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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bochum
Arzneimittel
Dokument Nr...: 210574-2018 (ID: 2018051709055039738)
Veröffentlicht: 17.05.2018
*
  DE-Bochum: Arzneimittel
   2018/S 93/2018 210574
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
   Wasserstraße 215
   Bochum
   44799
   Deutschland
   E-Mail: [1]openhouse.rabattvertrag2018-4@kbs.de
   NUTS-Code: DEA51
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kbs.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.kbs.de/DE/oo_ueber_uns/23_ausschreibungen/eu-weite_aussc
   hreibungen/InhNav.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8
   SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell
   2018-4
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB
   V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische
   Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer
   Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es
   handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119
   Abs.3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum
   Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Latanoprost, Darreichungsform: EDP, ATC-Code: S01EE01
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Latanoprost, Darreichungsform: EDP, ATC-Code:
   S01EE01 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
   130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dorzolamid / Timolol, Darreichungsform: ATR - ohne Normgröße, ATC-Code:
   S01ED51
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Dorzolamid / Timolol, Darreichungsform: ATR  ohne
   Normgröße, ATC-Code: S01ED51 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne
   von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V)
   (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung
   zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Diclofenac, Darreichungsform: ATR - Einzeldosispipetten, ATC-Code:
   S01BC03
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Diclofenac, Darreichungsform: ATR 
   Einzeldosispipetten, ATC-Code: S01BC03 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Diclofenac, Darreichungsform: ATR, ATC-Code: S01BC03
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Diclofenac, Darreichungsform: ATR, ATC-Code: S01BC03
   mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
   Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
   Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Somatropin, ATC-Code: H01AC01
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Somatropin, ATC-Code: H01AC01 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ezetimib/Simvastatin, ATC-Code: C10BA02
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Ezetimib/Simvastatin, ATC-Code: C10BA02 mit
   pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
   Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
   Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ezetimib, ATC-Code: C10AX09
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Ezetimib, ATC-Code: C10AX09 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Apomorphin, ATC-Code: N04BC07
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Apomorphin, ATC-Code: N04BC07 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Cefadroxil, ATC-Code: J01DB05
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Cefadroxil, ATC-Code: J01DB05 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Estradiol, Darreichungsform: PFT, ATC-Code: G03CA03
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Estradiol, Darreichungsform: PFT, ATC-Code: G03CA03
   mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
   Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
   Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Trastuzumab, ATC-Code: L01XC03
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff "Trastuzumab, ATC-Code: L01XC03" mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tacrolimus, ATC-Code: L04AD02
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Tacrolimus, ATC-Code: L04AD02 mit pharmazeutischen
   Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes
   Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die
   Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um
   ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der
   Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für
   alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen
   einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter
   Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
   Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer
   oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
   des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Acetylcystein, Darreichungsform: LSE, ATC-Code: R05CB01
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Acetylcystein, Darreichungsform: LSE, ATC-Code:
   R05CB01 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
   130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Baclofen, Darreichungsform: INF, ATC-Code: M03BX01
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Baclofen, Darreichungsform: INF, ATC-Code: M03BX01
   mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1
   Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
   Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   05.06.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beclometasondipropionat, Darreichungsform: SUV, ATC-Code: R03BA01
   Los-Nr.: 15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Beclometasondipropionat, Darreichungsform: SUV,
   ATC-Code: R03BA01 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a
   Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge).
   Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur
   an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.06.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Clonidin, Darreichungsform: REK, ATC-Code: C02AC01
   Los-Nr.: 16
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Clonidin, Darreichungsform: REK, ATC-Code: C02AC01
   mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1
   Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a
   Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Desloratadin, Darreichungsform: LSE, LOE, ATC-Code: R06AX27
   Los-Nr.: 17
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Desloratadin, Darreichungsform: LSE, LOE, ATC-Code:
   R06AX27 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
   130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Diltiazem, Darreichungsform: FTA, TAB, ATC-Code: C08DB01
   Los-Nr.: 18
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu dem Wirkstoff Diltiazem, Darreichungsform: FTA, TAB, ATC-Code:
   C08DB01 mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß §
   130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an
   pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein
   Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung
   zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der
   Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur
   der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können
   unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder
   Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §
   4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer
   II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die
   Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2018, sofern der unterschriebene
   Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am
   5.6.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der
   jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des
   unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw.
   Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5.
   eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats.
   Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en)
   Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen.
   Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.5.2020. In jedem
   Fall enden die Verträge am 30.6.2020.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche
   EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.1.2018;
   b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den
   Auftragsunterlagen enthalten);
   c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1
   Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/05/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/05/2020
   Ortszeit: 23:59
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden
   Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse
   [4]openhouse.rabattvertrag2018-4@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung
   gestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr.76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der
   Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
   Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   (1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
   (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   3) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   (1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   (2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen und;
   (3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundesversicherungsamt
   Friedrich-Ebert-Allee 38
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 2286190
   E-Mail: [7]poststelle@bva.de
   Fax: +49 2286191870
   Internet-Adresse: [8]http://www.bundesversicherungsamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2018
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References
   1. mailto:openhouse.rabattvertrag2018-4@kbs.de?subject=TED
   2. http://www.kbs.de/
   3. https://www.kbs.de/DE/oo_ueber_uns/23_ausschreibungen/eu-weite_ausschreibungen/InhNav.html
   4. mailto:openhouse.rabattvertrag2018-4@kbs.de?subject=TED
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
   7. mailto:poststelle@bva.de?subject=TED
   8. http://www.bundesversicherungsamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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