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Ausschreibung: Dokumentationsdienste - DE-Bremen
Dokumentationsdienste
Dokument Nr...: 309665-2018 (ID: 2018071709481467625)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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DE-Bremen: Dokumentationsdienste
2018/S 135/2018 309665
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Durchführung von Dokumentationsleistungen in den Sparten Gas, Wasser,
Wärme, Strom inkl. Kommunikations und Breitbandkabel
Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421359-2503
E-Mail: [1]anna.wilczek@swb-gruppe.de
NUTS-Code: DE501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.wesernetz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[3]https://swbag.sharefile.eu/share/getinfo/r1c4e0c13d2c42198
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Dokumentationsleistungen in den Sparten Gas, Wasser,
Wärme, Strom inkl. Kommunikations und Breitbandkabel
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79131000 - KA16
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501
Hauptort der Ausführung:
Betriebsstätte des Auftragnehmers und Betriebsstätte des Auftraggebers
(Bremen)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sind Dokumentationsarbeiten in den Sparten Strom Niederspannung,
Strom Mittelspannung, Strom Hochspannung, Strom Beleuchtung, Strom
Kommunikation, Strom Beleuchtung, Strom Breitband, Wasser, Gas und
Wärme für die wesernetz Bremen GmbH durchzuführen.
Im Einzelnen handelt es sich um die Dokumentation von neu verlegten
Rohren und Kabeln inkl. zugehöriger Anlagen und Einbauteile sowie
Hausanschlüssen. Die Mengen richten sich nach der Bautätigkeit der
wesernetz Bremen GmbH.
Die Leistungserbringung findet zu einem kleineren Teil im Hause des
Auftraggebers statt, näheres beschreibt das Leistungsverzeichnis.
Die Dokumentation erfolgt ausschließlich unter den beim Auftraggeber
eingesetzten DV Systemen, diese werden über Fernzugriff zur Verfügung
gestellt. Dabei handelt es sich um das Geografische Informationssystem
(GIS) sisNet, das Dokumentenmanagementsystem (DMS) ProjectWise sowie
das CAD System Microstation.
Die Dokumentation der geänderten Betriebsmittel erfolgt im GIS. Für die
Versorgungsgebiete Bremen und Bremerhaven bestehen jeweils eigene
getrennte Projekte. Für jede Sparte besteht eine eigene Fachschale des
Auftraggebers. Es werden getrennte Datenbestände der Übersicht im
Maßstab 1:2500 und der Lage (Maßstab 1:250-1:500) geführt.
Grundlage der Erfassung sind Ergebnisse der Vermessung in Form von
Daten und/oder Aufnahme-skizzen. Die Aufnahmeskizzen zu Hausanschlüssen
werden von Tiefbaufirmen angefertigt, alle weiteren
Vermessungsunterlagen werden durch vermessungstechnisches Personal
angefertigt. Die Erfassung der neuen Betriebsmittel erfolgt durch
Konstruktion nach den Erfassungsvorschriften des Auftraggebers. Die
Erfassung von Attributen zu den Betriebsmitteln erfolgt ebenfalls aus
den Aufnahmeskizzen.
Widersprüche aus den Aufnahmeskizzen und den Datenbeständen im GIS sind
durch ein in den Erfassungsvorschriften näher beschriebenes Verfahren
abzuarbeiten.
Das DMS dient der Auftragssteuerung. Zur Bearbeitung von
Einzelaufträgen sind Stati durch den Auftragnehmer zu setzen.
Das CAD System Microstation dient der Durchführung von
Sonderdokumentationen.
Die Durchführung erfordert qualifiziertes Personal und Erfahrung in der
Netzdokumentation der Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme;
entsprechende Angaben und Nachweise sind in der Angebotsphase
vorzulegen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit
und Fachkunde für die Ausführung des Auftrags aufweisen und dieses
anhand der nachstehend geforderten Unterlagen und Erklärungen
nachweisen. Sie müssen die Mindestanforderungen soweit in dieser
Bekanntmachung angegeben erfüllen und die ordnungsgemäße und
fachgerechte Ausführung des Auftrags erwarten lassen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Persönliche, wirtschaftliche und Finanzielle Lage des Bewerbers:
1) Schriftliche Bestätigung (durch Eigenerklärung) der Verwendung der
deutschen Sprache in Verhandlungen, sonstiger Kommunikation, Vertrag
und während der Abwicklung des Auftrags;
2) Aktueller (nicht älter als 1 Jahr) Handelsregisterauszug oder
gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie
einer beglaubigten Übersetzung);
3) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Bewerbers;
4) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Sozialversicherung; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige
Bescheinigung;
5) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Finanzämter; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige
Bescheinigung;
6) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Bankerklärung zur wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
7) Unternehmens-/ Geschäftsberichte der letzten drei Jahren oder in
Ermangelung dessen die Jahresfinanzberichte;
8) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung), dass das Unternehmen
nicht zahlungsunfähig ist, sich nicht in einem Insolvenzverfahren
oder einem vergleichbaren Verfahren befindet, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht
mangels Masse abgelehnt wurde,
sich nicht in Liquidation befindet,
keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden nach dem Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere keine Abreden und
Verhandlungen mit anderen Unternehmen über Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten sowie Absprachen über Preise, getätigt hat.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
9) Eigenerklärung, ob und ggf. welche Urteile, sonstige gerichtliche
oder behördliche Entscheidungen, anhängige gerichtliche oder
behördliche Verfahren oder geltend gemachte Forderungen nach seiner
Kenntnis gegen das Unternehmen oder soweit beruflich veranlasst
gegen dessen Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter im Zusammenhang mit
folgenden Straftaten bestehen:
Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung,
Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte, Betrug, Untreue, Subventionsbetrug,
Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung, oder Menschenhandel;
10) Aktuelle Auskunft (nicht älter als 1 Jahr) aus dem
Gewerbezentralregister.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
11) Unterschriebene Selbstauskunft einschließlich erforderlicher
Nachweise zur Zulassung als Auftragnehmer im Rahmen des HSE (Health
Safety Environment)-Managementsystems der swb. Die entsprechenden
Unterlagen (Selbstauskunft) sind abrufbar unter
[4]https://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/media/pdf/Selbstauskunft_Erklaer
ung_des_Auftragnehmers_zum_HSE-Managementsystem.doc.
Die Zulassung ist Voraussetzung für die Qualifizierung.
12) Schriftliche Erklärung (Eigenerklärung), mit der der Teilnehmer
versichert, im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf seine Eignung und die Qualifizierungsanforderungen abgegeben
zu haben.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Technische Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis (z.B. durch Eigenerklärung) über eine Mitarbeiterkapazität
von mindestens 4 Personen, die für die Leistungserbringung eingesetzt
werden können.
2) Nachweis (z.B. durch Eigenerklärung) über die Verfügbarkeit der
folgenden technischen Ausstattung
(a) Citrix-Receiver gemäß aktuellem technischen Standard;
(b) Internetanbindung mit einer Übertragungsrate von mindestens 6
Mbit/s;
(c) Drucker (DIN A0, Farbe);
(d) Scanner (DIN A0, Farbe).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
3) Nachweis von mindestens drei Referenzen über erfolgreich ausgeführte
Dokumentationsleistungen bei vergleichbaren Auftraggebern, die folgende
Anforderungen erfüllen:
(a) Der Projektabschluss darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
(b) Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten:
Auftraggeber,
Projektlaufzeit (Datum Beginn, Ende),
Projektvolumen (Leitungslänge, Anzahl HA, Sonderarbeiten),
Eingesetzte Systeme,
beteiligte Mitarbeiter des Bewerbers,
Kontaktdaten Projektleiter Auftraggeber.
Wesernetz Bremen GmbH ist berechtigt eigene Erfahrungen aus Projekten
mit den Bewerbern zu berücksichtigen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die folgenden zeitlich befristeten Nachweise sind zur Aufrechterhaltung
der Qualifizierung im Rahmen dieses Systems nach deren Ablaufen
unaufgefordert beim Auftraggeber zu erneuern und einzureichen:
Bankerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; außerhalb von
Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter; außerhalb von
Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung,
Nachweis von mindestens 3 Referenzen über erfolgreich ausgeführte
Erfassungsleistungen in vergleichbaren Projekten gemäß der vorgenannten
Anforderungen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Die Erfüllung der Qualifizierungsanforderungen wird in einem
mehrstufigen Verfahren wie folgt ermittelt:
Stufe 1: Formale Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Nachweise
und Erklärungen;
Stufe 2: Prüfung auf Vorliegen eines vergaberechtlichen
Ausschlussgrundes;
Stufe 3: Prüfung der Eignung des Bewerbers und Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die konkreten Bestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der
Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Vergabeunterlagen, die für
jeden Auftrag separat erstellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vergabe eines Auftrags unter
diesem Qualifizierungssystem die Anzahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden, soweit zu verringern, dass ein
angemessenes Verhältnis zwischen den besonderen Merkmalen des
Vergabeverfahrens und dem notwendigen Aufwand für dessen Durchführung
hergestellt ist. Die Auswahl der Bewerber wird in diesem Fall nach
objektiven Kriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
und unter Berücksichtigung der bekannt gemachten
Qualifizierungsanforderungen, insbesondere den angegebenen Referenzen,
erfolgen. Die Referenzen werden dabei nach Anzahl und Inhalt
(Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand/ Umfang der Tätigkeit /
Art der Tätigkeit) bewertet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Antrag auf Qualifizierung ist unterschrieben in elektronischer
Form und in deutscher Sprache unterfolgendem Link einzureichen:
2) Alle Erklärungen und Unterlagen zum Teilnahmeantrag müssen eindeutig
zur jeweiligen Ziffer der Bekanntmachung Bezug nehmen. Allgemeine
Aussagen (z.B. Verweise auf den Geschäftsbericht) werden nicht
akzeptiert. Insbesondere sind die Nachweise der Ziffer III.1.9)
entsprechend der vorgegebenen fortlaufenden Nummerierung den
Bewerbungsunterlagen beizufügen.
3) Fehlende Erklärungen und Unterlagen können zum Ausschluss des
Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen.
4) Der Auftraggeber darf Informationen, die er von den Bewerbern
erhält, zum Zwecke der Auftragsvergabe und Durchführung der
Eignungsprüfung auch Mitarbeitern der mit ihm nach §§ 15 ff.
Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen) sowie hierfür
eingesetzten Beratern überlassen, soweit diese zur vertraulichen
Behandlung der Informationen verpflichtet sind.
5) Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem
Qualifizierungssystem bis zum 24.8.2018 vollständig beim Auftraggeber
eingegangen sind und die die Anforderungen für eine erfolgreiche
Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe
im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa
Ansgaritorstraße 2
Bremen
28195
Deutschland
Telefon: +49 4213616704
E-Mail: [5]vergabekammer@bau.bremen.de
Fax: +49 4214966704
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen
Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt
hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber
dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner
ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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2. http://www.wesernetz.de/
3. https://swbag.sharefile.eu/share/getinfo/r1c4e0c13d2c42198
4. https://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/media/pdf/Selbstauskunft_Erklaerung_des_Auftragnehmers_zum_HSE-Managementsystem.doc
5. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
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