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Ausschreibung: Haustechnik - DE-Berlin
Haustechnik
Dokument Nr...: 315722-2018 (ID: 2018072009281274149)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
  DE-Berlin: Haustechnik
   2018/S 138/2018 315722
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
   PF 910240
   Berlin
   12414
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
   Telefon: +49 30902974206
   E-Mail: [1]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de
   Fax: +49 30902974322
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [6]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zum Ergänzungsbau
   für die Erweiterung der Wilhelm-Bölsche-Schule, Aßmannstraße 11, 12587
   Berlin-Friedrichshagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22082018-1100
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71315000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung der
   Anlagengruppen 1 bis 6 für den Ergänzungsneubau auf dem Gelände der
   Wilhelm-Bölsche-Schule vergeben werden. Die bestehende Schule soll zu
   einer 5-zügigen integrierte Sekundarschule (ISS) für ca. 500 Schüler
   entwickelt werden. Auf dem Gelände befindet sich ein denkmalgeschütztes
   Schulgebäude, welches vor wenigen Jahren bereits umfassend saniert und
   modernisiert worden ist. Hier sind lediglich kleinere Maßnahmen, wie
   die Erneuerung der Schließanlage und die AMOK-Beschilderung vorgesehen.
   Der Denkmalschutz ist beim Neubau zu beachten. Das auf dem Grundstück
   befindliche MUR ist abzureißen. Die Maßnahmen findet bei laufendem
   Betrieb statt, zeitweise sind Containerlösungen vorzusehen. Gemäß
   vorliegendem Bedarfsprogramm soll der Neubau überwiegend 3-geschossig
   errichtet werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 190 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Aßmannstraße 11
   12587 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen der technischen
   Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und
   Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung.
   Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI in den
   Anlagengruppen 1 bis 6 ganz oder teilweise sowie ggf. besondere
   Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst
   bis zur Leistungsphasen 2 und 3.
   Folgende bauliche Maßnahmen sind erforderlich:
   1) Abriss des auf dem Grundstück befindlichen MUR-Gebäude inkl.
   Schadstoffentsorgung;
   2) Temporärer Mobilbau als Ersatz für das MUR-Gebäude;
   3) Ergänzungsneubau auf dem Schulgrundstück in konventioneller
   Bauweise, als 3-geschossiges Unterrichtgebäude mit einem 1-geschossigen
   Annex für Sondernutzungen wie Bibliothek und Werkstätten. Das Gebäude
   ist barrierefrei und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz herzustellen;
   4) Kleinere Maßnahmen am bereits sanierten und modernisierten
   Hauptgebäude: Schließanlage, Anpassungen der Medien- und
   Leitungsanbindungen einschließlich der TK-Anlagen und
   sicherheitstechnischer Einrichtungen.
   Alle notwendigen Versorgungsleitungen inkl. Fernwärme sind auf dem
   Grundstück vorhanden. Für den Ergänzungsbau sind die Anschlüsse an die
   Leitungssysteme herzustellen:
    die Trinkwasser- und Abwassernetze (Trennwasser) sind auf dem
   Grundstück vorhanden, der Neubau wird daran angeschlossen,
    die Heizungsanlage mit zentraler WW-Bereitung wird für alle Gebäude
   über Fernwärme versorgt. Für den Ergänzungsneubau ist ein neuer
   Anschluss an das FW-Netzerforderlich,
    ein Gasanschluss einschließlich eines Zählers ist vorhanden,
    eine Lüftungsanlage für Unterricht- und Aufenthaltsbereiche ist
   vorgesehen,
    da der Neubau auf Teilen der Regenversickerungsmulde stehen wird, ist
   in der Planungsphase die Erstellung eines neuen
   Regenentwässerungskonzepts erforderlich.
   Die Gesamtkosten sind brutto, einschließlich Baunebenkosten, mit ca. 9
   100 000,- EUR veranschlagt, davon ca. 5,3 Mio.  für die KG 300 und 1,2
   Mio.  für die KG 400. Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der
   geprüften BPU verbindlich.
   Geplanter Zeitrahmen:
   1) Quart. 2019  1. Quart. 2020 Erstellung VPU / EVU / BPU und alle
   wesentlichen Planungen;
   2) Quartal 2020 Vorlage Baugenehmigung;
   3) Quartal 2020 Baubeginn, Ersatzbau / Abriss;
   4) Quartal 2022 Fertigstellung.
   Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner und Gutachter, wie
   Architekt, Bauphysik (Wärmeschutz), SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind
   Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie
   weiteren Beteiligten durchzuführen.
   Grundlage der Beauftragung ist die Allgemeine Anweisung für die
   Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
   (Anweisung Bau  ABau siehe unter
   [7]http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
   ), sowie Vergabevorschriften wie VgV, VOB und VOL.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 190 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2019
   Ende: 31/03/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde
   gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden
   Bewerbern durch Los getroffen.
   Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und
   jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu
   entnehmen (Datei: Assmann_TGA_Objektive Kriterien).
   In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der
   Leistungsphasen 2 und 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 34
   HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Aus
   der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Ein
   Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
   Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu
   übernehmen.
   Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss
   das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
   Vertragsbedingungen  AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch
   sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a.
   AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften,
   Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter
   [8]www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
   (keine abschließende Auflistung)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE siehe:
   [9]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts
   anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in
   allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die
   EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt
   werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des
   Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
   Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h.
   eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse
   oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im
   Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards,
   Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der
   Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften:
   Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer
   Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der
   Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe
   der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des
   Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a)
   bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit
   anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die
   sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
   Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
   Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B
   dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit
   sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
   Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
   Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer /
   Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne
   Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE
   beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der
   EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht
   vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm
   vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
   EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
   Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien
   genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung
   des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
   Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten,
   Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
   EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
   Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung
   genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung
   nehmen.
   Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am
   weiteren Verfahren!
   Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin
   ([10]http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntm
   achungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE
   hinterlegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz
   (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
   Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen
   Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2
   000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden:
   Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage
   entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die
   Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
   muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
   Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B
   nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt,
   dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
   Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der
   Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch
   Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der
   Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung
   des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht.
   Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein
   nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
   uneingeschränkt erhalten bleiben.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen
   nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines
   Versicherers beizubringen.
   (2) Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1
   und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive
   Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (zu 1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den
   Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (3) Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des
   Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive
   Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
   (4) Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort
   der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der
   LPH 8 gem. § 34 HOAI, Bauwerkskosten nach DIN 276 gemäß objektiver
   Kriterien (Datei: Assmann_TGA_Objektive Kriterien) in den
   Vergabeunterlagen.
   Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines
   Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt
   sind:
   a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h.
   eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen
   sein;
   b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen
   Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
   c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros
   bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
   d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des
   Objektes (LPH 8 nach § 34 HOAI) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre
   zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung;
   e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 1-9 nach § 55
   HOAI erfüllt worden sein;
   f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines
   Nicht-Wohngebäudes handeln.
   Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw.
   Assmann_TGA_Objektive Kriterien in den Vergabeunterlagen genannten
   Kriterien/Unterkriterien.
   Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der
   eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren
   sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen
   innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden:
    Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
    Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2
   Referenzprojekten,
    Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der
   Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und
   stellvertretenden Bearbeiters.
   Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten
   Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
   Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden
   nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist
   deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in
   Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens
   für den Projektleiter, den Hauptbearbeiter und ggf. weitere
   Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten
   eingesetzt werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist
   die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und
   Durchführung von Bauaufgaben Berlins  ABau mit die der
   Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die
   Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter
   [11]http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau
   /index.shtml).
   Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben
   einzureichen:
    Frauenförderung,
    Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge,
    Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
    Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/08/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung
   gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene
   Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II
   Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III
   erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
   Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und
   nach Teil III erforderlich.
   2) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über
   [12]https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntm
   achungen/ möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang ohne
   Registrierung nutzen, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite
   über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen bzw. Änderungspakete zu
   informieren.
   Die Einreichung der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter
   oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder in
   Papierformat erfolgen.
   3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2
   Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften
   und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder
   frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus
   allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein
   Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit
   2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
   4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und
   der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem
   Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die
   wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der
   Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
   5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten
   Unterlagen sind unzulässig.
   6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige
   Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter
   deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
   7) Schriftliche Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen
   abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit
   dem Aufkleber Assmann_TGA gekennzeichnet bei der unter I.3 genannten
   Kontaktstelle einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist
   nicht zulässig.
   8) Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die
   Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 15.8.2018. Die
   Antworten werden anonymisiert unter der o. g. Webadresse (s. Pkt. 2)
   veröffentlicht.
   9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner
   Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor
   Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im
   Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
   Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V.
   m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im
   Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden
   Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die
   Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den
   öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der
   Zuschlag nicht erteilt werden.
   10) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und
   können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren
   Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb
   durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
   11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich
   einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur
   Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert
   und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung
   hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden
   ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere
   Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1
   genannte Kontaktstelle.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
   Württembergische Str. 6
   Berlin
   10707
   Deutschland
   Telefon: +49 3090128545
   Fax: +49 3090128551
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
   PF 910240
   Berlin
   12414
   Deutschland
   Telefon: +49 30902974206
   Fax: +49 30902974322
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/07/2018
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   1. mailto:Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED
   2. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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   7. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
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   9. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
  10. http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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