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Ausschreibung: Tragbare Computer - DE-Wolfenbüttel
Tragbare Computer
Dokument Nr...: 315284-2018 (ID: 2018072009205773701)
Veröffentlicht: 20.07.2018
*
DE-Wolfenbüttel: Tragbare Computer
2018/S 138/2018 315284
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Nds. Landesforsten, Nds. Forstplanungsamt
Forstweg 1a
Wolfenbüttel
38302
Deutschland
E-Mail: [1]friedrich.hanstein@nfp.niedersachsen.de
NUTS-Code: DE91B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landesforsten.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Notebooks
Referenznummer der Bekanntmachung: NFP/2-2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 488 Business-Notebooks und 50 Portreplikator-Bundles
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 646 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B
Hauptort der Ausführung:
Nds. Forstplanungsamt
Forstweg 1a
38302 Wolfenbüttel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
443 x Lifebook U758 ohne LTE mit 3 Jahren Vor-Ort-Service;
45 x Lifebook U758 mit LTE mit 3 Jahren Vor-Ort-Service;
50 x Portreplikator inkl. Netzteil 90 W und Anschlusskabel (Bundle,
Artikelnummer S26391-F1609-L119);
Nach spezifischer Konfiguration (u.a. Intel Core i5-8350U;16GB DDR4
RAM, SSD M.2 SATA III 512GB SED/OPAL; Win 10 Pro, Port Replicator, 3pin
AC Adapter 19V/90W).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Im Sicherh.konzept 2018 wird d. Betrieb v. 500 PCs mit Win7 als
TOP-Risiko eingestuft, weil auf d. Arbeitspl. d. Nutzung des
Haushaltsvollzugssystems Infor erforderlich ist u. d. nach Ausk. d.
Finanzminist. ab 2019 auf Win7 nicht mehr supported wird. Im
Arbeitsplan 18 wurde d. Ausstatt. mit Notebooks (NB) geplant. Es sollte
eine Beschaffung (Besch.) über Rahmenverträge (RV) eines zentr. nds.
IT-Dienstleisters (IT-DL) d. öffentli. Hand erfolgen. Aus diesen RV
wurde bisher regelm. Hardware beschafft. Am 30.1.18 wurden 30 NB aus
dem RV zw. IT-DL u. Fa. Computacenter GmbH (CC)beschafft. In d. Auftrag
wurde IT-DL von den NLF über d. gepl. Besch. von 370 weiteren NB Mitte
2018 informiert. In 06/18 wurde d. NB-Konfig/d. Lieferplan mit Fa. CC
abgesprochen. Am 29.6.18 stellten d. NLF den angek. Besch.-antrag beim
IT-DL. Die Gerätezahl hatte sich auf 488 Geräte erhöht. Für d. Besch.
wurde durch Fa. CC eine Lieferung in 09/18 zugesagt, so dass mit einem
weiteren Servicepartner d. Rollout für 10/18 bis 12/18 vorbereitet
werden konnte. Am 4.7.18 erfolgte eine für d. NLF nicht vorhersehb.
Absage des Besch.-auftrags durch IT-DL mit Verweis auf §132(3) GWB.
Gleichzeitig wurde durch IT-DL angeboten, für die NB eine europaw.
Ausschreib. durchzuführen. Hierfür wurde durch den IT-DL ein ½ Jahr
kalk.
Die NLF sehen in dieser Lage keine andere Möglichkeit, als eine
freihändige Vergabe nach §14(4) Punkt 3 VgV vorzunehmen. Nach unserer
Ansicht sind mit den Begründ., insb. der drohende Stopp aller
Haushaltsbuchungen in Infor, dringliche, zwingende Gründe dafür
gegeben, die Mindestfristen für eine öffentli. Vergabe nicht
einzuhalten. Die Dringlichkeit wurde d. d. für die NLF unvorhersehb.
Absage des Besch.-auftrags seitens IT-DL ausgelöst. Durch die fehl.
Transparenz der RV war es den NLF nicht möglich, eine eigene Prüfung
nach §14 VgV vorzunehmen. Sie konnten das Ereignis der Absage daher
nicht voraussehen. Die Umstände, die zur Begründung der Dringlichkeit
führen, sind nach Ansicht der NLF ihr nicht zuzurechnen, da sie IT-DL
bereits im 01/18 auf das gepl. Beschaffungsvolumen hingew. hatte. Die
NLF sind der Ansicht, dass d. gepl. Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist. Die NLF sind weiter der Ansicht, dass sie mit der
hier vorgelegten Darstellung klar und unmissverständlich in sachl. u.
rechtli. Hinsicht ihre Ansicht begründet haben u. damit ihren
Verpflichtungen nach §135 GWB (3) nachgekommen sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: NFP/2-2018
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Notebooks
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Computacenter AG & Co oHG
Hindenburgstraße 43 45
Hannover
30175
Deutschland
NUTS-Code: DE929
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 645 378.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2018
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References
1. mailto:friedrich.hanstein@nfp.niedersachsen.de?subject=TED
2. http://www.landesforsten.de/
3. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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