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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Hannover
Computeranlagen und Zubehör
Computerbezogene Geräte
Dokument Nr...: 307688-2018 (ID: 2018071709112365637)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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  DE-Hannover: Computeranlagen und Zubehör
   2018/S 135/2018 307688
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   IT.Niedersachsen FG 54  Zentrale Vergabestelle IT
   Göttinger Chaussee 259
   Hannover
   30459
   Deutschland
   E-Mail: [1]kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://vergabe.niedersachsen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Landesbetrieb
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör
   (C-Teile) und die Bereitstellung eines Webshops
   Referenznummer der Bekanntmachung: 02800 - 697/16
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) und die
   Bereitstellung eines Webshops.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30230000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   Hauptort der Ausführung:
   Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   IT.Niedersachsen (IT.N) ist für die Beschaffung von IT-Kleinteilen und
   IT-Zubehör zuständig. Für die Beschaffung dieser Produkte soll den
   IT.N-Kunden ein elektronischer Webshop zur Verfügung gestellt werden,
   in dem diese die benötigten Produkte beschaffen können.
   Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung
   von IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) vergeben werden. Im Rahmen
   der Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer den erforderlichen
   elektronischen Webshop für IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) zur
   Verfügung stellen. Der Anbieter stellt den elektronischen Webshop auf
   eigenen Servern zur Verfügung. Die IT.N-Kunden können über das Internet
   auf den
   Elektronischen Webshop zugreifen.
   Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass der Webshop
   (tages-)aktuell über eine möglichst hohe
   Anzahl an Produkten in den vorgegebenen Produktkategorien verfügt, die
   Bestellungen abzuwickeln und die
   Produkte an die IT.N-Kunden auszuliefern und die Gewährleistungs- und
   Garantiefälle abzuwickeln.
   Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren
   vorgesehen; die Laufzeit kann zweimal um
   Jeweils 12 Monate verlängert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die für den Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die
   deutsche Sprache in Wort und Schrift.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Es sind mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Referenzprojekte aus
   den letzten drei (3) Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der
   Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar
   sind. Bei mehr als drei (3) eingereichten Referenzen werden die drei
   (3) höchstbewerteten Referenzen gewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum dar. Es ist
   anzugeben, welcher Auftragsteil an die Nach-unternehmer vergeben wird.
   Hier müssen mindestens 5 von 10 möglichen Punkten erreicht werden,
    Die für den Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die
   deutsche Sprache in Wort und Schrift,
    Bei der gesamten Eignungprüfung müssen mindestens 29 von 40 möglichen
   Punkten erreicht werden,
    Es muss eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB abgegeben werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/08/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/08/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Preisermittlung bei der Angebotsauswertung:
   Der Bieter hat der Vergabestelle für den Zeitraum vom Ende der
   Angebotsfrist bis zum Ende der Angebotsbindefrist einen Zugang für
   seinen Standardwebshop einzurichten.
   Die Vergabestelle wird sich, an einem nicht näher benannten
   Stichtag(für alle Bieter das selbe Datum), im 4-Augen-Prinzip an dem
   Webshop der Bieter anmelden und die Preise für den definierten fiktiven
   Warenkorb heraussuchen.
   Die am Stichtag geltenden Preise, werden mit der angegebenen Gewichtung
   (siehe Preisblatt) multipliziert. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der
   Summe der gewichteten Preise.
   Sofern ein im Preisblatt benannter Artikel am Stichtag im Webshop nicht
   vorhanden ist, wird der Durchschnittpreis von drei (3) im Webshop
   vorhandenen technisch vergleichbaren Artikeln genommen. Sollte dies
   nicht möglich sein, wird die Vergabestelle eine dem
   Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechende Regelung
   Für alle Bieter treffen.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY9VL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für iBieter und
   Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die
   Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2018
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   1. mailto:kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de?subject=TED
   2. http://vergabe.niedersachsen.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYRY9VL
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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