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Ausschreibung: Alarmsysteme - DE-Karlsruhe
Alarmsysteme
Dokument Nr...: 311809-2018 (ID: 2018071809370370349)
Veröffentlicht: 18.07.2018
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DE-Karlsruhe: Alarmsysteme
2018/S 136/2018 311809
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Karlsruhe und Landkreis Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 14-18
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Reiner Krempel
Telefon: +49 721/1331661
E-Mail: [1]vergabestelle@ha.karlsruhe.de
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.karlsruhe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E92292726
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzession zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, sowie Einrichtung
und Betrieb einer Alarmempfangsstelle
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35121700
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Konzession zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, sowie Einrichtung
und Betrieb einer Alarmempfangsstelle
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12
Hauptort der Ausführung:
Stadt- und Landkreis Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzession zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, sowie Einrichtung
und Betrieb einer Alarmempfangsstelle Die Stadt Karlsruhe, vertreten
durch die Branddirektion und der Landkreis Karlsruhe, vertreten durch
das Landratsamt, beabsichtigen für die Stadt Karlsruhe und den
Landkreis Karlsruhe den Abschluss jeweils eines Konzessionsvertrages
für die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen leistungsfähigen
Alarmempfangsstelle für die Stadt und den Landkreis zur Übergabe von
Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen an die integrierte Leitstelle
Karlsruhe.
Weiterhin wird dem Konzessionsnehmer die Verpflichtung übertragen, im
Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Karlsruhe auch die
für eine vollständige Alarmübertragungsanlage erforderlichen Leistungen
bereitzustellen.
Die Konzessionsgeber verpflichten den Konzessionsnehmer für die Dauer
der Vertragslaufzeit, exklusiv eine Alarmempfangsanlage sowie nicht
exklusiv Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen zu betreiben
sowie alle Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen
bzw. aufzuschalten.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, Übertragungseinrichtungen von
anderen Errichtern auch unter Zwischenschaltung einer
Neben-Clearingstelle die Anschaltung an die von ihm betriebene
Alarmempfangsstelle zu nachvollziehbaren, sprich transparenten und
diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass.
nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB
vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder
Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat,
nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
vorliegen,
eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass.
über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur
sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum
des Unternehmens)
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
vorliegt:
mindestens 10 000 000,00 EUR für Sachschäden je Schadensfall,
mindestens 10 000 000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall,
mindestens 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine
Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem
Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), über.
Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre,
die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum,
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse)
und Angaben zur Vergleichbarkeit.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 16/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport
([4]www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt
über [5]www.subreport.de/E92292726.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der
Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie
über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw.
Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis
spätestens 6.8.2018, 12.00 ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich
an die ausschreibende Stelle zu richten.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch
keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische
Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die
Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS
möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform
subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der
Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Schloßplatz 1-3
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [6]vergabekammer@rpk-bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [7]http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2018
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1. mailto:vergabestelle@ha.karlsruhe.de?subject=TED
2. http://www.karlsruhe.de/
3. https://www.subreport.de/E92292726
4. http://www.subreport.de/
5. http://www.subreport.de/E92292726
6. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED
7. http://rp.baden-wuerttemberg.de/
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