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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Osnabrück
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 209800-2018 (ID: 2018051609221338908)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
  DE-Osnabrück: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 92/2018 209800
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   NordWestBahn GmbH
   Franz-Lenz-Straße 5
   Osnabrück
   49084
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): NordWestBahn GmbH
   Telefon: +49 54120024120
   E-Mail: [1]Bjoern.brinkmeier@nordwestbahn.de
   Fax: +49 54120023158
   NUTS-Code: DE944
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.nordwestbahn.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung von Bus-Ersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit
   Bautätigkeiten für den Hinterlandverkehr Jade-Weser-Port
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung von Bus-Ersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit
   Bautätigkeiten für den Hinterlandverkehr zum Jade-Weser-Port vom
   1.6.2018 bis vsl. 1. Quartal 2020.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94A
   Hauptort der Ausführung:
   Region Friesland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages sind zu erbringende
   Schienenersatzverkehrsleistungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten für
   den Hinterlandverkehr zum Jade-Weser-Port.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber
       unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der
       Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Die vorliegende beabsichtigte Beauftragung ist ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig, da der
   Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit vorliegt.
   Der bisherige Subunternehmer für die Erbringung der
   Schienenersatzverkehre im Rahmen der Bautätigkeiten für den
   Jade-Weser-Port  die Verkehr und Wasser Oldenburg (VWG)  wird sich
   aus rechtlichen Gründen zum 31.5.2018 vom Vertrag zurückziehen. Die
   kurzfristige Beendigung durch den ursprünglichen Subunternehmer konnte
   nicht vorausgesehen werden und aus diesem Grund konnte auch kein
   früheres Vergabeverfahren durchgeführt werden. Um zu gewährleisten,
   dass aufgrund der kurzfristigen Beendigung keine Unterbrechung der
   Leistungen eintritt, wird daher ein Nachfolger mit der Leistung
   beauftragt. Dieser muss kurzfristig über die entsprechenden Ressourcen
   und betrieblichen Kenntnisse verfügen, um den vom Aufgabenträger
   festgelegten Leistungsumfang vollumfänglich in der geforderten Qualität
   zuverlässig erbringen zu können und in das bisherige
   Subunternehmerverhältnis eintreten zu können. Nach eingehender Prüfung
   kommt vorliegend nur die Firma Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL)
   GmbH & Co. KG in Betracht, denn nur sie kann derzeit den geforderten
   Leistungsumfang erbringen und verfügt über alle Kapazitäten sowie die
   betriebliche Kenntnis. Die Dringlichkeit der Leistungserbringung sowie
   die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses lassen es nicht zu, die
   Mindestfristen, die für ein offenes und das nicht offene Verfahren
   sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbwerb
   vorgeschrieben sind, einzuhalten. Der Auftraggeber wird daher auf ein
   Verhandlungsverfahren gemäß § 13 Ziff. 4 SektVO zurückgreifen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL) GmbH & Co. KG
   Marschstraße 45
   Vechta
   49377
   Deutschland
   Telefon: +49 444193110
   E-Mail: [3]bus@wilmering.de
   NUTS-Code: DE94F
   Internet-Adresse: [4]www.wilmering-buslinien.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151334/1335/1336
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags vor der
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
   135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2018
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References
   1. mailto:Bjoern.brinkmeier@nordwestbahn.de?subject=TED
   2. http://www.nordwestbahn.de/
   3. mailto:bus@wilmering.de?subject=TED
   4. http://www.wilmering-buslinien.de/
   5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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