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
   Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, nicht vorhandener Wettbewerb
   aus technischen Gründen (§14 VGV Abs. 4 Nr. 2 b) und Nr.4) Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
   schließen. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der
   Kleinwinkelröntgenstreuanlage (SAXS) für Multi User Betrieb,
   motorisiert verfahrbar, Detektor im Vakuum mit den für den Auftraggeber
   notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
   erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund technischer
   Alleinstellungsmerkmale ausgewählt: Die Kleinwinkelröntgenstreuananage
   soll als vielseitiges und robustes Gerät für eine Vielzahl von Nutzern
   zur Verfügung stehen. Die notwendigen technischen Eigenschaften sind:
   1) breiter Q-Bereich, mindestens von 0.025-40 nm-1 damit ein großer
   Bereich an Längenskalen zugänglich ist.
   2) vollautomatisches Gerät.
   Insbesondere automatisch veränderlicher Detektorabstand. Dies muss ohne
   technischen Umbau möglich sein, wodurch verschiedene Konfigurationen
   automatisch durch die jeweiligen User angefahren werden können. Ein
   Detektorabstand von mindestens 4.80 m muss möglich sein. Dies soll
   trotz der verschiedenen Anforderungen der Nutzer einen möglichst
   reibungslosen Nutzerbetrieb und außerdem komplexe Messserien
   ermöglichen.
   3) Detektor und Strahlweg komplett im Vakuum um den Untergrund
   möglichst gering zu halten.
   4) sehr gut fokussierter Strahl mit geringer Divergenz und streufreie
   Aperturen zur Vermeidung unerwünschter Beugung in der Kollimation für
   Proben mit einer geringen Streuintensität nahe am Lösungsmittel bzw.
   Puffer (z. B. verdünnte Proteinlösungen).
   5) ausreichender Fluss (mindestens 1 × 108 ph/sec) um auch verdünnte
   oder schlecht streuende Proben untersuchen zu können.
   6) Möglichkeit für GISAXS zur Bestimmung von Oberflächeneigenschaften.
   7) flexible, geräumige Probenumgebung (minimal 35 x 50 x 30 cm), um
   Kleinwinkelröntgenstreuung mit anderen Techniken kombinieren zu können
   oder unter speziellen Probenbedingungen zu messen, z.B.
   Chromatographie, Scherung, Belichtung.
   8) Vollschutzgerät (2 unabhängige Sicherheitskreise) um Nutzer und
   Gerät vor Schäden zu bewahren und die Sicherheit bei alle Abläufe (auch
   bei einem Multi-User-Betrieb) zu gewährleisten und die Abläufe zu
   vereinfachen Zudem ist es notwendig die Probe als auch den Detektor in
   Vakuum zu haben um ein hohes Signal zu Rauschen Verhältnis zu haben.
   Hierdurch werden die Messergebnisse eine deutlich bessere Qualität
   haben. Speziell für die Physikalische Experimenten ist die Möglichkeit
   des Zugangs innerhalb der Probenkammer unerlässlich um eventuell ein
   Fluoreszenz Diode oder eine Temperatursensor während denn Experimenten
   hinzu schalten zu können. Die Auftragswerte werden zur Wahrung der
   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers ohne
   Angaben veröffentlicht.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
   1. technische Alleinstellungsmerkmale. Gewichtung 80
   2. Preis. Gewichtung 20
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   2018-HHU-FRA/174
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Xenocs
   rue Francois Blumet
   38360 Sassenage
   Frankreich
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Verhandlungsverfahren ohen vorherige Bekanntmachung
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
   werden  nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu
   schließen.
   Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung des
   Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit den für den Auftraggeber
   notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
   erbracht werden kann.
   Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
   ausgewählt:
   Das TEM soll als vielseitiges und robustes Routinegerät für eine
   Vielzahl von Nutzern zur Verfügung stehen. Gleichzeit sollen die
   Folgekosten so gering wie möglich sein ohne dabei zu große Einbußen in
   der Leistung in Kauf nehmen zu müssen. Aus diesen Gründen soll bewusst
   ein TEM mit einer LaB6-Kathode erworben werden.
   Für sehr kleine Objekte wie z.B. unsere Halbleiternanopartikel als auch
   zur Aufklärung der Kristallstruktur größerer Nanopartikel ist ein
   hochauflösendes, kontraststarkes TEM mit einer möglichst hohen
   Beschleunigungsspannung erforderlich. Für unsere Projekte mit Systemen
   der weichen Materie ist es hingegen oft erforderlich die
   Beschleunigungsspannung herab setzen zu können um Strahlenschäden zu
   minimieren. Deshalb wird ein möglichst flexibles und robustes
   Basisgerät mit einstellbaren Beschleunigungsspannungen in einem großen
   Bereich (80  200 kV) beantragt. Aus unseren TEM-Erfahrungen in der
   Vergangenheit sind 200 kV zwingend erforderlich um besonders unsere
   anorganischen Komponenten mit der nötigen räumlichen Punktauflösung
   analysieren zu können. Besonders im Routinebetrieb mit einer Vielzahl
   von Nutzern ist das Probenhaltersystem kritisch um Einbrüche des
   Hochvakuums zu vermeiden. Deshalb soll das Probenhaltersystem über ein
   doppeltes O-Ring-Dichtungssystem verfügen. Hierdurch ist ein besseres
   Vakuum bei einer deutlich besseren Handhabung des Probenhalters
   gewährleistet.
   Das Basisgerät soll so konfiguriert sein, dass cryo-TEM Messungen
   möglich sind. Um trotz des, dafür erforderlichen, Objektiv-Polschuhs
   eine hohe Auflösung im Standard-TEM Betrieb zu gewährleisten, ist ein
   Hochauflösungs-Polschuh erforderlich.
   Um auch bei sehr kurzen Belichtungszeiten kontrastreiche Bilder mit
   hoher Auflösung aufzeichnen zu können, ist eine schnelle,
   hochauflösende Digital-Kamera erforderlich. Durch die kurzen
   Belichtungszeiten können Strahlenschäden deutlich minimiert werden. Das
   ist besonders wichtig für Proben der weichen Materie (Mizellen,
   Vesikel, Mikrogele etc.). Weiterhin soll das TEM neben einer digitalen
   Kamera mit einem Fluoreszenzschirm und Binokular ausgestattet sein.
   Dieser wird besonders bei kontrastarmen Proben wichtig sein um die
   Probe richtig zu fokussieren.
   Das Basisgerät umfasst folgende Komponenten:
    200 kV Transmissions-Elektronenmikroskop mit LaB6 Filament und
   Probengoniometer,
    Objektiv-Polschuh (Hochauflösung) für den cryo-Betrieb,
    schnelle 16 Megapixel Digital-Kamera mit Driftkorrektur.
   Erweiterte Ausstattung/Probenvorbereitung:
   Zur elementspezifischen Materialanalyse unserer Proben wird eine
   Röntgendetektion (EDX) beantragt. Diese Einheit wird es erlauben im TEM
   ortsaufgelöst Materialzusammensetzungen zu analysieren. Das
   Element-mapping ist für viele unsere Projekte wichtig. Um dieses
   mapping auch in sehr dünnen Schichten durchführen zu können ist eine
   Raster-Transmissionseinheit (STEM) erforderlich. Mit dieser Einheit
   wird der eng fokussierte Elektronenstrahl über die Probe gerastert. Bei
   kurzer Belichtung wird die Probe so schonend abgerastert und kann
   lokal abgebildet bzw. elementspezifisch untersucht werden.
   Viele Proben in unserer Forschung werden durch das Hochvakuum im TEM
   strukturell beeinflusst (z.B. Schrumpfen von Hydrogelen). Eine wichtige
   Ausstattung des TEM ist daher das Kryosystem mit Kryotransfereinheit
   und cryo-plunge Probenpräparation. Diese Ausstattung ermöglicht uns das
   Vitrifizieren von Proben in nativer Umgebung (z.B. in Wasser) und das
   anschließende Untersuchen mittels TEM und STEM. Zusätzlich wird die
   Tomographie-Option beantragt um eine dreidimensionale Rekonstruktion
   der Probe zu erlauben. Hierfür ist es erforderlich, dass die Probe im
   Probengoniometer in einem großen Winkelbereich (+/- 70^o) verkippbar
   ist. Das Kryosystem muss entsprechend konfiguriert sein um ähnlich
   große Probenwinkel im cryo-Betrieb zu ermöglichen. Da sich die
   durchstrahlte Probendicke beim Drehen der Probe deutlich vergrößert,
   ist ein Betrieb des TEM mit 200 kV unerlässlich um ein ausreichendes
   Durchstrahlen der Probe zu gewährleisten.
   Die erweiterte Ausstattung/Probenvorbereitung umfasst folgende
   Komponenten:
    Röntgendetektion (EDX) mit nm-Auflösung,
    Cryo-System für den Betrieb als cryo-TEM inklusive -ryo-Probenhalter
   mit großen Verkippungswinkeln (+/- 60^o),
    Cryo-plunge Probenpräparation zur Vitrifizierung,
    Einrichtung als STEM mit Dunkelfeldabbildung,
    Einrichtung zur Tomographie mit großen Verkippungswinkeln (+/- 70^o).
   Die Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen
   Auftragnehmers ohne Angaben veröffentlicht.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   Fax: +49 2211472891
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
   Universitätsstr. 1
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   Fax: +49 2118112092
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt,
   welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union Veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
   Beschaffung der unter Ziffer II.1.1 + 1.4 beschriebenen Leistungen
   abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein
   Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem
   Auftraggeber geltend gemacht wurde.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
   Universitätsstr.1
   40225 Düsseldorf
   Deutschland
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18.7.2018
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   1. mailto:einkauf@hhu.de?subject=TED
   2. http://www.hhu.de/
   3. http://www.hhu.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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