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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Obertshausen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 308440-2018 (ID: 2018071709250866348)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-Obertshausen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 135/2018 308440
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Magistrat der Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
Obertshausen
63179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Peter Kleinschmitt
Telefon: +49 61047037302
E-Mail: [1]bauamt@obertshausen.de
Fax: +49 61047038700
NUTS-Code: DE71C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.obertshausen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4290-131
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
TIM CONSULT GmbH
L 15, 12 13
Mannheim
68161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dominkovic
Telefon: +49 621150448-0
E-Mail: [4]c.dominkovic@timconsult.de
Fax: +49 621150448-99
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.timconsult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Magistrat der Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
Obertshausen
63179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 06 Vergabestelle Zimmer 33
Telefon: +49 61047037302
E-Mail: [6]bauamt@obertshausen.de
Fax: +49 61047038700
NUTS-Code: DE71C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.obertshausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK)
Referenznummer der Bekanntmachung: 4290/131
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete
der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
Verwertung von Altpapier (PPK),
Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht
weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf:
Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des
Auftrags);
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 2.627 Mg kommunalem Altpapier
(PPK);
Hinweis gemäß Ziffer 2.1.1 (Gegenstand der Vergabe) der
Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71C
Hauptort der Ausführung:
Stadt Obertshausen
Stadt Heusenstamm
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete
der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
Verwertung von Altpapier (PPK),
Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht
weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf:
Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des
Auftrags);
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 2.627 Mg kommunalem Altpapier
(PPK);
Hinweis gemäß Ziffer 2.1.1 (Gegenstand der Vergabe) der
Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den
Angebotspreis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr
zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption
muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.8.2019 ausgeübt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr
zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption
muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.8.2019 ausgeübt werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je
nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen
Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A
zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB
vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten
meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für
eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB
aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder
einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage
B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person,
deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann,
rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs.
1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium:
Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft
haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend
mit dem Angebot einzureichen,
dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §
125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem
Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können
(Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d.
h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt ist.
(Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber
vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen
Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und
Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der
Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft
vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen
gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds
der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im
Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw.
erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und
damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die
Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und
unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot
zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F
zu den Vergabeunterlagen zu machen:
Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters
(Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und
Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln
einzureichen.
Weitere Regelungen bezgl. des Gleichbehandlungsgebots siehe Ziffer
3.2.1 der Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des
Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls
deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur
Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder
Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und
Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln
einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf
Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot
einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt
(Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage
F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und
Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln
einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des
Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe-Unternehmen folgende Nachweise
und Erklärungen anzufordern:
Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des
Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls
deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Unternehmen, die
nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise
zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B.
Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft).
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A
zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum
Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen
Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den
für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für
die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen
vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor,
sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann
vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann
kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum
Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im
Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor
Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen
Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser
dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen
vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage
D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der
Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der
Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen,
falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter
zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen,
sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits
bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F
zu den Vergabeunterlagen zu machen:
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen
wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe
des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen
oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben
diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich
zu erklären, welche Übernahmestelle für Altpapier er für die
Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu
nutzen (Eignungskriterien: technische und berufliche
Leistungsfähigkeit),
Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der
Transportfahrzeuge).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des
Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe-Unternehmen folgende Nachweise
und Erklärungen anzufordern:
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen
wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe
des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen
oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und
Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB
ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
werden berücksichtigt.
Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der
Vergabeunterlagen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der
Vergabeunterlagen,
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der
Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/08/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/08/2018
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
Begehren enthalten (§ 161 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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2. http://www.obertshausen.de/
3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4290-131
4. mailto:c.dominkovic@timconsult.de?subject=TED
5. http://www.timconsult.de/
6. mailto:bauamt@obertshausen.de?subject=TED
7. http://www.obertshausen.de/
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