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Ausschreibung: Umweltüberwachung im Bau - DE-Pockau-Lengefeld
Umweltüberwachung im Bau
Dokument Nr...: 211291-2018 (ID: 2018051709141540443)
Veröffentlicht: 17.05.2018
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DE-Pockau-Lengefeld: Umweltüberwachung im Bau
2018/S 93/2018 211291
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger
Mulde/Zschopau
Rauenstein 6A
Pockau-Lengefeld
09514
Deutschland
Telefon: +49 373673100
E-Mail: [1]Betrieb.FMZ@ltv.sachsen.de
Fax: +49 37367310130
NUTS-Code: DED42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.talsperren-sachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen
Pockau in Pockau
Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2018-78
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71313450
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde /
Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha
bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur
Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Pockau-Lengefeld
in der Ortslage Pockau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 10 Bau-Lose eingeteilt.
Die örtlichen Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 2,2 km
beginnend von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha
flussaufwärts. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von
Einzelvorhaben (Ufermauererhöhungen, Neubau von
Hochwasser-schutzmauern, Brückenabriss, Brückenneubau usw.).
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme
Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten
naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der
landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313450
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42
Hauptort der Ausführung:
Pockau-Lengefeld, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme
Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten
naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der
landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung
ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse
festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare
Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z.B. besondere
Wetterverhältnisse,veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen
Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z.B. Ansiedlung
von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung
von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung
Bauablauf).
Im Allgemeinen umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die
folgenden Aufgaben:
Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und
Zweck von Naturschutzauflagen,
Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in
anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen
Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen
(sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen,
die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die
Eingriffsintensität verringern lässt),
Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom
konkreten Einzelfall),
Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen,
Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes
von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich
bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle,
Vermerke, Fotodokumentation),
regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle
zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der
unteren Naturschutzbehörde.
Konkret ist durch den Auftragnehmer die fachliche Begleitung zu
folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten
Maßnahmen wahrzunehmen:
V 1 / CEF 1 Errichtung Fangedamm zur Wasserhaltung unter Einbeziehung
des beauftragten Fischereisachverständigen/ÖBB.
V 2 Verhinderung der Ansiedlung von Neophyten auf durch Baumaßnahmen
geschaffene offene Böschungs- und Dammbereiche.
S 1 Schutz aller Großgehölze im Einzugsbereich der Baumaßnahme.
S 2 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur.
S 3 / CEF 2 Schutz des aktuellen Fischbestandes durch Abfischen.
A1 Rückbau der Sohlschwelle an der Ölmühle.
CEF 4 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor
Baufeldfreimachung) und Prüfung auf besetzte Nester oder Baumhöhlen.
CEF 6 Sicherung des Samenpotentials gefährdeter Pflanzenarten.
CEF 7 Anbringen geeigneter Nisthilfen für die Wasseramsel und
Halbhöhlenbrüter vor Baubeginn.
CEF 8 Regelmäßige Begehung des Baufeld und Absammeln von Amphibien.
G1 Rasenansaaten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/08/2018
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV.
Reg. Nr. 103044052
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer
Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und
Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer
Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachschule.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2018
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/08/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2018
Ortszeit: 13:00
Ort:
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde Zschopau
Rauenstein 6A
09514 Pockau-Lengefeld
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [4]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [5]http://www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz
1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2018
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2. http://www.talsperren-sachsen.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
5. http://www.lds.sachsen.de/
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