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Ausschreibung: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen - DE-Lüneburg
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Elektrizität
Dokument Nr...: 212923-2018 (ID: 2018051809065042137)
Veröffentlicht: 18.05.2018
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  DE-Lüneburg: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
   2018/S 94/2018 212923
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hansestadt Lüneburg
   Am Ochsenmarkt 1
   Lüneburg
   21335
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hansestadt Lüneburg  Stabsstelle
   Bauverwaltungsmanagement
   Telefon: +49 4131/3093428
   E-Mail: [1]dirk.carmincke@stadt.lueneburg.de
   Fax: +49 4131/3093539
   NUTS-Code: DE93
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lueneburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E57413152
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse
   Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und
   Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen;
   Lieferzeitraum vom 1.1.2019, 0.00 bis 31.12.2020, 24.00.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09300000
   09310000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE93
   Hauptort der Ausführung:
   Niedersachsen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
   (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von
   weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg im
   Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung.
   Für den zu liefernden Strom gelten folgende Vorgaben:
   Bei der vorliegenden Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung
   vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde.
   Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-,
   Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie,
   oder aus solare Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus
   Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder
   aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und
   Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen
   Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht
   zulässig.
   Jeder Bieter muss die entsprechende(n) Stromerzeugungsanlage(n) für die
   spätere Lieferung konkret benennen; dazu ist das Formblatt Anlage 5 zu
   verwenden. Weitere Stromerzeugungsanlagen darf er in die Stromlieferung
   nach vorheriger Anzeige nur einbeziehen, wenn diese die gleichen
   Voraussetzungen erfüllen, wie die im Angebot benannten Anlagen.
   50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss dabei aus Anlagen stammen,
   deren Erstinbetriebnahme am Tage des Lieferbeginns (1.1.2019) nicht
   älter als 6 Jahre sind. 50 % des von ihm zu liefernden Stroms muss
   dabei aus Anlagen stammen, deren Erstinbetriebnahme am Tage des
   Lieferbeginns (1.1.2019) nicht älter als 12 Jahre sind.
   Eine Erstinbetriebnahme kann auch dann vorliegen, wenn eine neue
   (Energieerzeugungs-) Anlage eine bereits bestehende Anlage endgültig
   ersetzt (Repowering). Allein der Austausch des Generators oder
   sonstiger technischer oder baulicher Teile führt jedoch noch nicht
   dazu, dass eine bestehende Anlage nach ihrer erstmaligen Inbetriebnahme
   als neue Anlage bewertet wird. Erforderlich ist vielmehr, dass die
   Anlage nach der Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft
   erstmalig in Betrieb geht. Die technische Betriebsbereitschaft setzt
   voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb
   vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von
   Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 5 Nr. 1
   und 21 EEG 2014). Voraussetzung ist, dass durch die Repoweringmaßnahme
   eine Leistungssteigerung gegenüber der Altanlage von min. gleich 100 %
   eingetreten ist. Die Maßnahmen zum Repowering und zu der erreichten
   Leistungssteigerung sind darzulegen.
   Zum Nachweis im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr hat der Bieter,
   der den Zuschlag erhält, Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes, die
   insbesondere die Inbetriebnahme der Anlagen ausweisen zu verwenden.
   Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom
   muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Hansestadt Lüneburg
   und den übrigen Teilnehmern gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei
   genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der
   Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an
   den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines
   Jahres insgesamt ausgeglichen ist (vgl. UBA, Beschaffung von Ökostrom,
   Seite 18).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ca. 730 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 10 800 000
   kWh/a.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III 1.2
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 4 zur
   Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung
   zu benennen.
   Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine
   Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten
   Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der
   Energieversorgung in die Referenzliste eintragen.
   Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die
   der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
   Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften
   /Bietergemeinschaften zu machen.
   Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw.
   eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig
   aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine
   vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der
   Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder
   keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
   Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten Altversorgern)
   alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als
   sog. Altversorger weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die
   Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
   Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer
   Einheitlichen Europäische Eigenerklärung zulässig. Hierfür gelten die
   Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom
   5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung.
   Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die
   Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der
   Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die
   personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder
   Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der
   Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
   Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei
   kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder
   Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den
   Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
   Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller
   aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in
   deutscher Übersetzung nachzureichen.
   Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u.
   ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese
   kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine
   Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden
   Unterlagen/Erklärungen am gleichen Tag per E-Mail oder Fax vorab
   nachgereicht werden. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf
   dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich.
   Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
   verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss zur effektiven Kontrolle der Richtigkeit seiner Angaben
   auf dem Formblatt gemäß Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung Erklärungen
   zu den Erzeugungs- bzw. Bezugsquellen des Ökostromes, der für die
   Belieferung der Abnahmestellen genutzt werden soll abgeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2018
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2018
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   Hansestadt Lüneburg  Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
   Neue Sülze 35 (Zimmer 20)
   21335 Lüneburg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Vergabe Nr.: 138/18/20
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
   Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131 / 151334-36
   E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131/152943
   Internet-Adresse: [5]http://www.mw.niedersachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs.
   3 GWB unzulässig ist, soweit:
   1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur
   Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2018
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   2. http://www.lueneburg.de/
   3. https://www.subreport.de/E57413152
   4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   5. http://www.mw.niedersachsen.de/
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