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Ausschreibung: Haustechnik - DE-Berlin
Haustechnik
Dokument Nr...: 315722-2018 (ID: 2018072009281274149)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
DE-Berlin: Haustechnik
2018/S 138/2018 315722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
PF 910240
Berlin
12414
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
Telefon: +49 30902974206
E-Mail: [1]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de
Fax: +49 30902974322
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [6]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zum Ergänzungsbau
für die Erweiterung der Wilhelm-Bölsche-Schule, Aßmannstraße 11, 12587
Berlin-Friedrichshagen
Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22082018-1100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71315000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der
Anlagengruppen 1 bis 6 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der
Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben werden. Die bestehende Schule soll zu
einer 5-zügigen integrierte Sekundarschule (ISS) für ca. 500 Schüler
entwickelt werden. Auf dem Gelände befindet sich ein denkmalgeschütztes
Schulgebäude, welches vor wenigen Jahren bereits umfassend saniert und
modernisiert worden ist. Hier sind lediglich kleinere Maßnahmen, wie
die Erneuerung der Schließanlage und die AMOK-Beschilderung vorgesehen.
Der Denkmalschutz ist beim Neubau zu beachten. Das auf dem Grundstück
befindliche MUR ist abzureißen. Die Maßnahmen findet bei laufendem
Betrieb statt, zeitweise sind Containerlösungen vorzusehen. Gemäß
vorliegendem Bedarfsprogramm soll der Neubau überwiegend 3-geschossig
errichtet werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 190 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Aßmannstraße 11
12587 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen der technischen
Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI in den
Anlagengruppen 1 bis 6 ganz oder teilweise sowie ggf. besondere
Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst
bis zur Leistungsphasen 2 und 3.
Folgende bauliche Maßnahmen sind erforderlich:
1) Abriss des auf dem Grundstück befindlichen MUR-Gebäude inkl.
Schadstoffentsorgung;
2) Temporärer Mobilbau als Ersatz für das MUR-Gebäude;
3) Ergänzungsneubau auf dem Schulgrundstück in konventioneller
Bauweise, als 3-geschossiges Unterrichtgebäude mit einem 1-geschossigen
Annex für Sondernutzungen wie Bibliothek und Werkstätten. Das Gebäude
ist barrierefrei und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz herzustellen;
4) Kleinere Maßnahmen am bereits sanierten und modernisierten
Hauptgebäude: Schließanlage, Anpassungen der Medien- und
Leitungsanbindungen einschließlich der TK-Anlagen und
sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Alle notwendigen Versorgungsleitungen inkl. Fernwärme sind auf dem
Grundstück vorhanden. Für den Ergänzungsbau sind die Anschlüsse an die
Leitungssysteme herzustellen:
die Trinkwasser- und Abwassernetze (Trennwasser) sind auf dem
Grundstück vorhanden, der Neubau wird daran angeschlossen,
die Heizungsanlage mit zentraler WW-Bereitung wird für alle Gebäude
über Fernwärme versorgt. Für den Ergänzungsneubau ist ein neuer
Anschluss an das FW-Netzerforderlich,
ein Gasanschluss einschließlich eines Zählers ist vorhanden,
eine Lüftungsanlage für Unterricht- und Aufenthaltsbereiche ist
vorgesehen,
da der Neubau auf Teilen der Regenversickerungsmulde stehen wird, ist
in der Planungsphase die Erstellung eines neuen
Regenentwässerungskonzepts erforderlich.
Die Gesamtkosten sind brutto, einschließlich Baunebenkosten, mit ca. 9
100 000,- EUR veranschlagt, davon ca. 5,3 Mio. für die KG 300 und 1,2
Mio. für die KG 400. Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der
geprüften BPU verbindlich.
Geplanter Zeitrahmen:
1) Quart. 2019 1. Quart. 2020 Erstellung VPU / EVU / BPU und alle
wesentlichen Planungen;
2) Quartal 2020 Vorlage Baugenehmigung;
3) Quartal 2020 Baubeginn, Ersatzbau / Abriss;
4) Quartal 2022 Fertigstellung.
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner und Gutachter, wie
Architekt, Bauphysik (Wärmeschutz), SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind
Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie
weiteren Beteiligten durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist die Allgemeine Anweisung für die
Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
(Anweisung Bau ABau siehe unter
[7]http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
), sowie Vergabevorschriften wie VgV, VOB und VOL.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 190 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2019
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde
gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und
jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen (Datei: Assmann_TGA_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der
Leistungsphasen 2 und 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 34
HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Aus
der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Ein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu
übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss
das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Vertragsbedingungen AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch
sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a.
AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften,
Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter
[8]www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE siehe:
[9]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts
anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in
allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die
EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt
werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h.
eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse
oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im
Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards,
Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der
Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe
der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des
Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a)
bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit
anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die
sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B
dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit
sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer /
Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne
Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE
beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der
EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht
vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm
vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien
genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung
des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten,
Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung
genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung
nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am
weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin
([10]http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntm
achungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE
hinterlegt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz
(1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2
000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage
entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B
nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt,
dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der
Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch
Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der
Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung
des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein
nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen
nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines
Versicherers beizubringen.
(2) Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1
und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive
Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(zu 1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den
Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(3) Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des
Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive
Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
(4) Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort
der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der
LPH 8 gem. § 34 HOAI, Bauwerkskosten nach DIN 276 gemäß objektiver
Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive Kriterien) in den
Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines
Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt
sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h.
eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen
sein;
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen
Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros
bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des
Objektes (LPH 8 nach § 34 HOAI) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre
zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung;
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 1-9 nach § 55
HOAI erfüllt worden sein;
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines
Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw.
Assmann_TGA_Objektive Kriterien in den Vergabeunterlagen genannten
Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der
eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren
sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen
innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2
Referenzprojekten,
Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der
Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und
stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten
Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden
nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist
deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in
Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens
für den Projektleiter, den Hauptbearbeiter und ggf. weitere
Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten
eingesetzt werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist
die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und
Durchführung von Bauaufgaben Berlins ABau mit die der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die
Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter
[11]http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau
/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben
einzureichen:
Frauenförderung,
Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge,
Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/08/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung
gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene
Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II
Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III
erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und
nach Teil III erforderlich.
2) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über
[12]https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntm
achungen/ möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang ohne
Registrierung nutzen, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite
über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen bzw. Änderungspakete zu
informieren.
Die Einreichung der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter
oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder in
Papierformat erfolgen.
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2
Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften
und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder
frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus
allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein
Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit
2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und
der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem
Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten
Unterlagen sind unzulässig.
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige
Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter
deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7) Schriftliche Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen
abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit
dem Aufkleber Assmann_TGA gekennzeichnet bei der unter I.3 genannten
Kontaktstelle einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist
nicht zulässig.
8) Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die
Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 15.8.2018. Die
Antworten werden anonymisiert unter der o. g. Webadresse (s. Pkt. 2)
veröffentlicht.
9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner
Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor
Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im
Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V.
m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im
Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden
Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die
Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den
öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der
Zuschlag nicht erteilt werden.
10) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und
können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren
Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb
durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich
einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur
Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert
und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung
hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden
ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere
Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1
genannte Kontaktstelle.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Str. 6
Berlin
10707
Deutschland
Telefon: +49 3090128545
Fax: +49 3090128551
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
PF 910240
Berlin
12414
Deutschland
Telefon: +49 30902974206
Fax: +49 30902974322
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2018
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References
1. mailto:Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED
2. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
3. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
5. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
6. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
7. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
8. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
9. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
10. http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
11. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml
12. https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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