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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Obertshausen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 308440-2018 (ID: 2018071709250866348)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-Obertshausen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2018/S 135/2018 308440
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Magistrat der Stadt Obertshausen
   Schubertstraße 11
   Obertshausen
   63179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Peter Kleinschmitt
   Telefon: +49 61047037302
   E-Mail: [1]bauamt@obertshausen.de
   Fax: +49 61047038700
   NUTS-Code: DE71C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.obertshausen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4290-131
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   TIM CONSULT GmbH
   L 15, 12  13
   Mannheim
   68161
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Christine Dominkovic
   Telefon: +49 621150448-0
   E-Mail: [4]c.dominkovic@timconsult.de
   Fax: +49 621150448-99
   NUTS-Code: DE126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.timconsult.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Magistrat der Stadt Obertshausen
   Schubertstraße 11
   Obertshausen
   63179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich 06  Vergabestelle  Zimmer 33
   Telefon: +49 61047037302
   E-Mail: [6]bauamt@obertshausen.de
   Fax: +49 61047038700
   NUTS-Code: DE71C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.obertshausen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4290/131
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete
   der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
    Verwertung von Altpapier (PPK),
    Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht
   weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf:
   Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
   Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des
   Auftrags);
   Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 2.627 Mg kommunalem Altpapier
   (PPK);
   Hinweis gemäß Ziffer 2.1.1 (Gegenstand der Vergabe) der
   Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71C
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Obertshausen
   Stadt Heusenstamm
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete
   der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
    Verwertung von Altpapier (PPK),
    Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht
   weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf:
   Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
   Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des
   Auftrags);
   Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 2.627 Mg kommunalem Altpapier
   (PPK);
   Hinweis gemäß Ziffer 2.1.1 (Gegenstand der Vergabe) der
   Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den
   Angebotspreis / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr
   zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption
   muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.8.2019 ausgeübt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr
   zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption
   muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.8.2019 ausgeübt werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
    Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
   andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je
   nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
   niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen
   Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
   Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Befähigung
   und Erlaubnis zur Berufsausübung.
   Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A
   zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
   Ich/wir erklären hiermit,
    dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB
   vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten
   meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für
   eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB
   aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder
   einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage
   B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
    dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
   bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person,
   deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann,
   rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs.
   1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium:
   Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft
   haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend
   mit dem Angebot einzureichen,
    dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §
   125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem
   Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können
   (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
   Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
   Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
    dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d.
   h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
   MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt ist.
   (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
   Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
   Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
   Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber
   vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus
   dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen
   Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und
   Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der
   Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft
   vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen
   gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds
   der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
    dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen
   entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im
   Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw.
   erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
   Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und
   damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die
   Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und
   unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot
   zwingend ausgeschlossen.
   Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F
   zu den Vergabeunterlagen zu machen:
    Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters
   (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und
   Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln
   einzureichen.
   Weitere Regelungen bezgl. des Gleichbehandlungsgebots siehe Ziffer
   3.2.1 der Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
    Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des
   Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls
   deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
   ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur
   Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
   verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-,
   Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder
   Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und
   Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln
   einzureichen.
   Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
   Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf
   Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot
   einzureichen:
   Ich/wir erklären hiermit,
    dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt
   (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
   Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
   Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
   Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage
   F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und
   Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln
   einzureichen.
   Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des
   Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von
   Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe-Unternehmen folgende Nachweise
   und Erklärungen anzufordern:
    Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des
   Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls
   deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen
   niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien:
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Unternehmen, die
   nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und
   Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise
   zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B.
   Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft).
   Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in
   dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A
   zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
   Ich/wir erklären hiermit,
    dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum
   Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen
   Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den
   für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für
   die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen
   vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor,
   sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann
   vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann
   kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum
   Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im
   Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor
   Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen
   Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser
   dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen
   vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage
   D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
    Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der
   Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der
   Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen,
   falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter
   zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen,
   sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits
   bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F
   zu den Vergabeunterlagen zu machen:
    Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen
   wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe
   des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen
   oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben
   diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
    Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich
   zu erklären, welche Übernahmestelle für Altpapier er für die
   Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
   im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu
   nutzen (Eignungskriterien: technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit),
    Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der
   Transportfahrzeuge).
   Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des
   Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von
   Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe-Unternehmen folgende Nachweise
   und Erklärungen anzufordern:
    Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen
   wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe
   des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen
   oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und
   Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB
   ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
   werden berücksichtigt.
    Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der
   Vergabeunterlagen,
    Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der
   Vergabeunterlagen,
    Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
   gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
    Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der
   Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/08/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/08/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
   Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
   einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
   Begehren enthalten (§ 161 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2018
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   3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4290-131
   4. mailto:c.dominkovic@timconsult.de?subject=TED
   5. http://www.timconsult.de/
   6. mailto:bauamt@obertshausen.de?subject=TED
   7. http://www.obertshausen.de/
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