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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Altenholz
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 308739-2018 (ID: 2018071709301866678)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Altenholz: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 135/2018 308739
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Dataport AöR
Altenholzer Straße 10-14
Altenholz
24161
Deutschland
Telefon: +49 40428460
E-Mail: [1]dataportevergabe9283@dataport.de
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=MMavQUkAe8I%3d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen E-Government und Digitalisierung
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2018000018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen
Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungs-
und E-Government-Strategien der Verw. in den Ländern HB, FHH, ST und
SH, sowie des Auftraggebers Dataport.
E-Government beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationstechnik (IT) in öff. Verw. in Verbindung mit org.
Veränderungen in den Geschäftsprozessen zur Durchführung von IuK- und
Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatl. Institutionen,
sowie zu Bürgern oder Unternehmen. Digitalisierung umfasst zusätzlich
IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und
privatwirtschaftliche Umfeld betreffen.
Bei der Digitalisierung sind die o.g. Verw. und Dataport durch
unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen. Dabei sollen die
IT-gestützten Verfahren der Verw. unter Einbeziehung rechtl. u. org.
Vorgaben nutzerbezogen, effizienter, innovativer, interaktiver u.
barrierefrei (digital) gestaltet werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von Dienstleistungen zu
verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der
Digitalisierungs- und E-Government-Strategien der Verwaltungen in den
Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, sowie
des Auftraggebers Dataport.
E-Government beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung
mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen zur
Durchführung von IuK- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen
staatlichen Institutionen, sowie zu Bürgern oder Unternehmen.
Digitalisierung umfasst zusätzlich IT-Lösungen, die unabhängig von
Verwaltungsprozessen das private und privatwirtschaftliche Umfeld
betreffen.
Bei der Digitalisierung sind die o.g. Verwaltungen und Dataport durch
unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen. Dabei sollen die
IT-gestützten Verfahren der Verwaltungen unter Einbeziehung rechtlicher
und organisatorischer Vorgaben nutzerbezogen, effizienter, innovativer,
interaktiver u. barrierefrei (digital) gestaltet werden.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Zur
Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende
Rahmenvertragspartner seinen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Public
Sector hat und die Bereiche Digitalisierung einschließlich E-Government
durch sein Portfolio abdeckt. Wünschenswert ist dabei auch die
Einbringung von Know-how aus dem privatwirtschaftlichen Bereich.
Die vom Rahmenvertragspartner eingesetzten Expertinnen und Experten
müssen einerseits Strukturen und Verfahrensspezifika von Landes- und
Kommunalverwaltungen kennen. Andererseits sollen diese jedoch auch in
der Lage sein, die Verwaltungen durch Kreativität und
fachübergreifendes Denken im digitalen Transformationsprozess zu
unterstützen.
Der Personaleinsatz wird dabei in unterschiedlicher Konstellation
erfolgen. Neben dem alleinigen Einsatz des Rahmenvertragspartners
werden die einzelne Projekte durch interdisziplinäre oder auch
gemischte Teams (sequenziell, parallel, gemeinsam) mit dem jeweiligen
Bezugsberechtigten und Auftraggeber zu leisten sein.
Der Rahmenvertragspartner muss im Zuge der Aufgabenerfüllung in
personeller und organisatorischer Hinsicht unbedingt in der Lage sein,
auch kurzfristig adäquaten personellen Austausch zu gewährleisten und
weitere Ressourcen in ein Projekt einzubringen. Dazu ist zur weiteren
Flexibilisierung die Möglichkeit der Nutzung von nearshoring- und/oder
onshoring-Centern oder dem Einsatz von Freelancern zulässig, sofern
weitere gesetzliche Anforderungen dem nicht entgegenstehen.
Zur zweckgerechten Aufgabenerfüllung ist die Generierung
wissenschaftlichen Wissens ebenso selbstverständlich wie eine
produktneutrale Ausrichtung in den Dienstleistungen.
Der Rahmenvertragspartner muss gewährleisten, dass den eingesetzten
Expertin-nen und Experten das neueste Fachwissen und die einschlägigen
Firmenerfahrungen zur Verfügung stehen.
Neben expliziten Vorgaben für die Ausgestaltung des zukünftigen
operativen Geschäftes erwartet der Auftraggeber auch Vorschläge zur
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, wie z.B. dem Betrieb einer
Geschäftsstelle, dem Partner- und Eskalationsmanagement und die Nutzung
von Instrumente zum Monitoring und der Erfolgsmessung.
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich der geschätzte
Personalbedarf aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von vier
Jahren auf ca. 73 100 Personentagen. Dafür sucht Dataport einen
Rahmenvertragspartner, der passend qualifiziertes Personal
termingerecht bereitstellen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option, den Vertrag um ein Jahr, bis zum 28.2.2023 zu
verlängern.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber hat verschiedene Mindest- und Bewertungskriterien zur
Überprüfung der Bereiche Fachkunde, wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
festgelegt. Diese sind unter III. ausführlich und in den
Vergabeunterlagen abschließend dargestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen
auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten
Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die
Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es wurden folgendes Mindestkriterium für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
Die Angaben in der ANLAGE 2 Umsatz werden daraufhin überprüft, ob der
Umsatz in den angegebenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) mindestens
19 Mio. Euro im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann
zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
Neben den o.a. Unterlagen werden für die Feststellung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste
privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie
Erklärung Bewerbergemein-schaft ausgewertet.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er
die o.g. Mindestanforderungen an Umsatzkennzahlen erfüllt.
Erfüllt ein Bewerber zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz,
haben der Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von
Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bewerbers
gleichwohl entgegenstehen könnten, so wird die Leistungsfähigkeit des
Bewerbers abschließend nach allgemeinen Grundsätzen bewertet.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit
weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen,
um seine Angaben überprüfen zu können.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es wurden folgende Mindestkriteren für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit festgelegt:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn
er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien
zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren
Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in
folgenden Fällen verneint:
1) Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen
vergleichbares Referenzprojekt.
2) In der ANLAGE 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des
dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten
Geschäftsjahrs.
3) In der ANLAGE 5 Erklärung qualifiziertes Personal ergibt die Summe
der auszufüllenden Spalten je Skill/Skillkategorie nicht mindestens die
Zahl, die in der letzten Spalte Mindestpersonenanzahl vorgefüllt ist
(siehe im Einzelnen unten).
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
hat der Auftraggeber folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 45 %
[Auswertung der Anlage 3 Referenzliste]
Der Bewerber benennt in der Anlage 3 Referenzliste im Wesentlichen
ver-gleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.6.2015 erfolgreich
abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind
die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese
gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit
mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
(Nähere Angaben zu der Bewertung der Referenzen und den Vorgaben zu den
Referenzen finden sich in den Vergabeunterlagen)
b) Beschäftigtenzahl: 15 %
[Auswertung der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl]
Hier wird vor allem die Kontinuität der Beschäftigtenzahl bewertet.
Nähere Angaben zu der Bewertung der Beschäftigtenzahl und den Vorgaben
zu den Beschäftigtenzahlen finden sich in den Vergabeunterlagen
b) Qualifiziertes Personal: 30 %
[Auswertung der Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal]
Der Bewerber reicht die Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal
vollständig ausgefüllt ein. Je Jobprofil werden in den vorgesehenen
Zeilen die jeweiligen Karrieresstufen gefüllt mit dem tatsächlich
vorhandenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Zeile je
Karrierestufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten
Spalte Mindestpersonenanzahl vorgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall,
kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei
und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die
Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
ausgeschlossen wird.
Über diese Mindestanforderung hinaus werden die Punkte wie folgt
vergegeben:
Für jede Karrierestufe wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend
werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die
Anzahl der Karrierestufen-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert
gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach
dem Komma, z.B. von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende
Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium
Qualifiziertes Personal.
Nähere Angaben zu der Bewertung der Qualifikation des Personals und den
Vorgaben zu der Qualifikation des Personals finden sich in den
Vergabeunterlagen
c) Qualitätsmanagement: 10 %
[Auswertung der Anlage 6 Qualitätsmanagement]
Für die Darstellung des Qualitätsmanagementsystems haben Einzelbewerber
den Vordruck ANLAGE 6 Qualitätsmanagement und Bewerbergemeinschaften
sowie Bewerber mit privilegierten Nachunternehmerschaften den Vordruck
Anlage 6-1 Qualitätsmanagement zu verwenden. Nähere Angaben zu der
Bewertung des Qualitätsmanagementes und den Vorgaben zu dem
Qualitätsmanagement finden sich in den Vergabeunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung;
Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
(TTG);
Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
Zertifizierung nach SÜG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/09/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine
Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die
Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software
erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur
Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und einreichung können vom
Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der
Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und
insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten
werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im
laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende
Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der
Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des
Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat
daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung
eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten
(Abschnitt Nachrichten) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische
Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze
bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und
Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische
Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene
Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird
die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren
bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der
Vergabeunterlagen Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden
gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass
ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen
abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den
Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum bezeichneten
Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet
darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem
ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage
bezieht (z.B. Teilnahmeunterlage).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der
Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie den weiteren
vertraglichen Regelungen nur in dem Umfang beantwortet werden, wie es
zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet
sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in
Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies
unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des
Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231491
E-Mail: [5]vergabekammer@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2018
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References
1. mailto:dataportevergabe9283@dataport.de?subject=TED
2. http://www.dataport.de/
3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=MMavQUkAe8I%3d
4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
5. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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