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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Frauenstein
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 209813-2018 (ID: 2018051609221038904)
Veröffentlicht: 16.05.2018
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  DE-Frauenstein: Kommunikationsinfrastruktur
   2018/S 92/2018 209813
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Frauenstein
   Markt 28
   Frauenstein
   09623
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Reiner Hentschel
   Telefon: +49 3732683811
   E-Mail: [1]bm@frauenstein.com
   Fax: +49 3732683819
   NUTS-Code: DED43
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.frauenstein.com
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von
   Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt
   Frauenstein
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt in den im Begleitdokument zu dieser
   Ausschreibung näher bezeichneten Teilgebieten, den Bau und Betrieb
   eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung
   von Endkundendienstleistungen, in Auftrag zu geben.
   Der Auftraggeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes
   (Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland) einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger
   Höhe erhalten. Das Land Sachsen befürwortet die inhaltliche
   Stoßrichtung des Vorhabens und hat gleichfalls eine Zuwendung in
   vorläufiger Höhe als Kofinanzierung bewilligt.
   Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED43
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Frauenstein
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   s. Abschnitt II.1.4) und Begleitdokument
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Die folgenden Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
    Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger
   Angaben über den Bewerber,
    Meldebescheinigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
    Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch
   Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der
   zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate
   sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen
   Personengesellschaften bzw. anderen nichteintragungspflichtigen
   Unternehmen,
    Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines
   rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine
   berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
    Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen
   Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine
   Zuverlässigkeit in Frage stellen,
    Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und
   Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
    Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von
   Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig
   gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt
   hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Die folgenden Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden
   Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem
   Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch
   nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre
   eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine
   attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor,
    Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe
   von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Kopie der
   Police ausreichend),
    Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
   gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder
   der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
    Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Die folgenden Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
    Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende
   der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu
   vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen
   Auftragswerts. Die Mindestanzahl an Referenzen muss für jeden der
   Leistungsteile Bau und Betrieb von NGA-Netzen gesondert nachgewiesen
   werden. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen
   vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von
   entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 15/06/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache,
   rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag
   einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk
   deutlich sichtbar anzubringen: NICHT ÖFFNEN  Teilnahmewettbewerb
   NGA-Breitbandausbau in der Stadt Frauenstein.
   Alle Dateien des Teilnahmeantrages sind zusätzlich auf einem
   elektronisch lesbaren Datenträger mitzuliefern.
   Die Teilnahmeanträge sind einzureichen bei der unter Ziff. I.1)
   genannten Kontaktstelle.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
   die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
   GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
   ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
   GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt..
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/05/2018
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