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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Würzburg
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 214059-2018 (ID: 2018051809223243254)
Veröffentlicht: 18.05.2018
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DE-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 94/2018 214059
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Würzburg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Christian
Schuchardt
Beim Grafeneckart 1
Würzburg
97070
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung, Fachabteilung Stadtumbau,
Martina Kübert Dipl. Ing. (FH) / Architektin
Telefon: +49 931373852
E-Mail: [1]martina.kuebert@stadt.wuerzburg.de
Fax: +49 931373288
NUTS-Code: DE26C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.wuerzburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://stm-architekten.de/downloads/view/23
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
stm°architekten Part GmbB Stößlein Mertenbacher Gebelein
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: [4]office@stm-architekten.de
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.stm-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
stm°architekten Part GmbB Stößlein Mertenbacher Gebelein
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: [6]office@stm-architekten.de
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.stm-architekten.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
HUB27 + Zentrum für Soziales, Kultur, Bildung und Sport am Hubland in
Würzburg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, auf der Grundlage des städtebaulichen
Rahmenplans Hubland vom Dezember 2010 den Erhalt und die Nachnutzung
des ehemaligen Hangars Gebäude 14 und des Mannschaftsgebäudes 13 mit
öffentlichen, sozialen und kulturellen Nutzungen. Das Ziel der Stadt
Würzburg ist, ein zentrales, öffentliches Begegnungszentrum für die
neuen Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und aus den Nachbarschaften
zu errichten.
Weiterhin soll die angrenzende Freifläche den zukünftigen Nutzungen
angemessen gestaltet werden.
Als Nutzungen sind geplant:
Gebäude 13 (ca. 1 840 m^2 BGF): Kindergarten und Kinderkrippe,
Familienstützpunkt, Allgemeiner Sozialdienst und Jugendkulturelles
Zentrum;
Gebäude 14 (ca. 3 930 m^2 BGF): Sporthalle und multifunktionale Räume;
Unterkunft des Gartenamtes;
Die Ausloberin geht vorab von folgenden geschätzten Baukosten aus:
Haus 13 KG 300 und 400: ca. 2 736 500 EUR netto
Haus 14 KG 300 und 400: ca. 5 251 000 EUR netto
Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird,
unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einem oder mehreren
der Preisträger die fur die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs
notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur
abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die
Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit
§ 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in
Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11, mindestens die Leistungsphasen
1 bis 5.
Die Ausloberin behält sich vor, optional die nachfolgenden
Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Weiterhin behält sich die Ausloberin vor, die Leistungen für das
Gebäude 13 und für das Gebäude 14 an unterschiedliche Auftragnehmer aus
der Preisgruppe zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, sowie unter dem Vorbehalt der
abschnittsweisen Realisierung.
Das Gebäude 13 wird entsprechend Honorarordnung in der Honorarzone III,
das Gebäude 14 in der Honorarzone IV eingestuft werden.
Wird die Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des
Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der
Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten Eignungskriterien
in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine
Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der
Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer ca. 26.6.2018, Kolloquium
17.7.2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten 21.8.2018.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Das Verfahren wird als Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und
Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit
15 Teilnehmern, von denen 4 gesetzt werden, durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige.
natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes
zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder
Landschaftsarchitekt/in sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs- Nachweis
verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht,
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein/e verantwortliche/r
Berufsangehörige/r benannt ist, der/die in seiner/ihrer Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen
gestellt werden,
Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, die eine/n Projektverantwortliche/n
benennen, die/der zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in
befugt ist.
Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im
Bewerbungsformblatt eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in als
Ansprechpartner/in zu benennen.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem/er
Landschaftsarchitekten/in ist möglich, wird aber nicht zwingend
gefordert. In diesem Fall muss die Arbeitsgemeinschaft spätestens mit
der Abgabe der Unterlagen in der Verfassererklärung des Wettbewerbs
durch Nennung der verantwortlichen Verfasser Architekt/in und
Landschaftsarchitekt/in, benannt werden.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien:
Unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden diejenigen 11 für die
Teilnahme ausgewählt, die nach der Bewertungsmatrix die meisten Punkte
erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die
Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los. Die
Bewertungsmatrix sieht folgende Auswahlkriterien vor: Angabe einer
Referenz für die Objektplanung Gebäude, die entweder einen Umbau und
eine Erweiterung oder einen Umbau und eine Sanierung bestehender
Gebäude mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) von mindestens 1 000
000 EUR netto zum Gegenstand hatte; bewertet wird der Umfang der
erbrachten Planungsleistungen und die Vergleichbarkeit der
Planungsanforderungen (näheres siehe Anlage zum Teilnahmeantrag
Referenz Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix).
Der Teilnahmeantrag und ggf. weitere Informationen hierzu stehen unter
[8]http://stm-architekten.de/downloads/view/23 zum download zur
Verfügung. Sollte der Download nicht durch Anklicken des Links starten,
kopieren Sie ihn bitte in Ihren Browser!
Die Antworten auf rechtzeitig eingegangene Fragen und mögliche
Änderungen der Vergabeunterlagen von Bewerbern werden auf der
Internetseite [9]http://stm-architekten.de/projects/view/46
eingestellt.
Die Bewerber/innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der
Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen
der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten/innen (Landschaftsarchitekten/innen nur in
einer Wettbewerbsgemeinschaft mit Architekten/innen)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Brückner und Brückner Architekten, Tirschenreuth Würzburg
Architekten Grellmann Kriebel, Teichmann, Partnerschaft, Würzburg
Anderhalten Architekten, Berlin
Cheret Bosic Architekten, Stuttgart
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom
Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach
derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
Gestalterisches Konzept und städtebauliche Leitidee.
Stadträumliche Qualität.
Organisation / Funktionalität.
Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2018
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 26/06/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme netto: 105 000 EUR Gesamtpreissumme brutto: 124 950
EUR
Vorläufige Preisaufteilung Gebäude 13:
1. Preis 14 000 EUR netto
2. Preis 9 500 EUR netto
3. Preis 6 500 EUR netto
4. Preis 3 000 EUR netto
Vorläufige Preisaufteilung Gebäude 14:
1. Preis 31 000 EUR netto
2. Preis 20 500 EUR netto
3. Preis 13 500 EUR netto
4. Preis 7 000 EUR netto
Das Preisgericht behält sich vor, die Preise gemeinsam für beide
Gebäude oder getrennt für jedes einzelne Gebäude zu vergeben.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten
erstattet.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Christian Baumgart, Baureferent Stadt Würzburg
Manfred Grüner, Regierung von Unterfranken, leitender Baudirektor
Norbert Diezinger, Eichstätt
Julia Klumpp, Stuttgart
Michael Adler, Nürnberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb siehe
Teilnahmentrag
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV siehe Teilnahmeantrag
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, mussen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2018
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1. mailto:martina.kuebert@stadt.wuerzburg.de?subject=TED
2. http://www.wuerzburg.de/
3. http://stm-architekten.de/downloads/view/23
4. mailto:office@stm-architekten.de?subject=TED
5. http://www.stm-architekten.de/
6. mailto:office@stm-architekten.de?subject=TED
7. http://www.stm-architekten.de/
8. http://stm-architekten.de/downloads/view/23
9. http://stm-architekten.de/projects/view/46
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