(1) Searching for "2018051809065042137" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen - DE-Lüneburg
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Elektrizität
Dokument Nr...: 212923-2018 (ID: 2018051809065042137)
Veröffentlicht: 18.05.2018
*
DE-Lüneburg: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
2018/S 94/2018 212923
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hansestadt Lüneburg
Am Ochsenmarkt 1
Lüneburg
21335
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Lüneburg Stabsstelle
Bauverwaltungsmanagement
Telefon: +49 4131/3093428
E-Mail: [1]dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de
Fax: +49 4131/3093539
NUTS-Code: DE93
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lueneburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E57413152
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse
Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und
Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen;
Lieferzeitraum vom 1.1.2019, 0.00 bis 31.12.2020, 24.00.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09300000
09310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93
Hauptort der Ausführung:
Niedersachsen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
(Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von
weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg im
Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung.
Für den zu liefernden Strom gelten folgende Vorgaben:
Bei der vorliegenden Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung
vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde.
Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-,
Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie,
oder aus solare Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus
Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder
aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und
Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen
Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht
zulässig.
Jeder Bieter muss die entsprechende(n) Stromerzeugungsanlage(n) für die
spätere Lieferung konkret benennen; dazu ist das Formblatt Anlage 5 zu
verwenden. Weitere Stromerzeugungsanlagen darf er in die Stromlieferung
nach vorheriger Anzeige nur einbeziehen, wenn diese die gleichen
Voraussetzungen erfüllen, wie die im Angebot benannten Anlagen.
50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss dabei aus Anlagen stammen,
deren Erstinbetriebnahme am Tage des Lieferbeginns (1.1.2019) nicht
älter als 6 Jahre sind. 50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss
dabei aus Anlagen stammen, deren Erstinbetriebnahme am Tage des
Lieferbeginns (1.1.2019) nicht älter als 12 Jahre sind.
Eine Erstinbetriebnahme kann auch dann vorliegen, wenn eine neue
(Energieerzeugungs-) Anlage eine bereits bestehende Anlage endgültig
ersetzt (Repowering). Allein der Austausch des Generators oder
sonstiger technischer oder baulicher Teile führt jedoch noch nicht
dazu, dass eine bestehende Anlage nach ihrer erstmaligen Inbetriebnahme
als neue Anlage bewertet wird. Erforderlich ist vielmehr, dass die
Anlage nach der Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft
erstmalig in Betrieb geht. Die technische Betriebsbereitschaft setzt
voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb
vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von
Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 5 Nr. 1
und 21 EEG 2014). Voraussetzung ist, dass durch die Repoweringmaßnahme
eine Leistungssteigerung gegenüber der Altanlage von min. gleich 100 %
eingetreten ist. Die Maßnahmen zum Repowering und zu der erreichten
Leistungssteigerung sind darzulegen.
Zum Nachweis im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr hat der Bieter,
der den Zuschlag erhält, Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes, die
insbesondere die Inbetriebnahme der Anlagen ausweisen zu verwenden.
Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom
muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Hansestadt Lüneburg
und den übrigen Teilnehmern gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei
genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der
Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an
den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines
Jahres insgesamt ausgeglichen ist (vgl. UBA, Beschaffung von Ökostrom,
Seite 18).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ca. 730 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 10 800 000
kWh/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III 1.2
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 4 zur
Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung
zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine
Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten
Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der
Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.
Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die
der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften
/Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw.
eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig
aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine
vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der
Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder
keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten Altversorgern)
alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als
sog. Altversorger weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die
Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung zulässig. Hierfür gelten die
Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom
5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die
Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der
Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die
personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder
Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der
Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei
kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder
Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den
Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller
aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in
deutscher Übersetzung nachzureichen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u.
ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese
kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine
Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden
Unterlagen/Erklärungen am gleichen Tag per E-Mail oder Fax vorab
nachgereicht werden. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf
dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss zur effektiven Kontrolle der Richtigkeit seiner Angaben
auf dem Formblatt gemäß Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung Erklärungen
zu den Erzeugungs- bzw. Bezugsquellen des Ökostromes, der für die
Belieferung der Abnahmestellen genutzt werden soll abgeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2018
Ortszeit: 09:00
Ort:
Hansestadt Lüneburg Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
Neue Sülze 35 (Zimmer 20)
21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Vergabe Nr.: 138/18/20
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131 / 151334-36
E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131/152943
Internet-Adresse: [5]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs.
3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur
Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de?subject=TED
2. http://www.lueneburg.de/
3. https://www.subreport.de/E57413152
4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
5. http://www.mw.niedersachsen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|