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Ausschreibung: Reinigungsdienste - DE-Frankfurt am Main
Reinigungsdienste
Dokument Nr...: 315508-2018 (ID: 2018072009250073935)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
  DE-Frankfurt am Main: Reinigungsdienste
   2018/S 138/2018 315508
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen
   und Controlling, Einkaufsmanagement
   Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG, Zimmer 2.P61
   Frankfurt am Main
   60323
   Deutschland
   Telefon: +49 69-79819852
   E-Mail: [1]andreas.walter@em.uni-frankfurt.de
   Fax: +49 69-79876319852
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.uni-frankfurt.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [4]https://get.adobe.com/de/reader/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Graureinigung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am
   Main
   Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15VGV EM21-BuS-02-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90910000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Graureinigung an den
   Standorten Westend (Los 1) mit ca. 48.427 m^2 Gesamtreinigungsfläche
   und Riedberg (Los 2) mit ca. 36.320 m^2 Gesamtreinigungsfläche, der
   Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
   Nähere Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Einzellose
   bzw. in den Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Campus Westend
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90910000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Campus Westend
   60323 Frankfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1: Graureinigung Campus Westend für ca. 48 427 m^2
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität des Einsatzkonzepts / Gewichtung:
   20
   Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit des Maschinenparks /
   Gewichtung: 20
   Kostenkriterium - Name: Nettopreis pro Jahr / Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige optionale Verlängerung um 12 Monate
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Campus Riedberg
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90910000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Campus Riedberg
   60438 Frankfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2: Graureinigung Campus Riedberg für ca. 36 320 m^2
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität des Einsatzkonzepts / Gewichtung:
   20
   Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit des Maschinenparks /
   Gewichtung: 20
   Kostenkriterium - Name: Nettopreis pro Jahr / Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige optionale Verlängerung um 12 Monate
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB),
   bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend
   durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens,
   i.S. des § 125 GWB,
    Eigenerklärung Einhaltung AGG,
    Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und
   Sozialversicherungsabgaben,
    Eigenerklärung oder aktuelle Bescheinigung über die ordnungsgemäße
   Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die
   Unternehmensform des Teilnehmers zutreffend),
    Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung
   von Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird,
    Kopie des Handelsregistereintrags (in Abhängigkeit der Rechtsform des
   Bieters), nicht vor dem 1.5.2018 ausgestellt,
    Nachweis (Kopie) einer Betriebshaftpflichtversicherung, nicht vor dem
   1.5.2018 ausgestellt, welche die in den Besonderen Vertragsbedingungen
   festgelegten Mindestsummen (Personenschäden 2 500 000 EUR, Sach- und
   Vermögensschäden 5 000 000 EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden: 2 500
   000 EUR, Schlüssel-/Transponderverlust 10 000 EUR je 2-fach maximiert
   p. a.) abdeckt. Ersatzweise genügt eine schriftliche Bestätigung des
   Versicherers, dass die entsprechenden Risiken zum Zeitpunkt der
   Auftragserteilung unverzüglich und mindestens in der Höhe der in den
   Besonderen Vertragsbedingungen genannten Mindestsummen, in Deckung
   genommen wird,
    Eigenerklärung zu Unternehmensdaten (Anforderungen siehe
   Vergabeunterlagen).
   Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
   Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende
   wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters nur zu unterstellen,
   wenn, unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2 der
   Bekanntmachung des Auftraggebers genannten Anforderungen, dieser Umsatz
   mindestens 200 000 EUR p.a. in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren betrug und zudem die Umsatzentwicklung über die letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre keine Reduktion des jährlichen
   Umsatzes von insgesamt mehr als 20 % (über alle drei Jahre hinweg)
   aufweist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
    Darstellung von mindestens drei Referenzobjekten aus den vergangenen
   3 Jahren, deren Umfang pro Referenzobjekt mindestens einer zu
   reinigenden Graufläche von
   Los 1 30 000 m^2 pro Reinigungsdurchgang
   Los 2 20 000 m^2 pro Reinigungsdurchgang
   Entspricht.
   Dem jeweiligen Angebot ist eine Liste der in den letzten 3 Jahren
   erbrachten wesentlichen Dienstleitungen (aus den Referenzobjekten) mit
   Leistungszeitraum, Quadratmeterzahl (zu reinigende Fläche pro
   Reinigungsdurchgang) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
   der Leistung, die mindestens den vg. Anforderungen genügen, beizufügen.
   Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, reichen
   dem Auftraggeber mindestens 3 Referenzen insgesamt aus, sofern diese,
   die für das größte angebotene Los geforderten Mindestanforderungen
   erfüllen. Das heißt es sind nicht min. 3 Referenzen pro Einzellos
   erforderlich.
    Nachweis der Teilnahme an der Ortsbegehung je Los, welches angeboten
   wird.
   Details hierzu siehe Punkt III.1.3 Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards dieser Bekanntmachung
    Einsatzkonzept mit den in den Ausschreibungsunterlagen genannten
   Mindestinhalten und -angaben zum Personal-, Maschinen- und Zeiteinsatz.
   Sofern zutreffend:
    Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr
   als 100km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort
   liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der
   angebotenen Leistungen sicherstellen können.
   Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende
   Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
    Formblatt 234 Erklärung über Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
    Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
    Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
    Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante
   Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen
   Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von
   Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind
   ausgeschlossen.
   Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise  soweit
   einschlägig  grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
   einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige
   Teilleistung.
   Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind
   den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise, zum Zeitpunkt der Submission, nicht älter als 6
   Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Detaillierte Anforderungen zum Nachweis der Teilnahme an der
   Ortsbegehung:
   Es können nur Angebote von Bietern berücksichtigt werden, die
   nachweislich die zu reinigenden Flächen/ Liegenschaften der
   Goethe-Universität zuvor in Augenschein genommen haben. Aufgrund der
   Komplexität der Leistungserbringung bezüglich der örtlichen
   Gegebenheiten innerhalb der Hochschule können ausschließlich im Rahmen
   der Ortsbegehung alle kalkulationsrelevanten Details erfasst werden.
   Die Teilnahme hieran ist deshalb eine zwingende Voraussetzung für die
   Wertung eines abgegebenen Angebotes. Eine Nichtteilnahme an der
   Ortsbegehung, oder eine nicht rechtzeitige Anmeldung hierzu, führt zum
   Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los, zu dem keine Teilnahme
   an der Ortsbegehung erfolgt ist.
   Zur Reduzierung des Aufwandes der Bewerber für An- und Abreisen, finden
   die Ortsbegehungen für beide Lose voraussichtlich an einem Tag
   (7.8.2018), statt.
   Die Bewerber haben sich hierzu pro Los, für das eine Ortsbegeheung
   durchgeführt werden soll, bzw. für welches ein Angebot abgegeben werden
   soll, bis zum 3.8.2018; 10.00, bei dem für das jeweilige Los
   angegebenen Ansprechpartner des Auftraggebers (Kontaktdaten siehe
   Vergabeunterlage) anzumelden. Der Treffpunkt und die Startzeit werden
   nach der Anmeldung bekannt gegeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlage
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/08/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/08/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten
   Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung
   an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht
   ersetzt.
   Die Änderung betrifft ausschließlich die reguläre Vertragslaufzeit für
   Los 2. Die Verlängerungsoption ist von dieser Änderung nicht betroffen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle
   schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung,
   Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers)
   unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor
   Zuschlagserteilung beantragt werden.
   Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff.
   GWB.
   Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen
   explizit hingewiesen:
   Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige
   Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von
   Anfang an
   Ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer
   verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen,
   der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts
   entstanden ist.
   Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
   1. die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens
   durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu
   erwirken;
   2. die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu
   behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
   3. einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder
   andere Vorteile zurückzunehmen.
   Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen
   Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von
   Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den
   aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu
   ersetzen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/07/2018
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   2. http://www.uni-frankfurt.de/
   3. http://www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de/
   4. https://get.adobe.com/de/reader/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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