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Ausschreibung: Auslieferung von Mahlzeiten - DE-Oldenburg
Auslieferung von Mahlzeiten
Betrieb von Kantinen
Dokument Nr...: 213419-2018 (ID: 2018051809140942626)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
  DE-Oldenburg: Auslieferung von Mahlzeiten
   2018/S 94/2018 213419
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verpflegungsamt der Bundeswehr
   entfällt
   Bremer Straße 71
   Oldenburg
   26135
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): VpflABw BV2
   Telefon: +49 4419293834
   E-Mail: [1]vpflabwbv2@bundeswehr.org
   Fax: +49 4419293101
   NUTS-Code: DE94
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://bundeswehr.org
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über die Verpflegungsversorgung und die
   Kantinenversorgung im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: entfällt
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55521200 - QB48
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur
   Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen
   und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der
   Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie
   die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen
   des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55512000 - QB48
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
   Lesserstr. 180
   22049 Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages ist die Verpflegungsversorgung der zur
   Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichteten Soldatinnen
   und Soldaten, der Patientinnen und Patienten, der
   Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Bundeswehr sowie
   die Kantinenversorgung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Gästen
   des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Werte unter II 1.7 und unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs-
   und Geschäftsgeheimnisse desAuftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Im BwKrhs Hamburg finden zur Zeit umfangreiche Baumaßnahmen statt.
   Diese Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen bedingen eine
   kompetente und situationsgerechte Versorgung der Patienten und
   Mitarbeiter (Soldaten und zivile Mitarbeiter). Diese ist zwingend
   just-in-time zu koordinieren und durchzuführen.
   In der Komplexität des 7/24/365-Betriebes eines Krankenhauses kann
   dieses unter denderzeitigen -und auch in den Folgejahren- erschwerten
   Bedingungen nur einem nachgewiesenleistungsfähigen und kompetenten
   Versorger mit genauesten Detailkenntnissen der Raum- undWegesituation
   in der Liegenschaft gelingen. Diese Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt
   der jetzige Vertragspartner.Insbesondere folgende Maßnahmen stehen in
   den nächsten Jahren an:
    Neubau eines Multifunktionsgebäudes,
    Neubau des Schifffahrtmedizinischen Institutes sowie dessen
   anschließende Verlegung von Kiel nach Hamburg,
    Abriss/Neubau Psychiatrie,
    Neubau Ver -/Entsorgungshof,
    Abriss/Neubau Apotheke,
    Abriss/Neubau OP-Bereich,
    Verlegung der Straßen und Versorgungswege,
    Abschnittweise Sanierung des Hauptgebäudes mit den
   Fachuntersuchungsstellen und dem Stab.
   Damit verbunden sind in jedem Jahr ca. 250 interne Umzüge der
   Abteilungen und Bereiche während des laufenden Betriebes. Auf die
   örtlichen Veränderungen muss sich ein Versorgerkurzfristig einstellen
   und dennoch die reibungslose Versorgung von etwa 28 000 Patienten pro
   Jahr und von ca. 1 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherstellen.
   Weiterhin ist es vor dem Hintergrund der oben angeführten Maßnahmen zum
   jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine ausschreibungsfähige
   Leistungsbeschreibung zu erstellen, da die örtlichen Gegebenheiten und
   damit verbunden die konkreten Anforderungen an den Auftragnehmer
   aufgrund der Umbauphase (s.o.) keine Konstante sind und daher nicht
   hinreichend beschrieben werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   02/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   SV Care Catering GmbH
   Elisabeth-Seibert-Straße 13
   Langenfeld
   40764
   Deutschland
   Telefon: +49 217320770
   E-Mail: [3]info@sv-group.de
   Fax: +49 21732077103
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse: [4]www.sv-group.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dem unter Ziffer V.2.1 genannten Datum handelt es sich um das Datum
   an dem sich der öffentliche Auftraggeber zur Vergabe des Auftrages an
   den Auftragnehmer entschieden hat und nicht um das Datum des
   Vertragsabschlusses.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabestelle des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   s.o.
   s.o.
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   s.o.
   s.o.
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2018
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   1. mailto:vpflabwbv2@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://bundeswehr.org/
   3. mailto:info@sv-group.de?subject=TED
   4. http://www.sv-group.com/
   5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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