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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Saarbrücken
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 214376-2018 (ID: 2018051809264643655)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
DE-Saarbrücken: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 94/2018 214376
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landeshauptstadt Saarbrücken
Rathausplatz 1
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Saarbrücken
Zu Händen von: Herrn Christian Bersin
66111 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: +49 6819054157
E-Mail: [1]christian.bersin@saarbruecken.de
Fax: +49 6819054063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.saarbruecken.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 5
Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Straßenbahn- und Busverkehr in
der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie auf Linienabschnitten im
Regionalverband Saarbrücken (Busverkehr) sowie mit Linienabschnitt im
Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis
(Straßenbahnverkehr) und abgehende Linien.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Dienstleistungskategorie Nr T-99: Sonstige Beförderungsdienste
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung und sonstiger
Teildienste: Landeshauptstadt Saarbrücken mit Linienabschnitten im
Regionalverband Saarbrücken (Busverkehr) sowie mit Linienabschnitten im
Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis
(Straßenbahnverkehr).
NUTS-Code DEC01,DEC04,DEC05
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist Aufgabenträgerin und zuständige
örtliche Behörde gemäß Art. 2 lit. b VO 1370/2007.
für den nach dem PBefG genehmigten ÖPNV auf ihrem Gebiet,
für die Buslinien 103 und 104 auf dem Gebiet des Regionalverbandes
Saarbrücken,
für die Stadtbahnlinie S1 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt
Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Landkreis
Saarlouis.
Als zuständige Behörde kann sie zur Sicherstellung einer ausreichenden
Verkehrsbedienung im Sinne des Artikels 3 der VO 1370/2007 öffentliche
Dienstleistungsaufträge erteilen. Sie beabsichtigt mit Wirkung zum
1.9.2019 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
über
öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und alternativen
Bedienungsformen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken und
abgehende Linien,
den linienbezogenen öffentlichen Personenverkehrsdienst mit
Stadtbahnen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem
Regionalverband Saarbrücken und Landkreis Saarlouis (Linie S1),
die linienbezogenen öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen
auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (Linien 103 und 104).
Gemäß Artikel 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die Saarbahn GmbH als
internen Betreiber.
Die Laufzeit des öDA soll 10 Jahre betragen. Die Einzelheiten zum
Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind in
dem Dokument Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen A1 bis
A3 enthalten und können unter [3]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
abgerufen werden.
Von der beabsichtigten Direktvergabe sollen sämtliche
Verkehrsleistungen auf allen nachfolgend beschriebenen Straßenbahn- und
Buslinien erfasst werden.
Straßenbahnlinie:
Linie von nach.
S1 Lebach-Jabach <> Saargemünd.
Buslinien:
Linie von nach
101 Füllengarten Siedlung <> Dudweiler Dudoplatz
102 Altenkessel Talstraße <> Dudweiler Dudoplatz
103 Klarenthal Jägerpfad <> Friedrichsthal Stadtbad
104 Klarenthal Weidenstr./Birkenweg <> Friedrichsthal Stadtbad
105 Rodenhof Kalmanstr. <> Eschberg Tilsiter Straße
106 Folsterhöhe Siedlung <> Rotenbühl
107 Folsterhöhe Siedlung <> Eschberg Saarbasar
108 Luisenthal Bhf. / Matzenberg Siedlung <> Klinikum Saarbrücken
109 Goldene Bremm <> Uni
111 Rathaus <> Universität Busterminal
112 Betriebshof/Hauptbahnhof <> Universität Busterminal
120 Brebach Bahnhof <> Ensheim Sportplatz/ Ormesheim
121 Hauptbahnhof / Rathaus <> Bellevue
122 Füllengarten Siedlung <> Schafbrücke
123 Hauptbahnhof <> Habsterdick
124 Universität Busterminal <> Betriebshof
125 Rodenhof Kalmanstr. <> Dudweiler Dudoplatz
126 Goldene Bremm <> Brebach Bahnhof
128 Rußhütte <> Wackenberg
129 Rußhütte/Bernkasteler Platz <> Rathaus
130 Römerkastell <> Fechingen Nachtweide
131 Brebach Bahnhof <> Bübinger Berg
133 Ringbus Dudweiler
134 Rußhütte/Bernkasteler Platz <> Klarenthal Dellbrückschacht
135 Römerkastell <> Scheidt Im Flürchen
136 Klinikum Saarbrücken <> Dudweiler Dudoplatz
137 Römerkastell / Brebach Bahnhof <> Bischmisheim
138 Dudweiler Dudoplatz/Saarbasar <> Römerkastell
139 Römerkastell <> Eschberg Tilsiter Straße
161 Römerkastell <> Funkhaus Halberg
163 Dudweiler Bahnhof/Scheidt Im Flürchen <> Universität
164 Dudweiler Dudoplatz <> Welkertswiesen / Grühlingshöhe
165 Rastpfuhl <> Burbach Markt
168 Heinrichshaus <> Von der Heydt
Das Verzeichnis der auftragsgegenständlichen Linien und
zugrundzulegenden Fahrpläne ist im Internet abrufbar unter:
[4]www.saarbahn.de/direktvergabelinien.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach
derzeitigem Stand auf rund.
Mio. Nutzwagen-km (unter Berücksichtigung der Traktion).
Schienenverkehr 1,869.
Bus 7,852.
Gesamt 9,721.
Mio. Fahrplan-km.
Schienenverkehr 1,838.
Bus 7,852.
Gesamt 9,690.
Der beabsichtigte öDA wird die Versorgung des von den o. g. Linien
abgedeckten Verkehrsgebiets mit Angeboten des öffentlichen
Personennahverkehrs umfassen. Der öDA wird hierfür auch Regelungen
beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf die Anforderungen des
jeweils gültigen lokalen Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt
Saarbrücken und Vorgaben der beteiligten Aufgabenträger anzupassen ist.
Es können sich daher später Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands
und des Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und
Tarifangebots für diese Linien ergeben.
Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt als
Gesamtleistung, die die Straßenbahn- und Buslinienverkehre zu einem
Linienbündel zusammenfasst. Die Laufzeit des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags beträgt 10 Jahre.
Die Vorgaben zu Linienverläufen und Leistungsumfang ergeben sich aus
dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Der gültige Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Saarbrücken ist im
Internet abrufbar unter: [5]www.saarbruecken.de/nvp.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für
weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000, 60210000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Vergabe an
Unterauftragnehmer ist zulässig unter Beachtung des Gebots der
überwiegenden Selbsterbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste
durch den internen Betreiber gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e)
Verordnung (EG) Nr.1370/2007.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Sinne der VO
(EG) Nr. 1370/2007 im Linienverkehr auf 1 Straßenbahnlinie (rd.
1.838.000 Fahrplankilometer) und 34 Buslinien (rd. 7.852.000
Fahrplankilometer).
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.9.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber soll zum Schutz der mit dem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag vergebenen Verkehrsleistungen ein
ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 in Verbindung.
Mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden. Das ausschließliche Recht dient
dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistungen vor konkurrierenden
Linienverkehren mit Straßenbahnen, Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Landeshauptstadt
Saarbrücken wird das gewährte ausschließliche Recht und die Ausnahmen
zugunsten von Verkehren anderer Verkehrsunternehmen, einschl. der
Verkehre, die die geschützten Verkehrsleistungen nur unerheblich
beeinträchtigten, öffentlich bekanntmachen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Einhaltung des Saarländischen
Tariftreuegesetzes (STTG) unter Beibehaltung der Anwendung des TV-N
Saar einschließlich Besitzstandsregelung, die im Abschnitt III des TV-N
Saar geregelt ist und im Tarifvertrag für das Zugpersonal (ZugTV
Saarbahn).
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß §8a Abs. 2
Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
Dokument Leistungsbeschreibung einschließlich deren Anlagen A1 bis A3
festgelegt. Ferner gelten die Anforderungen des Nahverkehrsplans der
Landeshauptstadt Saarbrücken in der jeweils gültigen Fassung. Der
Verbundtarif des saarVV in der jeweils gültigen Fassung ist anzuwenden.
Zum Auftragsgegenstand gehören die Durchführung des Fahrbetriebs
(Erbringung der Beförderungsleistungen) einschließlich
Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung) sowie
Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb inkl. Servicecenter,
Leistelle, Fahrgastinformation).
Die Vergabe der unter I. bezeichneten Verkehrsleistung ist als
Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG beabsichtigt. (Vgl.
hierzu auch das Dokument Strategie der Linienbündelung, das bei der
Kontaktstelle gemäß I.1)) angefordert oder unter
[6]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019 heruntergeladen werden kann.
Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden öffentlichen
Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs.2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Sätze
2 und 3 PBefG) ergeben sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan
der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der gültige Nahverkehrsplan für die
Landeshauptstadt Saarbrücken ist im Internet (vgl. II.2)) abrufbar. Die
Landeshauptstadt Saarbrücken behält sich weiterhin vor, die
Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den
Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen
anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den
Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot
sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Betreiber muss ähnliche Leistungen (Kombination von städtischen
Bus- und Straßenbahnverkehrsleistungen) bereits mit Erfolg über einen
Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht haben.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Die von dem beabsichtigten öDA erfassten
Verkehrsleistungen haben Anforderungen für Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards zu beachten, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 3
PBefG. Diese Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung
einschließlich Anlage A1 bis A3 zusammengefasst, vgl. § 8a Abs. 2 Satz
5 PBefG. Die Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage A1 bis A3
enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis
5 PBefG.
Die Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 (Anlage A 1:
Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken; Anlage A 2: Strategie
der Linienbündelung; Anlage A 3: Verzeichnis der
auftragsgegenständlichen Linien/Linienführung/Fahrpläne) ist unter
folgender Internet-Adresse öffentlich zugänglich:
[7]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Saarbahn GmbH
Hohenzollernstr. 104 - 106
66117 Saarbrücken
Deutschland
E-Mail: [8]info@sw-sb.de
Telefon: +49 6815003-0
Internet-Adresse: [9]www.saarbahn.de
Fax: +49 681587-2652
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche
Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu
stellen. Diese Anträge müssen die in der Vorinformation und der
Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 beschriebenen
Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§
13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Zuständige Behörde für das
Genehmigungsverfahren ist:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Referat D/9
PBefG-Genehmigungsbehörde, ÖPNV-Förderung, Franz-Josef-Röder-Str. 17,
66119 Saarbrücken, +49 6815012282,
[10]referat.d9@wirtschaft.saarland.de.
B) Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der in Abschnitt II. beschriebenen Verkehrsleistung mit
Straßenbahn und Bus ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs.
2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz), d. h. eigenwirtschaftliche
Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs.
2a Satz 2 PBefG zu versagen.
C) Nutzung der Infrastruktur
Die für den Betrieb der Schienenverkehrsleistung erforderliche
Infrastruktur steht im Eigentum der Saarbahn Netz GmbH bzw. der DB Netz
AG und der DB Station & Service AG. Um diese Infrastruktur nutzen zu
können, muss das Verkehrsunternehmen mit der Saarbahn Netz GmbH bzw.
der DB Netz AG und der DB Station & Service AG vertragliche Absprachen
treffen.
D) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards
Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen haben
Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu
beachten, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen sind in
der Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3
zusammengefasst, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG. Die
Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen A1 bis A3 enthält
wesentliche Anforderungen im Sinne von §13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG.
Die Leistungsbeschreibung ist unter folgender Internet-Adresse
öffentlich zugänglich:
[11]www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
Internet-Adresse: [12]https://www.saarland.de/3339.htm
Fax: +49 681501-3506
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
PBefG).
§ 135 Abs. 2 GWB lautet:
(2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 2 und Abs. 3 GWB lauten:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt..
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681501-4994
Internet-Adresse: [13]https://www.saarland.de/3339.htm
Fax: +49 681501-3506
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.5.2018
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2. http://www.saarbruecken.de/
3. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
4. http://www.saarbahn.de/direktvergabelinien
5. http://www.saarbruecken.de/nvp
6. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
7. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
8. mailto:info@sw-sb.de?subject=TED
9. http://www.saarbahn.de/
10. mailto:referat.d9@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
11. http://www.saarbruecken.de/direktvergabe2019
12. https://www.saarland.de/3339.htm
13. https://www.saarland.de/3339.htm
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