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Ausschreibung: Fernmeldebedarf - DE-Leipzig
Fernmeldebedarf
Netzwerkinfrastruktur
Fernnetz
Personalschulung
Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Dokument Nr...: 214475-2018 (ID: 2018051809262543622)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
DE-Leipzig: Fernmeldebedarf
2018/S 94/2018 214475
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Lützner Str. 218
04179 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 34149480
E-Mail: [1]gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
Fax: +49 3414948200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.polizei.sachsen.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: SDV Vergabe GmbH
Tharandter Straße 35
Kontaktstelle(n): Die Unterlagen können nur im Internet angefordert
werden.
01159 Dresden
Deutschland
Internet-Adresse: [3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag für einen Warenkorb für IP Sonderdienste für die Polizei
Sachsen
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
NUTS-Code DED
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
In der Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als
Teil der Inneren Sicherheit vom 30.11.2016 wird die Schaffung einer
gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur
gefordert, um den stetig ansteigenden Sicher-heitsanforderungen gerecht
zu werden. Die grundsätzlichen Richtlinien enthalten.
Die dauerhafte Verfügbarkeit des Informationszugriffes für jede
Polizistin und jeden.
Polizisten,
Eine kontinuierliche Fortentwicklung der Informationstechnologie sowie.
Eine Standardisierung der IT-Anwendungen übergreifend für Bund und
Länder.
In der gesamten IP-Infrastruktur der Polizei Sachsen erfolgt
grundsätzlich eine landesweit einheitliche Integration der
IP-Sonderdienste für die Kommunikation der Intercom-Systeme, der
Systeme zur Video-Objektüberwachung und der Systeme zum
Gefahren-Management. Dazu zählt ebenfalls eine einheitliche Integration
der Systeme zur Medien-wiedergabe und Mediensteuerung. Die aktuelle
LAN/WAN-Infrastruktur und die Sprach-kommunikation der sächsischen
Polizei basiert aktuell fast ausschließlich auf Produkten des
Herstellers Cisco.
Beschaffungsmaßnahmen für die LAN/WAN Infrastruktur sowie für die
Komponenten der IP-Sonderdienste erfolgten bisher über den
Rahmenvertrag des SID. Mit Auslaufen des Vertrages zum SVN 1.0 (zum
31.5.2018) steht diese Möglichkeit der Beschaffung nicht mehr zur
Verfügung. Ein Folgevertrag des SID ist nicht geplant, so dass das PVA
dieses Vergabeverfahren mit einer Abrufoption für die beteiligten
Staatsbehörden SIB und LIT durchführen muss.
Das Polizeiverwaltungsamt beabsichtigt, einen eigenen Rahmenvertrag
auszuschreiben und diesen dem Staatsbetrieb Sächsisches Bau- und
Immobilienmanagement und der Leitstelle für Informationstechnologie der
Sächsischen Justiz zu öffnen (Abrufberechtigung für SIB und LIT).
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Hardware,
Dienstleistun-gen, wie hardwarenahe Dienstleistungen (Installation und
Konfiguration), Wartung und Service, produktbezogene Schulungen sowie
Instandsetzung im Störfall.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
32500000, 32424000, 32430000, 79632000, 32320000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Die vorgesehenen Mitarbeiter müssen bereits mit Beginn der Tätigkeit
eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung nach Sächsischen
Sicherheitsüberprüfungsgesetz SächsSÜG (mind. SÜ1) oder gleichwertig
(d. h. nach den Vorgaben anderer deutscher Bundesländer oder der
Bundesrepublik Deutschland) vorlegen können, da der Einsatz unmittelbar
nach dem Abruf erfolgen kann.
Alle für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter müssen sich
schriftlich bereit erklärt haben, sich einer erweiterten
Sicherheitsüberprüfung nach SächsSÜG oder einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das LKA Sachsen zu unterziehen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder
Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung muss eingehalten sein.
Das Unternehmen muss versichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe
im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (gem. § 123 GWB)
vorliegen. Ebenso dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe (gem. §
124 GWB) vorliegen.
Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen
werden.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Nach Aufforderung muss der Auftraggeber den
Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nachweisen. Die Angaben
sind durch Abgabe einer Eigenerklärung zu versichern.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Unternehmen darf sich nicht in Liquidation
befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Unternehmen darf sich nicht in Liquidation
befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige
Vertragsabwicklung garantiert werden.
2) Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung zur
Leistungserbringung belegen. Es sind insbesondere Referenzen zu
ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen.
3) Erfüllung der technischen Grundanforderungen gemäß Eignungskriterien
im Teilnahmewettbewerb.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1) Mindestens 50 % der Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als
Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis
Deutsches Sprachdiplom Niveau B1).
2) Mindestens 2 Referenzen.
3) Alle
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige
Vertragsabwicklung garantiert werden.
2) Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung zur
Leistungserbringung belegen. Es sind insbesondere Referenzen zu
ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen.
3) Erfüllung der technischen Grundanforderungen gemäß Eignungskriterien
im Teilnahmewettbewerb.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1) Mindestens 50 % der Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als
Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis
Deutsches Sprachdiplom Niveau B1).
2) Mindestens 2 Referenzen.
3) Alle
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien
1. Angebotspreis (Summe Einzelpreise). Gewichtung 60
2. Konzeptaufgabe (Bestandteil der Verhandlungsstufe). Gewichtung 40
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B3556
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.6.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
29.6.2018
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771199
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen.
Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771199
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.5.2018
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