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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Krailling
Fernwärme
Dokument Nr...: 209817-2018 (ID: 2018051609230738999)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
DE-Krailling: Fernwärme
2018/S 92/2018 209817
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Krailling
Rudolf-von-Hirsch-Str. 1
Krailling
82152
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt Susanne Brittinger
Telefon: +49 85706-301
E-Mail: [1]brittinger@krailling.de
Fax: +49 85706-9301
NUTS-Code: DE21L
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.krailling.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wärmekonzession
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die 20-jährige Konzession umfasst das Wegenutzungsrecht im Bereich des
Gewerbegebiets Kraillinger Innovationsmeile (nachfolgend: KIM) zum
Betrieb eines Wärmenetzes und eines Biomasseheizwerks, verbunden mit
der Verpflichtung zur Übernahme der bestehenden Versorgungsanlagen
gegen eine Restwertentschädigung und der Erneuerung des
Biomasseheizwerkes und der Belieferung der in der KIM ansässigen
Unternehmen, die einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, mit
Wärme gemäß einem vorgegebenen Standardliefervertrag.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L
Hauptort der Ausführung:
Krailling
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Krailling vergibt mit dieser Ausschreibung die Konzession
zum Betrieb eines Wärmenetzes im Bereich des Gewerbegebiets
Kraillinger Innovationsmeile (nachfolgend: KIM) nahe Pentenrieder
Straße in 82152 Krailling neu. Der erfolgreiche Bieter wird das
bestehende Biomasseheizwerk (Robert-Stirling-Ring 3, 82152 Krailling)
und das bestehende Wärmenetz der KIM (Erstinbetriebnahme jeweils im
Jahr 1998) gegen eine Restwertentschädigung übernehmen. Der Bieter ist
verpflichtet, das Biomasseheizwerk zu erneuern, in eigener
Verantwortung Wärme zu erzeugen und auf Grundlage eines vorgegebenen
Standardliefervertrags die in der KIM ansässigen Unternehmen, die einem
Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen, mit Wärme zu beliefern. Die
Wärmeerzeugung hat bestimmte Umwelt-Anforderungen zu erfüllen. Der zu
verwendende Brennstoff muss zum größten Teil aus nachwachsenden
Rohstoffen (Hackschnitzel) aus der Region (100km Umkreis) hergestellt
werden. Die Eigenschaften des Rohstoffes sind mit einem
PEFC-Zertifikaten oder vergleichbarer Dokumentation nachzuweisen. Für
weitere Details siehe die Ausschreibungsunterlagen.
Die Konzession wird für den Zeitraum vom 28.7.2018, 00.00, bis zum
27.7.2038, 24.00 ausgeschrieben.
Der durch Zuschlagserteilung geschlossene Konzessionsvertrag endet zum
27.7.2038, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftrag wird
insgesamt vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Preis berechnet auf Grundlage des im Angebot
angegebenen Leistungs- und Arbeitspreis und der Bezugsleistung bzw.
arbeit im Jahr 2016 in der KIM
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 28/07/2018
Ende: 27/07/2038
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Offene Ausschreibung mit Angebotsfrist
Obligatorische Besichtigung der Alt-Anlagen vor Ort
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 231-482636
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Wärmekonzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
BayWa Energie Dienstleistungs GmbH
Arabellastr. 4
München
81925
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 8 000 000.00 EUR
Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer:
8 000 000.00 EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß
Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:
Der Gesamtwert der Konzession wurde auf Grundlage der Bezugsleistung
und der Bezugsarbeit im Jahr 2016 sowie den im Angebot des
erfolgreichen Bieters angegebenen Arbeits- und Leistungspreis
berechnet. Etwaige Preissteigerungen blieben unberücksichtigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [5]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt), (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB)
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB)
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB)
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. (§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
unberührt.) Das heißt, wenn der Auftraggeber.
gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB einen Vertrag unter Missachtung der
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB geschlossen hat, oder
wenn er,
gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Dann kann die Unwirksamkeit des Zuschlags bzw. Vertragsschlusses
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
(§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [7]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2018
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4. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
5. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
7. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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