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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Osnabrück
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 209800-2018 (ID: 2018051609221338908)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
DE-Osnabrück: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 92/2018 209800
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
NordWestBahn GmbH
Franz-Lenz-Straße 5
Osnabrück
49084
Deutschland
Kontaktstelle(n): NordWestBahn GmbH
Telefon: +49 54120024120
E-Mail: [1]Bjoern.brinkmeier@nordwestbahn.de
Fax: +49 54120023158
NUTS-Code: DE944
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.nordwestbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von Bus-Ersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit
Bautätigkeiten für den Hinterlandverkehr Jade-Weser-Port
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von Bus-Ersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit
Bautätigkeiten für den Hinterlandverkehr zum Jade-Weser-Port vom
1.6.2018 bis vsl. 1. Quartal 2020.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94A
Hauptort der Ausführung:
Region Friesland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages sind zu erbringende
Schienenersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten für
den Hinterlandverkehr zum Jade-Weser-Port.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber
unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der
Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die vorliegende beabsichtigte Beauftragung ist ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig, da der
Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit vorliegt.
Der bisherige Subunternehmer für die Erbringung der
Schienenersatzverkehre im Rahmen der Bautätigkeiten für den
Jade-Weser-Port die Verkehr und Wasser Oldenburg (VWG) wird sich
aus rechtlichen Gründen zum 31.5.2018 vom Vertrag zurückziehen. Die
kurzfristige Beendigung durch den ursprünglichen Subunternehmer konnte
nicht vorausgesehen werden und aus diesem Grund konnte auch kein
früheres Vergabeverfahren durchgeführt werden. Um zu gewährleisten,
dass aufgrund der kurzfristigen Beendigung keine Unterbrechung der
Leistungen eintritt, wird daher ein Nachfolger mit der Leistung
beauftragt. Dieser muss kurzfristig über die entsprechenden Ressourcen
und betrieblichen Kenntnisse verfügen, um den vom Aufgabenträger
festgelegten Leistungsumfang vollumfänglich in der geforderten Qualität
zuverlässig erbringen zu können und in das bisherige
Subunternehmerverhältnis eintreten zu können. Nach eingehender Prüfung
kommt vorliegend nur die Firma Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL)
GmbH & Co. KG in Betracht, denn nur sie kann derzeit den geforderten
Leistungsumfang erbringen und verfügt über alle Kapazitäten sowie die
betriebliche Kenntnis. Die Dringlichkeit der Leistungserbringung sowie
die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses lassen es nicht zu, die
Mindestfristen, die für ein offenes und das nicht offene Verfahren
sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbwerb
vorgeschrieben sind, einzuhalten. Der Auftraggeber wird daher auf ein
Verhandlungsverfahren gemäß § 13 Ziff. 4 SektVO zurückgreifen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL) GmbH & Co. KG
Marschstraße 45
Vechta
49377
Deutschland
Telefon: +49 444193110
E-Mail: [3]bus@wilmering.de
NUTS-Code: DE94F
Internet-Adresse: [4]www.wilmering-buslinien.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334/1335/1336
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags vor der
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2018
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References
1. mailto:Bjoern.brinkmeier@nordwestbahn.de?subject=TED
2. http://www.nordwestbahn.de/
3. mailto:bus@wilmering.de?subject=TED
4. http://www.wilmering-buslinien.de/
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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