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Ausschreibung: Auslieferung von Mahlzeiten - DE-Oldenburg
Auslieferung von Mahlzeiten
Betrieb von Kantinen
Dokument Nr...: 213419-2018 (ID: 2018051809140942626)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
DE-Oldenburg: Auslieferung von Mahlzeiten
2018/S 94/2018 213419
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verpflegungsamt der Bundeswehr
entfällt
Bremer Straße 71
Oldenburg
26135
Deutschland
Kontaktstelle(n): VpflABw BV2
Telefon: +49 4419293834
E-Mail: [1]vpflabwbv2@bundeswehr.org
Fax: +49 4419293101
NUTS-Code: DE94
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://bundeswehr.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die
Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: entfällt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55521200 - QB48
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur
Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen
und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie
die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen
des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55512000 - QB48
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Lesserstr. 180
22049 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur
Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen
und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie
die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen
des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II 1.7 und unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse desAuftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Im BwKrhs Hamburg finden zur Zeit umfangreiche Baumaßnahmen statt.
Diese Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen bedingen eine
kompetente und situationsgerechte Versorgung der Patienten und
Mitarbeiter (Soldaten und zivile Mitarbeiter). Diese ist zwingend
just-in-time zu koordinieren und durchzuführen.
In der Komplexität des 7/24/365-Betriebes eines Krankenhauses kann
dieses unter denderzeitigen -und auch in den Folgejahren- erschwerten
Bedingungen nur einem nachgewiesenleistungsfähigen und kompetenten
Versorger mit genauesten Detailkenntnissen der Raum- undWegesituation
in der Liegenschaft gelingen. Diese Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt
der jetzige Vertragspartner.Insbesondere folgende Maßnahmen stehen in
den nächsten Jahren an:
Neubau eines Multifunktionsgebäudes,
Neubau des Schifffahrtmedizinischen Institutes sowie dessen
anschließende Verlegung von Kiel nach Hamburg,
Abriss/Neubau Psychiatrie,
Neubau Ver -/Entsorgungshof,
Abriss/Neubau Apotheke,
Abriss/Neubau OP-Bereich,
Verlegung der Straßen und Versorgungswege,
Abschnittweise Sanierung des Hauptgebäudes mit den
Fachuntersuchungsstellen und dem Stab.
Damit verbunden sind in jedem Jahr ca. 250 interne Umzüge der
Abteilungen und Bereiche während des laufenden Betriebes. Auf die
örtlichen Veränderungen muss sich ein Versorgerkurzfristig einstellen
und dennoch die reibungslose Versorgung von etwa 28 000 Patienten pro
Jahr und von ca. 1 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherstellen.
Weiterhin ist es vor dem Hintergrund der oben angeführten Maßnahmen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine ausschreibungsfähige
Leistungsbeschreibung zu erstellen, da die örtlichen Gegebenheiten und
damit verbunden die konkreten Anforderungen an den Auftragnehmer
aufgrund der Umbauphase (s.o.) keine Konstante sind und daher nicht
hinreichend beschrieben werden können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
SV Care Catering GmbH
Elisabeth-Seibert-Straße 13
Langenfeld
40764
Deutschland
Telefon: +49 217320770
E-Mail: [3]info@sv-group.de
Fax: +49 21732077103
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse: [4]www.sv-group.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dem unter Ziffer V.2.1 genannten Datum handelt es sich um das Datum
an dem sich der öffentliche Auftraggeber zur Vergabe des Auftrages an
den Auftragnehmer entschieden hat und nicht um das Datum des
Vertragsabschlusses.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabestelle des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
s.o.
s.o.
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
s.o.
s.o.
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2018
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1. mailto:vpflabwbv2@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://bundeswehr.org/
3. mailto:info@sv-group.de?subject=TED
4. http://www.sv-group.com/
5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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