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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Radebeul
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Dokument Nr...: 308527-2018 (ID: 2018071710032968354)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Radebeul: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2018/S 135/2018 308527
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Meißner Straße 151 a
Radebeul
01445
Deutschland
Telefon: +49 3514040450
E-Mail: [1]vergabestelle@zaoe.de
Fax: +49 35140404444
NUTS-Code: DED2E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.zaoe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von
gefährlichen Abfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-03-GF-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von
gefährlichen Abfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Meißen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
90523000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E
Hauptort der Ausführung:
Meißen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen
auf den vom Auftraggeber festgelegten Sammelstellen (öffentliche
Sammelstellen in den Städten und Gemeinden sowie Sammelstellen auf
abfallwirtschaftlichen Anlagen Wertstoffhöfen [WSH]) im
Verbandsgebiet und die Beförderung der gefährlichen Abfälle in
geeignete Zwischenlager und/oder Entsorgungsanlagen zur Verwertung oder
Beseitigung. Die gefährlichen Abfälle sind nach Maßgabe des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes sachgemäß zu verwerten oder
umweltverträglich zu beseitigen. Die Verwertung oder die Beseitigung
kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten
an Standorten der Anlagen des Auftragnehmers oder seines
Unterauftragnehmers erfolgen und wird verfahren soffen ausgeschrieben.
Die Standorte der Anlagen sind ist im Angebot zu benennen.
Durchschnittlich prognostiziertes Aufkommen (gesamt) an zu verwertenden
oder zu beseitigenden gefährlichen Abfällen im Landkreis Meißen: 66 600
kg/Jahr. Die jeweiligen Anteile je Abfallart sind den Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
90523000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Pirna, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen
auf den vom Auftraggeber festgelegten Sammelstellen (öffentliche
Sammelstellen in den Städten und Gemeinden sowie Sammelstellen auf
abfallwirtschaftlichen Anlagen Wertstoffhöfen [WSH]) im
Verbandsgebiet und die Beförderung der gefährlichen Abfälle in
geeignete Zwischenlager und/oder Entsorgungsanlagen zur Verwertung oder
Beseitigung. Die gefährlichen Abfälle sind nach Maßgabe des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes sachgemäß zu verwerten oder
umweltverträglich zu beseitigen. Die Verwertung oder die Beseitigung
kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten
an Standorten der Anlagen des Auftragnehmers oder seines
Unterauftragnehmers erfolgen und wird verfahren soffen ausgeschrieben.
Die Standorte der Anlagen sind ist im Angebot zu benennen.
Durchschnittlich prognostiziertes Aufkommen (gesamt) an zu verwertenden
oder zu beseitigenden gefährlichen Abfällen im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge: 124 750 kg/Jahr. Die jeweiligen Anteile je
Abfallart sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
(Formblatt V-II-2)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten
angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der
Berufsausübung vorzulegen (Gewebeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung in die Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union),
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123,124 GWB (Formblatt V-II-5)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates
zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus
einem einschlägigen Register, eine Bestätigung der zuständigen Behörde
über die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen (zusätzlich von anderen
Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages
zur Verfügung stehen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen,
Eigenerklärung über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich
Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in
mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 000 000 EUR, Personen-
und Sachschäden: 2 500 000 EUR zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der
Leistungserbringung.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich
Umwelthaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften
sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
(Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss
er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in
seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen,
den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig
mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen vorzulegen:
mindestens ein Referenznachweis aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art
der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl
der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
Übersicht über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften
müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom
jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
(Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und
berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss
er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in
seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen,
den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/08/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Anschrift siehe Nr. I.1)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
E-Mail: [4]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: [5]www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: [7]www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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1. mailto:vergabestelle@zaoe.de?subject=TED
2. http://www.zaoe.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
5. http://www.lds.sachsen.de/
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.lds.sachsen.de/
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