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Ausschreibung: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen - DE-Gelsenkirchen
Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
Dokument Nr...: 313769-2018 (ID: 2018071909344172138)
Veröffentlicht: 19.07.2018
*
  DE-Gelsenkirchen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
   2018/S 137/2018 313769
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   GELSENWASSER AG
   Willy-Brandt-Allee 26
   Gelsenkirchen
   45891
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thorsten Reck
   Telefon: +49 209708-1718
   E-Mail: [1]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209708-1717
   NUTS-Code: DEA32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.gelsenwasser.de
   I.1)Name und Adressen
   Wasserwerke Westfalen GmbH
   Zum Kellerbach 52
   Schwerte
   58239
   Deutschland
   Telefon: +49 209708-1708
   E-Mail: [3]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209708-1717
   NUTS-Code: DEA52
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]http://www.wasserwerke-westfalen.de
   I.1)Name und Adressen
   Wassergewinnung Essen GmbH
   Langenberger Straße 306
   Essen
   45277
   Deutschland
   Telefon: +49 209708-1708
   E-Mail: [5]Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de
   Fax: +49 209708-1717
   NUTS-Code: DEA13
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.wg-essen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]www.gelsenwasser.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [8]www.gelsenwasser.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Wasser
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ozonung und Restozonvernichtung für Trinkwasseraufbereitung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45252120
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Anlagendokumentation einer
   Ozonanlage gemäß DIN 19627 zur Aufbereitung von Trinkwasser. Die
   Ozonanlage besteht aus Ozongeneratoren (Erzeugungskapazität 1 -5 kg
   03/h), verbindenden Rohrleitungen aus Edelstahl (Werkstoff 1.4571),
   Ozonvermischungseinrichtungen nach dem Teilstrom-Injektor-Verfahren mit
   einer Eintragseffizienz k 95 % einschließlich statischer Rohrmischer
   aus Edelstahl (Werkstoff 1.4571), katalytischen Restozonvernichtern,
   sowie der erforderlichen Armaturen einschließlich Mess-, Steuerungs-und
   Regeltechnik. Lieferung, Planung, Projektierung, Programmierung und
   Inbetriebnahme vom Prozessleitsystem Typ PCS7 (Version 8.1) der Firma
   Siemens AG mit der APL Bibliothek (Advanced Process Library). Als
   Steuerungssystem ist das Prozessleitsystem PCS7, zwingend einzusetzen.
   Auslegung, Herstellung und Montage von Niederspannungsverteilungen nach
   VDE 0113 und VDE 0660 (DIN EN 61439 Teil 1).
   Die Ozonerzeugung erfolgt aus technischem Sauerstoff (Reinheit 99,5 %).
   Verbindende Rohrleitungen einschließlich Armaturen müssen zu den
   Schnittstellen anderer Anlagenteile wie folgt hergestellt werden:
   Sauerstoffleitung vom bauseitigen Sauerstoffbevorratungstank zu den
   Ozongeneratoren (erdverlegt inklusive Herstellung der
   Gebäudeeinführung), Kühlwasserleitungen von einer
   Betriebswasserübergabestelle innerhalb des Gebäudes zu den
   Ozongeneratoren sowie zu einer Entwässerungsübergabestelle,
   Ozongasleitungen von den Ozongeneratoren zu den
   Ozonvermischungseinrichtungen, Treibwasserleitungen von einer
   Betriebswasserübergabestelle zu den Ozonvermischungseinrichtungen sowie
   Rohrleitungen zur Abführung von Ozongas der bauseitig errichteten
   Ozonreaktoren und Einbindung der Restozonvernichtung. Planen und
   Herstellen von Werkstatt- und Bestandszeichnungen sowie lsometrien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen
   einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs- /
   Ausschlusskriterien sowie gegebenenfalls deren Gewichtungsfaktoren,
   sind im Internet unter
   [9]https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
   veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur
   Verfügung. Interessierte Unternehmen haben sämtliche dort genannten
   Unterlagen vollständig beizubringen. Soweit Vordrucke von der
   Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden.
   Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie
   ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine
   Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind
   eigenhändig zu leisten. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende,
   formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer
   von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder
   aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung
   oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
   beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer
   Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu
   diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektV0). In diesem Fall behält sich
   die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem
   Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des
   Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst
   in diesem Verfahren präqualifiziert ist. Ferner sind entsprechende
   Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektV0
   vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich -auf besonderes Verlangen-
   vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO
   zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern
   vorzunehmen.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Die Vergabestelle behält sich -auf besonderes Verlangen- vor, von
   jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu
   fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
   Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des
   Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der
   Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen
   Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter
   Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und
   gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen
   Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise
   hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung
   abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der
   Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des
   Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht zu haben, stellt
   allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   .
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Die Eignung / Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die
   als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.0.), Eignungs-Ausschlusskriterien
   nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der
   Zuverlässigkeit (K.0.*) sowie Eignungs-Bewertungskriterien
   gekennzeichnet sind, ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien
   zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der
   Eignungsprüfung / Qualifizierung berücksichtigt werden. Den vorstehend
   aufgeführten Eignungs-Bewertungskriterien wurde jeweils ein
   Gewichtungsfaktor (GF) zugeordnet, wobei der GF 1 einer niedrigen
   Relevanz, der GF 3 einer mittleren Relevanz und der GF 6 einer hohen
   Relevanz entspricht. Der jeweilige GF wird mit den für das jeweilige
   Kriterium erlangten Punkten multipliziert. Teilweise kann nur die
   vorgegebene volle Punktzahl erreicht werden oder Null Punkte, weil die
   Anforderung entweder erfüllt oder nicht erfüllt ist. Teilweise sieht
   die Bewertungsmatrix eine ermessensgebundene Bewertung nach.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   .
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Es liegt ein Punkteverteilungsschlüssel vor. Dabei wird ein Kriterium
   mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden;
   ein Kriterium wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen
   teilweise erfüllt werden, ein Kriterium wird mit 4 Punkten bewertet,
   wenn die Anforderungen vollständig erfüllt werden. Nachdem alle
   erlangten Punkte eines Bewerbers mit den jeweiligen GF multipliziert
   wurden, werden die jeweiligen Ergebnisse addiert. Auf diese Weise kann
   der Bewerber maximal 200 Punkte erreichen. Bewerber sind für das
   Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie mindestens 75 % der maximal
   erreichbaren Punkte erlangen (Mindesterfüllungsgrad) und zugleich
   sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen,
   das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht
   geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe
   /-ausführung nicht in Betracht.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   .
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der
   Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen
   Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter
   Zweifel, ist er gehalten weitere Nachforschungen anzustellen und
   gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen
   Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise
   hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung
   abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der
   Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des
   Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht habt, stellt allein
   dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle führt diese Bekanntmachung eines
   Qualifizierungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb nach der Verordnung
   über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der
   Trinkwasserverordnung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung 
   SektVO) durch. Die Bewerber haben mit Abgabe Ihrer Anträge Angaben zum
   Unternehmen (Firmenname / Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail /
   Homepage), zur Gesellschaftsform (Personengesellschaft /
   Kapitalgesellschaft, Angabe der Eigentumsverhältnisse) und zum
   kaufmännischen Ansprechpartner zu machen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [10]vergabekammer@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112162
   Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
   gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung
   von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
   160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
   Vergabestellt weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   E-Mail: [12]vergabekammer@brms.nrw.de
   Fax: +49 2514112162
   Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/07/2018
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   1. mailto:Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de?subject=TED
   2. http://www.gelsenwasser.de/
   3. mailto:Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de?subject=TED
   4. http://www.wasserwerke-westfalen.de/
   5. mailto:Vergabestelle-SG2@gelsenwasser.de?subject=TED
   6. http://www.wg-essen.de/
   7. http://www.gelsenwasser.de/
   8. http://www.gelsenwasser.de/
   9. https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
  10. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
  12. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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