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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Krailling
Fernwärme
Dokument Nr...: 209817-2018 (ID: 2018051609230738999)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
  DE-Krailling: Fernwärme
   2018/S 92/2018 209817
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Krailling
   Rudolf-von-Hirsch-Str. 1
   Krailling
   82152
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bauamt  Susanne Brittinger
   Telefon: +49 85706-301
   E-Mail: [1]brittinger@krailling.de
   Fax: +49 85706-9301
   NUTS-Code: DE21L
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.krailling.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wärmekonzession
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die 20-jährige Konzession umfasst das Wegenutzungsrecht im Bereich des
   Gewerbegebiets Kraillinger Innovationsmeile (nachfolgend: KIM) zum
   Betrieb eines Wärmenetzes und eines Biomasseheizwerks, verbunden mit
   der Verpflichtung zur Übernahme der bestehenden Versorgungsanlagen
   gegen eine Restwertentschädigung und der Erneuerung des
   Biomasseheizwerkes und der Belieferung der in der KIM ansässigen
   Unternehmen, die einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, mit
   Wärme gemäß einem vorgegebenen Standardliefervertrag.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21L
   Hauptort der Ausführung:
   Krailling
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gemeinde Krailling vergibt mit dieser Ausschreibung die Konzession
   zum Betrieb eines Wärmenetzes im Bereich des Gewerbegebiets
   Kraillinger Innovationsmeile (nachfolgend: KIM) nahe Pentenrieder
   Straße in 82152 Krailling neu. Der erfolgreiche Bieter wird das
   bestehende Biomasseheizwerk (Robert-Stirling-Ring 3, 82152 Krailling)
   und das bestehende Wärmenetz der KIM (Erstinbetriebnahme jeweils im
   Jahr 1998) gegen eine Restwertentschädigung übernehmen. Der Bieter ist
   verpflichtet, das Biomasseheizwerk zu erneuern, in eigener
   Verantwortung Wärme zu erzeugen und auf Grundlage eines vorgegebenen
   Standardliefervertrags die in der KIM ansässigen Unternehmen, die einem
   Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, mit Wärme zu beliefern. Die
   Wärmeerzeugung hat bestimmte Umwelt-Anforderungen zu erfüllen. Der zu
   verwendende Brennstoff muss zum größten Teil aus nachwachsenden
   Rohstoffen (Hackschnitzel) aus der Region (100km Umkreis) hergestellt
   werden. Die Eigenschaften des Rohstoffes sind mit einem
   PEFC-Zertifikaten oder vergleichbarer Dokumentation nachzuweisen. Für
   weitere Details siehe die Ausschreibungsunterlagen.
   Die Konzession wird für den Zeitraum vom 28.7.2018, 00.00, bis zum
   27.7.2038, 24.00 ausgeschrieben.
   Der durch Zuschlagserteilung geschlossene Konzessionsvertrag endet zum
   27.7.2038, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftrag wird
   insgesamt vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Preis  berechnet auf Grundlage des im Angebot
       angegebenen Leistungs- und Arbeitspreis und der Bezugsleistung bzw.
        arbeit im Jahr 2016 in der KIM
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 28/07/2018
   Ende: 27/07/2038
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   Offene Ausschreibung mit Angebotsfrist
   Obligatorische Besichtigung der Alt-Anlagen vor Ort
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 231-482636
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Wärmekonzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   14/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   BayWa Energie Dienstleistungs GmbH
   Arabellastr. 4
   München
   81925
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 8 000 000.00 EUR
   Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer:
   8 000 000.00 EUR
   Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß
   Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:
   Der Gesamtwert der Konzession wurde auf Grundlage der Bezugsleistung
   und der Bezugsarbeit im Jahr 2016 sowie den im Angebot des
   erfolgreichen Bieters angegebenen Arbeits- und Leistungspreis
   berechnet. Etwaige Preissteigerungen blieben unberücksichtigt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [5]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (§ 160 Abs. 2 GWB).
   Der Antrag ist unzulässig, soweit.
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt), (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB)
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB)
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB)
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB)
   Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. (§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
   unberührt.) Das heißt, wenn der Auftraggeber.
    gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB einen Vertrag unter Missachtung der
   Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB geschlossen hat, oder
   wenn er,
    gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Dann kann die Unwirksamkeit des Zuschlags bzw. Vertragsschlusses
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [7]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2018
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   1. mailto:brittinger@krailling.de?subject=TED
   2. http://www.krailling.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:482636-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
   5. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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