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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 313086-2018 (ID: 2018071909225371439)
Veröffentlicht: 19.07.2018
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2018/S 137/2018 313086
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Brüderstraße 53
Bergisch Gladbach
51427
Deutschland
E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206582
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 81.0019/2018 Vorbereitung Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030
(VSP)
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5w - FE 81.0019/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
FE 81.0019/2018 Vorbereitung Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030
(VSP)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 588 235.29 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
Hauptort der Ausführung:
Bergisch Gladbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das derzeitige Verkehrssicherheitsprogramm 2011 endet im Jahr 2020. Vor
diesem Hintergrund wird derzeit neues Verkehrssicherheitsprogramm
2021-2030 vorbereitet. Die Erstellung des neuen
Verkehrssicherheitsprogrammes soll im Dialog mit allen relevanten
Akteuren im Bereich der Straßenverkehrssicherheit erfolgen.
Ziel des Projektes ist die Unterstützung des BMVI bei der Erstellung
des Verkehrssicherheitsprogrammes 2021-2030 und hier, insbesondere bei
der Beteiligung der relevanten Akteure im Bereich der
Verkehrssicherheit in Deutschland. Mit diesen soll ein offener
Dialog-Prozess durchgeführt werden, der sich in seinem Verlauf
verdichtet. Dabei geht es nicht nur um die Diskussion von Maßnahmen des
Bundes, sondern im Wesentlichen darum, wer welchen Beitrag zu einer
Vision Zero leisten kann. Sie dienen dem BMVI auch als Grundlage zur
Weiterentwicklung der einzelnen abgestimmten Handlungsoptionen hin zu
einer integrierten Gesamtstrategie für die Verkehrssicherheitsarbeit im
Zeitraum 2021-2030. Die konkreten Maßnahmen des Bundes als Teil dieser
Strategie werden dabei Gegenstand des nächsten
Verkehrssicherheitsprogrammes sein.
Der AN soll zunächst in einer ersten Phase alle relevanten Akteure im
Bereich der Straßenverkehrssicherheit identifizieren und darauf
aufbauend eine Stakeholder-Befragung durchführen und die Ergebnisse
systematisch aufbereiten.
In einer zweiten Phase sollen im Rahmen eines Dialog-Prozesses die in
Phase eins gesammelten Ergebnisse weiter konkretisiert werden und ein
Konzept zur Distribution der aggregierten Ergebnisse entwickelt werden.
In der dritten Phase sind sowohl das Vorgehen und die einzelnen
Schritte des Beteiligungsverfahrens zu dokumentieren als auch die
erarbeiteten Ergebnisse und Empfehlungen. Der darauf aufbauend zu
entwickelnde Entwurf eines Verkehrssicherheitsprogrammes bildet dann
eine wesentliche Grundlage für das Verkehrssicherheitsprogramm der
Bundesregierung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 588 235.29 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 27
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach
Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anforderung
1) Erfahrung mit der Organisation, Durchführung, Moderation und
Auswertung von Kommunikationsprozessen und Fachworkshops mit
unterschiedlichen Entscheidungsträgern. Nachzuweisen durch mindestens
ein Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber
(Diese Anforderung kann auch gesamtheitlich durch die Angabe von
mehreren Projekten erfüllt werden) Siehe Referenzliste 1
2) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich
Fahrzeugtechnik.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5
Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber Siehe
Referenzliste 2
3) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich
Straßeninfrastruktur.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5
Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber Siehe
Referenzliste 3
4) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich
Sicherheitskommunikation, Verkehrsaufklärung, Verkehrserziehung,
Verkehrspsychologie oder Verkehrsmedizin.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5
Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber Siehe
Referenzliste 4
5) Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5
Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber Siehe
Referenzliste 5
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124
GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/08/2018
Ortszeit: 15:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des
Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
Teilnahmebedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: [5]http://bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2018
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1. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED
2. http://www.bast.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206582
4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
5. http://bundeskartellamt.bund.de/
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