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Ausschreibung: Müllsammlung - DE-Pößneck
Müllsammlung
Dokument Nr...: 213650-2018 (ID: 2018051809170442842)
Veröffentlicht: 18.05.2018
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DE-Pößneck: Müllsammlung
2018/S 94/2018 213650
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Wohlfarthstraße 7
Pößneck
07381
Deutschland
Telefon: +49 3647-441756
E-Mail: [1]R.Fulde@zaso-online.de
Fax: +49 3647-441744
NUTS-Code: DEG0K
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.zaso-online.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=198720
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten
Gelände im Gebiet Neustadt/Orla
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-0151-ZASO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511300
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten
Gelände im Gebiet Neustadt/Orla inklusive Sammelstelle für Elektro- und
Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und verwertung sowie z. T.
Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0K
Hauptort der Ausführung:
Betrieb des Wertstoffhofes im Gebiet Neustadt/Orla im Saale-Orla-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Im Gebiet der Stadt Neustadt/Orla ist ein Wertstoffhof für die
Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/ Wertstoffen gemäß
den Vorgaben der Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort
einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach
Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung/Verwertung zu
den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
2) Der Auftragnehmer hat zudem die Annahme von Elektro- und
Elektronikaltgeräten für alle Gerätegruppen gemäß Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) §§ 13 und 14 durch den Betrieb einer
Sammelstelle (und zugleich Übergabestelle) im Sinne des ElektroG auf
diesem Wertstoffhof sicher zu stellen. Die angenommenen Altgeräte sind
in den von der Stiftung ear zur Verfügung gestellten geeigneten
Behältnissen unentgeltlich zur Abholung durch die Hersteller oder im
Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigten bereitzustellen.
3) Die kontrollierte Annahme von Grünabfällen aus privaten
Haushaltungen ist auf diesem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO
ausgegebenen Muster-Benutzungsordnung vorzunehmen, die angenommenen
Grünabfälle sind einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese
ist dem ZASO nachzuweisen.
4) Dem Schadstoffmobil des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten der
mobilen Sammlung gefährlicher Abfälle oder seines Unterauftragnehmers
ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (z.Zt. sechs Samstage) im Jahr
für vier Stunden kostenfrei ein Stellplatz auf dem Wertstoffhof zu
ermöglichen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Der Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes müssen allen
genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der
Aufgabenstellung genügen. Der Wertstoffhof hat die erforderliche
Nutzungsberechtigung im Sinne des Zugriffs auf das Grundstück
vorzuweisen. Der Bieter hat dies bereits im Vergabeverfahren
(Bewerbungsbedingungen) nachzuweisen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabe der Leistungen erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis
zum 31.12.2022 mit der einseitigen Option zur Verlängerung bis zum
31.12.2023 nach Maßgabe der Vertragsbedingungen, wenn der Auftraggeber
nicht bis zum 31.12.2021 kündigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
Auszug aus dem Handelsregister,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf
Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder
Absichtserklärung eines Versicherers (min. 4 Mio. EUR Sach- +
Personenschäden, mind. 100 TEUR Vermögensschäden), beachten Sie dazu
auch die Angaben der Besonderen Vertragsbedingungen.
Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf
Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§
56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes,
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb eines
Wertstoffhofes,
Erklärung zum Verwertungsweg der Grünabfälle, inkl. zugehöriger
Genehmigungen beizubringen.
Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf
Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/06/2018
Ortszeit: 14:00
Ort:
Beim Auftraggeber siehe I.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die
geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6
Monate Sein. Die Nachweise können auch zu einem früheren Zeitpunkt
ausgestellt sein, solange sie bei Einreichung noch gültig sind.
Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds.
für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes
gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung,
wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe
verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet,
sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin
zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters wird
unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem
Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält
sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die
Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder
einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die
weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361-573321254
E-Mail: [4]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361-573321059
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die
Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir
insbesondere darauf hin,
dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer
unzulässig ist.
Sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei
kostenpflichtig ist;
dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach
§ 165. Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können,
die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall
an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2018
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4. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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