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Ausschreibung: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen - DE-Bonn
Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Abwasserreinigungsanlage
Wasserinstallationen
Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
Geräte zum Reinigen von Wasser
Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
Dokument Nr...: 313700-2018 (ID: 2018071909335772087)
Veröffentlicht: 19.07.2018
*
  DE-Bonn: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
   2018/S 137/2018 313700
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
   Bundeswehr
   Fontainengraben 200
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): DL II 5
   Telefon: +49 22855040
   E-Mail: [1]baiudbwdlii5@bundeswehr.org
   Fax: +49 2285504894741
   NUTS-Code: DEA22
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wasserversorgungsanlage Camp Castor, Gao/Mali
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 138-283364
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45252126
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung der Leistung aus dem Vertrag 1/DLII5/HI010 gem. § 132 Abs.
   2 S. 1 Nr. 2 GWB für den Leistungsbestandteil Abwasseraufbereitung
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 165 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39350000
   39370000
   65120000
   42912330
   42912300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: 00
   Hauptort der Ausführung:
   Gao, Mali
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bauliche Anlagen: Belebungsbecken, Pufferspeicher,
   Membran-Biologischer-Reaktions-Container, Schlammentwässerung,
   Sachdrainage, Regale für Schlammtrocknung, Erweite-rung der Halle
   (Bodenplatte, Wände, Dach), zusätzliche solarthermische Module auf dem
   Dach der Hallenerweiterung.
   Prozesstechnik: Mind. drei drehzahlgesteuerte
   Membran-/Linearkolbenverdichter (angeschlossen an die
   Gebäudeleittechnik (GLT)), mind. 5 drehzahlgesteuerte
   Abwasserdruckpumpen (angeschlossen an die GLT), ggf. weitere
   Tauschmotorpumpen inkl. Pumpstationen, zonengesteuerte Luftverteiler,
   Volumenstrommesser für Belüftereinheiten, Schwimmerschalter,
   Ultraschallhöhenstandmesser, hydrostatische Füllstandanzeigen,
   Niveauüberwachungssensoren mit optisch-akustischem Alarm,
   Telemetrieanlagen, Control-Steuermodul für die Sensoren inkl. der
   Software, Schlammspiegelmessgerät,
   Entschäumungsmitteldosiereinrichtung, pH-Wert-Kontroll- und
   Dosiereinrichtung, Flockungsdosiereinrichtung,
   Fällungsmitteldosiereinrichtung, Eliminationsstufe von
   Mikroschadstoffen. Überwachungssensoren für Abwasser für die Parameter
   chemischer und biologischer Sauerstoffbedarf,
   Phosphat-/Stickstoffgesamt-/Feststoffgehalt, pH-Wert-Messung,
   gesamtorganischer Feststoffgehalt, relativer Feuchtegehalt der
   Feststoffmasse, Nitrat-/Nitrit-/Stickstoff-/Sauerstoffkonzentration.
   Energietechnik: Kompressionskältemaschine, freie Kühlung mittels
   Luft-Wasser Wärmetauscher, solarthermische Kälteanlagentechnik inkl.
   diverser Temperatur-, Volumenstrom-, Druck-, Füllstandmessperipherie
   inkl. der Hardware- sowie softwareseitigen Integration dieser Technik
   in die Steuerungssoftware.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich um eine Bekanntmachung gem. § 132 abs. 5 i.V.m. § 135
   abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 GWB
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Gem. §132 Abs. 5 i.V.m. §135 Abs. 2 u. 3 GWB können Änderungen eines
   öffentlichen Auftrags (öA) gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB auch vor
   Änderung des öA bekannt gemacht werden, wenn der AG der Ansicht ist,
   dass die Änderung zulässig ist. Die Voraussetzungen gem. §132 Abs. 2 S.
   1 Nr. 2 u. S 2 GWB sind erfüllt. Die Abwasseranlage (AA) basiert auf
   einem Einwohnerwert (EW) von 1500. Durch einen Personalaufwuchses und
   eines unerwartet hohen Feststoffanteils im Abwasser wird der
   vorgegebene EW überschritten. Die AA ist deshalb zwingend zu ergänzen,
   um einen Ausfall der AA zu verhindern (mögliche Kontamination der
   Umwelt). Ein Wechsel des AN kann aus techn. Gründen nicht erfolgen. Es
   müssten Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben
   werden. Dies führt zur Unvereinbarkeit od. unverhältnismäßigen techn.
   Schwierigkeiten bei Gebrauch u. Instandhaltung (IH). Die AA
   funktioniert ausschließl. als geschlossenes System. Der AN hat die AA
   selbst geplant. Die zusätzlich erforderliche Technik besteht aus
   mehreren Anlagenteilen, die nur durch den AN eingebaut werden können,
   da die Anpassung prozess-, regelungs- und energietechnisch erfolgen
   muss. Für die Anpassung benötigte Informationen sind Firmengeheimnisse
   des AN, sodass er nicht zur Offenlegung verpflichtet ist. Die AA ist
   Eigentum des AN. Ein Eingriff durch den AG ist nicht mögl. Der AG kann
   nicht entscheiden, dass ein Dritter die erforderlichen Ergänzungen
   einbaut. Das Erbringen der zus. Leistungen durch einen anderen AN führt
   zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung (u.a.
   Wartungsbedarfe) u./o. zu komplexen techn. Anpassungen u./o. der
   derzeitige AN müsste in seinen Leistungsverpflichtungen reduziert
   werden. Dies ist vertraglich jedoch nicht vorgesehen.
   Die Zuordnung von Leistungsstörungen ist unmöglich. Die
   Leistungserbringung in ihrer Gesamtheit ist gefährdet. Es wird
   weiterhin eine AA als Leistung geschuldet. Der Wert der
   Auftragsänderung ist kleiner als 50 % des ursprünglichen
   Auftragswertes.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 138-283364
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1/DLII5/HI010
   Bezeichnung des Auftrags:
   3. Änderungsvereinbarung zum vertrag 1/DLII5/HI010
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   18/07/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   LKK Klimatechnik Handels- und Servicegesellschaft mbH
   Bahnhofstraße 18
   Strausberg
   15344
   Deutschland
   NUTS-Code: DE409
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 165 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Un-ternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unbe-rührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/07/2018
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   2. http://evergabe-online.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:283364-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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